Sonstiges Staatsexamenstudiengang kommt....

Mir bleibt nur zu warnen: Hängt Eure Hoffnungen an den Staatsexamensstudiengang nicht so hoch!

Der Weg zum Volljuristen geht nach dem 1. StEx erst richtig los und ist hart und entbehrungsreich, und es ist schlichtweg unvorstellbar, daß für ein paar Teilzeitstudenten aus Hagen, die tatsächlich irgendwann einmal die erste Hürde überwinden und zum 1. Staatsexamen zugelassen werden (vom Bestehen reden wir jetzt gar nicht mal) der gesetzlich geregelte Weg zum Erwerb der Befähigung zum Richteramt reformiert würde!

Keep cool!

Ganz genau; alleine schon zwecks Wahrung der Chancengleichheit kann und wird es für uns keine Extrawurst geben und wie offen Juristen für Reformen sind haben die letzten Konferenzen zu diesem Thema gezeigt ;) Speziell für uns wird da ganz sicher nichts reformiert werden.
 
@sammy: also ich bin mir jetzt nicht genau sicher, was Du mit Verlust des Beamtenstatus meinst. Auf Bundesebene kannst Du aufsteigen ohne Deinen Status zu verlieren. Bei einem Laufbahnwechsel kannst du die erforderliche Probezeit in deiner alten Laufbahn absolvieren und musst somit nicht auf den Beamtenstatus verzichten.
 
Das müsste überall gehen.

Aber es wäre ja kein Aufstieg, wenn Sammy zur Durchführung ihres zweijährigen Referendariats kündigt.

Im Gegenteil, denn während Rechtsreferendare früher Beamte auf Zeit waren und man als Beamter auf Lebenszeit seine Besoldungsgruppe ins Referendariat mitnahm, sind sie heute nur noch im Ausbildungsverhältnis Stehende mit einer gezahlten Ausbildungsunterstützung (oder so ähnlich).

Nach bestandenem 1. Staatsexamen müsste als Sammy, wenn sie das 2. Staatsexamen anstrebt und keinen Urlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge erhielte, tatsächlich kündigen und ginge damit ihres Beamtenstatus' verlustig!
 
Hallo ihr Lieben,

ich weiß ja nicht wie es beim Bund ist, aber beim Land NRW gibt es keinen Aufstieg vom m.D. in den h.D. ohne den g.D.
Und da man mir schon seit ca. 1999 den Aufstieg in den g.D. vermasselt, würde ich bei einer Hochrechnung evtl. drauf kommen, dass ich im zarten Alter von 100 Jahren dann im h.D. ankommen könnte...;-)
So Fälle wie ich sind zwar denkbar und auch machbar, jedoch nicht ohne einen Antrag auf Entlassung und den werde ich nie im Leben stellen.
Deshalb hoffe ich drauf, dass es irgendwann vielleicht mal eine Möglichkeit gibt, dass alles auch ohne Verlust der Beamtenrecht machen zu können.
 
Also rein theoretisch müsstest Du Dich eigentlich nach Erwerb eines akademischen Titels, der zum Laufbahnwechsel in den HD berechtigt, direkt in denselben auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben können ohne den Verlust der Beamtinneneigenschaft, wenn auch ggf. mit Probezeit für den neuen Job ...

Der "Bewährungsaufstieg" vom m.D. in den geh.D ist ja wieder was anderes
 
Irgendwie gibt es entweder unterschiedliche Regelungen zwischen Bund und Land oder wir schreiben aneinander vorbei...
Beim Land gilt es sowohl für den "Bewährungsaufstieg" als auch für den "normalen Aufstieg"...
 
Aber bei einem Uniabschluss wäre es ja kein Aufstieg, sondern ein Laufbahnwechsel.
 
Nein, ein Aufstieg findet immer nur innerhalb des Systems statt. Also über die Möglichkeiten, die das Beamtenrecht schon immer bietet.
Wenn Du aus langer Weile studierst und dann in eine andere Laufbahn möchtest, ist das ein Privatvergüngen. Das ist der Grund warum Du dich auch auf eine externe Stellenausschreibung bewerben musst und dich ganz normal mit den anderen Absolventen messen lassen musst.
 
Ja, das war sowieso klar.

Für mich war im Verständnis ein Fortkommen innerhalb der Laufbahngruppe immer eine "Beförderung", der Laufbahnwechsel dagegen ein "Aufstieg". Es mag aber sein, daß ich da in der Phraseologie nicht sattelfest bin, konkreten Bedarf, mich damit zu beschäftigen, habe und hatte ich nicht.

Daß man sich bei der Bewerbung um eine offene Stelle immer mit anderen, auch externen, Bewerbern in Konkurrenz befindet, hatte ich ansonsten zumindest für den Bereich der ausgeschriebenen Stellen als selbstverständlich vorausgesetzt...

Da das Thema aber im Grunde "off topic" ist, sollten wir die Leser außerhalb des öD damit auch nicht weiter verwirren!
 
Naja für alles andere ist aber das 2. Staatsexamen nicht zwingend notwendig :D
 
Natürlich nicht - in diesem Thread geht es ja auch nicht etwa um allerlei Fortkommensmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst, sondern ganz konkret um Sinn und Nutzen der juristischen Staatsexamena!
 
Wenns auch etwas unsachlich anmuten mag: Die Sinnhaftigkeit der starren juristischen Ausbildung ist mir sowieso teilweise unklar. Sicher, das Staatsexamen sichert ein bundesweit halbwegs einheitliches Niveau und zwingt die Studenten die gesamte juristische Materie auf den Punkt im Griff zu haben.

Aber ist das wirklich notwendig?
Werden sich nicht die allermeisten ohnehin spezialisieren?

Wieso erlaubt man nicht, wie in anderen Fächern auch, das ablegen studienbegleitender Prüfungen und ermöglicht dann, was für den jeweiligen Beruf/die Spezialisierung auch viel sinnvoller wäre, Zusatzausbildungen, zB zur Ausbildung zum Fachanwalt für xyz.

Auch will ja nicht jeder an die Gerichte weswegen ich auch die Referendariatszeit als überzogen erachte.
MmN wäre das auch im Rahmen eines "training on the job" ohne ganz ohne 2.StEx umsetzbar; in anderen Ländern geht es auch ohne Examen und schon gar ohne zwei davon. Die Österreicher machen auch nur ein Diplom; ein Ref haben sie allerdings auch, sogar ein sehr langes :)

Hätte man studienbegleitende Prüfungen und wäre das Ref kürzer oder die Praxiserfahrung auch nach Einstellung in den Dienst (egal ob als Anwalt/Richter etc.) möglich, hätten auch TZ Studenten eine Chance. Nunja, aber Juristen gibt es leider auch zur Genüge weswegen der Druck hier was zu ändern umso geringer sein dürfte.

Aber mit der Meinung mag ich alleine dastehen und vllt sehe ich die Dinge auch zu einfach.

Aber die Diskussion ist ohnehin wohl müsig, denn kurzfrisitig wird sich nichts ändern wie die Konferenz der Entscheider aus dem Mai 2013 (oder 2012) eindrucksvoll bewiesen hat.
 
Hi,
da bin ich auch mal gespannt, wie das genau aussehen soll - warten wirs ab. Zulassung nur für LLM-Absolventen der FernUni mit bestimmter Mindestnote? Oder freies Einschreiben auch für Abiturienten? - Ich werde mal mein LLB-Studium laangsam angehen lassen.
Gruß
 
Ich weiß nicht, ob sich Hagen mit einem Staatsexamenstudiengang einen so großen Gefallen tut. Es sei denn man wollte den BoL auslaufen lassen...
 
Prinzipiell finde ich es schon eine gute Sache weil es schlichtweg sehr viele Leute gibt die gerne nebenberuflich Jura mit allen Optionen studieren wollen würde; dass dann die Vorbereitung zum StEx und das Ref plus das 2.StEx dennoch ein harter Weg bleibt mag sein, dafür kann aber die FU Hagen wenig.

Generell finde ich es also gut wenn man in Zukunft in Hagen auch eine Zulassung zum StEx erlangen wird können.
Vermutlich wird die Verwaltung von LLB und StEx garnicht soviel Mehraufwand verursachen, viele Module wird es in beiden Studiengängen geben und vllt wirds ja doch ein Aufbaustudiengang auf den LLB.
 
Ich hatte bisher den Eindruck, dass Hagen bewusst eine andere Form der Juristenausbildung einschlagen wollte, da eine juristische Abteilung in einem Unternehmen nicht zwangsweise einen Volljuristen benötigt.

Mit einem zusätzlichen Studiengang gesteht die FU ein, dass ihr Konzept doch nicht so ganz aufgeht bzw. der Bedarf an einem "vollwertigen" Jurastudium offenbar höher ist als sich die FU eingestehen wollte.
 
... Nunja, aber Juristen gibt es leider auch zur Genüge weswegen der Druck hier was zu ändern umso geringer sein dürfte.

Aber mit der Meinung mag ich alleine dastehen und vllt sehe ich die Dinge auch zu einfach.

...

Nein, Du stehst nicht alleine da...wir sind mindestens schon zu zweit :cool:

Aber ich bin wohl alleine darin, der es gut findet, das es mal einen Wirtschaftsjuristenfernstudiengang gibt (also noch mehr Wörter hintereinander fielen mir nicht ein :allsmiles:). Fachkräfte, die die Seite der Wirtschaft und des Rechts kennen, ist doch eine gute Angelegenheit. Ein Volljurist hat null Ahnung von einer Sanierung einer insolventen Firma und ein Vollwirschaftler hat null Ahnung von der rechtlichen Relevanz einer Insolvenz...und da komme ich :-D (oder doch wir?) ins Spiel.

Und gerade Behörden sollten mal Fachkräfte einstellen, die auch wirtschaften können :eyeroll2:.

Evtl. schuldet diese Diskussion auch der Tatsache, das "Volljuristen" schmunzelnt über die LLBer und LLMer herabschauen. Ich sehe das als Beweis, das denen keine anderen Argumente mehr einfallen, ihre Studienausbildung (die wirklich unverhältnismäßig hart ist) zu rechtfertigen. Und RA gibt es wirklich wie Sand am Meer...

Man kann wohl herauslesen, das ich persönlich kein 1.Stex an der FU vermisse...
 
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