Sonstiges Staatsexamenstudiengang kommt....

Studiengang
Bachelor of Laws
...naaa, habt ihr alle schon das neueste Sprachrohr gelesen?

" 1. Juristisches Staatsexamen an der FU in Hagen

Die juristische Fakultät wird demnächst auch das 1. Juristische Staatsexamen an der FernUniversität in Hagen anbieten. Die Meinungen dazu gehen in der Fachschaft wie auch in Teilen der Fakultät auseinander.

Für die Fachschaft wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die wirtschaftlich geprägten Studiengänge Bachelor of Laws und Master of Laws nicht vernachlässigt werden sollten. Diese begründen den großen Erfolg bei der Nachfrage und auch bei den Absolventen in der Wirtschaft.

Inwieweit es überhaupt Bedarf bzw. Erfolg eines Fernstudiums beim 1. Juristischen Staatsexamen neben den Präsenzuniversitäten gibt, wird sich in der Zukunft zeigen

Die Fachschaft wird sich hier als Interessenvertretung aller Studierenden beweisen."

Demnach wird es einen komplett separaten Staatsexamensstudiengang geben und nicht nur einen Aufbaustudiengang zum BoL, verstehe ihr das auch so?

LG
VerenaB
 
Schaun mer mal ...

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird, angekündigt hat Hagen dieses als Aufbaustudium auf den BoL schon mehrfach, und "demnächst" ist ein ausgesprochen dehnbarer Begriff ...
 
Na da bin ich ja gespannt....aber Juristen können ja eh alles :-D.
 
Was ich nicht ganz verstehen (und das ist meist ne Menge :confused:), ist, das es die rechtswissenschaftliche Fakultät doch schon vor dem LLB und LLM gab. Welchen Abschluss konnte man denn da machen?
 
Schaun mer mal ...

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird, angekündigt hat Hagen dieses als Aufbaustudium auf den BoL schon mehrfach, und "demnächst" ist ein ausgesprochen dehnbarer Begriff ...

Ja, die Infos sind ziemlich dürftig. Ich frage mich auch, ob der "durchschnittliche" FU-Student, der nebenbei noch einer Arbeit nachgeht, überhaupt eine realistische Chance hätte, das StEx zu bestehen. Persönliche Erfahrungen habe ich zwar keine, aber man liest ja immer wieder, dass Leute sich teilweise mehrere Monate Vollzeit nur auf die Prüfung vorbereiten, was in der Form für Berufstätige wohl kaum machbar sein dürfte.

LG
VerenaB
 
Das halte ich durchaus noch für zu bewältigen - aber was ist danach?

Die wenigsten hier hätten doch die Zeit für ein Referendariat, sonst wären sie an einer Präsenzuniversität!
 
Das halte ich durchaus noch für zu bewältigen - aber was ist danach?

Die wenigsten hier hätten doch die Zeit für ein Referendariat, sonst wären sie an einer Präsenzuniversität!


Ja, auch das ist richtig. Ich glaube aber, dass die Fernuni insgesamt darauf abzielt, dass sich mehr Vollzeitstudenten einschreiben, auch im Hinblick auf das neue Gebührenmodell, nach dem ja solche Studenten im Vorteil sind, die ihr Studium zügig bzw. in der Regelstudienzeit durchziehen.

Ich bin jedenfalls ziemlich gespannt, wie das alles werden soll, auch wenn der Studiengang für mich tendenziell eher nicht in Frage kommt.

LG
VerenaB
 
Ich denke ja eher, das das neue Gebühren Modell dazu dient, die Teilzeitstudenten, die meist wenig Gelegenheit haben, der Gebühr auszuweichen, kräftig abzuzocken.

Gerade vor dem Hintergrund, daß sie die Masse der Studenten darstellen und das gesamte Konzept der Fernuni auf sie ausgerichtet ist.

Das mit der Gebührenneutralität mag glauben, wer seine Hose mit der Kneifzange schließt - aber auch Vollzeitler, die mal in der Klausur durchfallen, ein Seminar verpassen oder ein Wartesemester einlegen müssen, auch die landen ganz schnell auf der Negativseite des Saldos, von denen, die ihre Kurse bereits bezahlt haben, ganz zu schweigen ...

Aber das ist ein anderer Kriegsschauplatz!
 
Also ich persönlich bin ja mehr als gespannt darauf, wann es wirklich kommt und wie es denn dann kommt.
Meine momentan naive Ader wünscht sich, für den Fall dass man umsteigen kann, einen kompletten Verzicht auf die Wiwi-Module.
Je nachdem wie es kommen wird (sofern es kommt) würde ich persönlich eigentlich sehr gerne umsteigen, da ich bereits im öffentlichen Dienst bin und mir persönlich momentan noch davon erhoffe irgendwann in den höheren Dienst gelangen zu können, was mit einer Staatsprüfung bestimmt einfacher ist...
 
Das Diplom kriegst Du mit dem 1. Staatsexamen an denjenigen Unis, die Diplome verteilen, das nutzt Dir also gar nix!

und:

Stimmt! Aber bis ich in hundert Jahren mal fertig bin, gibt es das evtl. auch... ;-)

Das gibt es doch jetzt schon!

Die universitäre Ausbildung endet überall mit dem 1. Staatsexamen, danach ist der Student auf sich gestellt und muß das Referendariat machen.

Das hieße für Dich: Kündigen oder Beurlauben lassen, Referendariat machen und 2. Staatsexamen bestehen, dann irgendwo als Volljuristin bewerben oder in den Landesdienst zurückkehren ...

Hier gibt es also nichts mehr, worauf Du noch warten müsstest.

Wenn die Uni tatsächlich kein Aufbaustudium, sondern ein Parallelstudium anbietet und Du umsteigen würdest, dann ist beim bestandenen 1. Staatsexamen Schluß. Alles, was Du dann noch brauchst, gibt es heute schon, da muß nix mehr neu eingeführt oder geändert werden!
 
Spannend.

Ursprünglich hatte ich auf die Eröffnung des Weges zum StEx gehofft, allerdings hoffte ich auch darauf, dass dies im Zuge eines Aufbaustudiums geschehen wird, so dass man mit dem LLB schonmal was in der Tasche hat und diesen als Basis für den LLM nutzen kann so mit dem StEx was schief geht :)

Wenn es nun ein paralleler eigenständiger Studiengang wird stellen sich einige Fragen:
Welche Module aus dem bisherigen LLB werden anerkannt werden?
Wird man endlich die WiWi Module los, welche viele die sich für Jura interessieren nur gezwungenermaßen belegen?
Macht es für alle diejenigen die planen zu wechseln schon jetzt Sinn die WiWi Module hinten anzustellen weil sie evtl. garnicht mehr benötigt werden würden?
Wie wird man die Freischussregelung/Regelungen zum Abschichten fürs 1.StEx für TZ-Studenten umsetzen, wird man Studienzeit aus dem LLB anrechnen? Letzteres wird hoffentlich nicht passieren; das wäre äußerst problematisch; wären mir die Regeln zum Beginn des Studiums bekannt gewesen hätte ich mich darauf einstellen können und darauf achten können nicht so lange zu studieren dass die Möglichkeit des Freischusses verspielt wird. Toll wäre es nat. wenn es für TZ Studenten sogar erweiterte Möglichkeiten des Abschichtens gäbe, aber davon ist wohl nicht auszugehen was man aus Fairnessgründen gegenüber anderen Studierenden wohl auch verstehen kann.

Richtig spannend wirds aber ohnehin erst später, wie Der Belgarath ja auch schon mehrfach anmerkte:
Hat man wirklich eine Chance sich neben dem Beruf so aufs StEx vorzubereiten dass man ein akzeptables Ergebnis erzielen kann, sprich vllt sogar ein VB?

Und dann?
Beurlaubung?
Referendariat?
2.Staatsexamen?
Spezielle Regelungen für TZ Studenten wird es mMn auch hinsichtlich des Ref und/oder 2.StEx nicht geben, denn das gibt die JAG NRW garnicht her und wäre auch abermals unfair gegenüber anderen Studierenden so man nicht zumindest die Berufstätigkeit o.ä. in einem bestimmten Umfang prüft. Das würde aber auch alles viel zu kompliziert werden, weswegen ich eben auch glaube dass es keine Sonderregelungen für TZ Studenten geben kann und wird.

Fragen über Fragen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Diplom kriegst Du mit dem 1. Staatsexamen an denjenigen Unis, die Diplome verteilen, das nutzt Dir also gar nix!

und:



Das gibt es doch jetzt schon!

Die universitäre Ausbildung endet überall mit dem 1. Staatsexamen, danach ist der Student auf sich gestellt und muß das Referendariat machen.

Das hieße für Dich: Kündigen oder Beurlauben lassen, Referendariat machen und 2. Staatsexamen bestehen, dann irgendwo als Volljuristin bewerben oder in den Landesdienst zurückkehren ...

Hier gibt es also nichts mehr, worauf Du noch warten müsstest.

Wenn die Uni tatsächlich kein Aufbaustudium, sondern ein Parallelstudium anbietet und Du umsteigen würdest, dann ist beim bestandenen 1. Staatsexamen Schluß. Alles, was Du dann noch brauchst, gibt es heute schon, da muß nix mehr neu eingeführt oder geändert werden!


Hm… ja und nein…

Ich weiß ja nicht wie es in anderen Behörden zugeht, aber mit meiner Behörde hätte ich zahlreiche Probleme.

1. Problem: Beurlaubungen gibt es bei uns seit ein paar Jahren nicht mehr, außer für Kinderbetreuung oder bei der Übernahme der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen. Alle anderen Beurlaubungen werden bei uns abgelehnt mit der Begründung „Personalmangel“

2. Problem: Entlassung kommt für mich nicht in Frage: Ich würde meinen Beamtenstatus nicht aufgeben, allein schon aus Krankheitsgesichtspunkten. Des Weiteren, würde ich rein alterstechnisch auch nicht mehr in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kommen können.

3. Problem: Ich bin Alleinversorger… ich könnte es mir definitiv nicht leisten, zwei Jahre mit wesentlich weniger Geld auszukommen als ich es momentan habe.

Deshalb warte ich persönlich noch auf eine Regelung, die dies irgendwie in Form des Aufstiegs möglich machen würde, ohne den Beamtenstatus zu verlieren… und diese Regelung gibt es meines Wissens nach noch nicht (vielleicht wird es sie auch nie geben…) Aber es wäre meine persönliche Traumvorstellung!
 
Mir bleibt nur zu warnen: Hängt Eure Hoffnungen an den Staatsexamensstudiengang nicht so hoch!

Der Weg zum Volljuristen geht nach dem 1. StEx erst richtig los und ist hart und entbehrungsreich, und es ist schlichtweg unvorstellbar, daß für ein paar Teilzeitstudenten aus Hagen, die tatsächlich irgendwann einmal die erste Hürde überwinden und zum 1. Staatsexamen zugelassen werden (vom Bestehen reden wir jetzt gar nicht mal) der gesetzlich geregelte Weg zum Erwerb der Befähigung zum Richteramt reformiert würde!

Keep cool!
 
Hoffnung setze ich da nicht wirklich rein (schon gar nicht große Hoffnungen), aber meine persönliche Traumvorstellung bleibt bestehen... ;-)
 
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