Klausuraufgaben Stoffeingrenzung ist online

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
210 von 210
Hallo, dachte wir könnten uns was Austauschen was man noch lernen sollten ;-)
 
Der Punkt, an dem ich ein bisschen häng, ist:


Sechster Vorlesungsabschnitt: Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen
und Aufhebung von Verwaltungsakten S. 53 - 72

Was soll da geprüft werden?

Komplettes Widerspruchsverfahren und Anfechtungsklage in einer Klausur?

Nichtigkeitsprüfung? Habe noch nie in einer Klausur gesehen, dass ein VA nichtig ist, wie soll das auch gehen?
 
Ich weiß auch nicht genau wie wir das machen sollen... hab mich jetzt hauptsächlich mit der Anfechtungsklage befasst
 
Was soll da geprüft werden?

Komplettes Widerspruchsverfahren und Anfechtungsklage in einer Klausur?

Nichtigkeitsprüfung? Habe noch nie in einer Klausur gesehen, dass ein VA nichtig ist, wie soll das auch gehen?

Also ich würde auf Widerspruchsverfahren oder Anfechtungsklage tippen:confused:und denke, dass das "und" durchaus auch eher ein "oder" sein kann? Oder nur Teilaspekte? Vermutlich wollten sie uns keine zu enge Eingrenzung geben, damit es nicht zu einfach wird :haumichwech:und nur ein ganz enger Bereich vorbereitet wird?

Andererseits ist "zu viel" in einer Klausur auch nie ausgeschlossen :eek::tongue2:... wahrscheinlich sollten wir dankbar sein, überhaupt eine Eingrenzung zu bekommen und wie auch immer: in gut zwei Wochen sind wir schlauer.
 
Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen und Aufhebung von Verwaltungsakten
Ermessen, Unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum
Der Verwaltungsakt und die Anfechtungsklage
siehe allg. Thread Stoffeingrenzung bzw. ganz offiziell in der Moodle-Gruppe.
 
Hey ihr Lieben,

ich bin wohl ein wenig spät dran, wollte aber fragen, ob jemand mir die Datei "PPP 26.04.2020" aus Moodle schicken könnte? Mir werden da immer nur die ersten beiden Seiten angezeigt und dann sind die restlichen Seiten identisch mit der zweiten. Das wäre echt super lieb!

Vielen Dank! Linda
 
Hey ihr Lieben,

ich bin wohl ein wenig spät dran, wollte aber fragen, ob jemand mir die Datei "PPP 26.04.2020" aus Moodle schicken könnte? Mir werden da immer nur die ersten beiden Seiten angezeigt und dann sind die restlichen Seiten identisch mit der zweiten. Das wäre echt super lieb!

Vielen Dank! Linda

Kannst ja mal probieren, ob es hiermit klappt. Bei mir werden zumindest alle Seiten normal angezeigt. :)
 

Anhänge

  • Online Tutorium II_26.04.2020.pdf
    323,7 KB · Aufrufe: 61
Na, wie war es?

Anfängerfehler. Ich hab Zeit verschenkt als ich anfing die Zulässigkeit des Widerspruchs zu prüfen - nicht nur die Statthaftigkeit. Fiel mir zum Glück irgendwann auf, so dass mir auch klar wurde, dass ich da mehr Schwerpunkte setzen muss, als ich es bis dahin getan hatte.

:dead:
 
Ich tippe so schnell, ich habe stur die ganze Zulässigkeit gemacht um dabei ein bisschen über den Sachverhalt nachzudenken. Falsch kann es auch nicht sein, da die Statthaftigkeit, wie du sagst, Teil der Zulässigkeitsprüfung ist.
Verunsichert hat mich der Schwerpunkt bei der Bepunktung. Die Begründetheit der Anfechtungsklage hat mir jetzt nicht soviel entlocken können. 70 Punkte dafür? Was haben die denn da alles erwartet, was man dazu ausführt?
Die Klausur bestätigt meinen Eindruck, dass die Lehrstühle denken, dass die E-Klausuren ernsthaft mehr als eine rein organisatorische Erleichterung sind und dafür muss man es uns inhaltlich umso schwerer machen. Denn das hat man. Die Zulässigkeit abzuschneiden nimmt uns die Gelegenheit Punkte durch gelerntes Wissen zu sammeln. Und die 70 Punkte auf dem Schwerpunkt der Begründetheit, ja mei, was soll man da denn alles rausnudeln?
 
Na, wie war es?

Anfängerfehler. Ich hab Zeit verschenkt als ich anfing die Zulässigkeit des Widerspruchs zu prüfen - nicht nur die Statthaftigkeit. Fiel mir zum Glück irgendwann auf, so dass mir auch klar wurde, dass ich da mehr Schwerpunkte setzen muss, als ich es bis dahin getan hatte.

:dead:

Ich fand’s schon machbar. Habe bei Frage 1 auch „lediglich“ die analoge Anwendung von § 40 I 1 VwGO auf den Widerspruch, dann das mögliche Entgegenstehen von § 110 III (?) Nr. 3 und dann den VA.

@Wurstbrot Stimmt, jetzt wo du es sagst ... habe auch keine Frist benötigt... :confused:
 
Genau, ich hab auch keine Frist geprüft. Ich glaub u.a. deswegen bin ich auch so zielstrebig mit der Zulässigkeit eingestiegen, weil ich im Kopf schon die Problematik um Fristen herum abgecheckt hab.
 
Na, wie war es?

Anfängerfehler. Ich hab Zeit verschenkt als ich anfing die Zulässigkeit des Widerspruchs zu prüfen - nicht nur die Statthaftigkeit. Fiel mir zum Glück irgendwann auf, so dass mir auch klar wurde, dass ich da mehr Schwerpunkte setzen muss, als ich es bis dahin getan hatte.

:dead:
Ich fand es ehrlich gesagt ziemlich heftig.

Bin aber froh, dass du das mit Statthaftigkeit und Zulässigkeit nochmal betonst - ich hatte nämlich Angst, dass ich zu wenig prüfe, da ich die Datumsangaben jetzt gar nicht in meiner Lösungsskizze untergebracht habe...

Ich hoffe jedenfalls, dass es zum Bestehen reicht.
 
Machbar fand ich es am Ende auch. Also ich hab trotz Zeitverschwendung in der Zeit ein Komplettpaket abgegeben. Mit mehr Zeit wäre es vielleicht noch besser geworden, aber ich hab nicht das Gefühl, irgendwas prinzipiell nicht angesprochen zu haben nur weil ich keine Zeit mehr hatte. So ging es mir in ZPO und da hab ich keine Zeit durch Prüfen von Sachen, nach denen nicht gefragt war, verbummelt.

Ich muss mir mal die alte Klausur ansehen, die jemand ausgegraben hat. Ich hab irgendwie das Gefühl zu wenig geschrieben zu haben..
 
Ich habe auch irgendwie das ungute Gefühl kollosal was übersehen zu haben, die 70 Punkte für die zweite Aufgabe sind ja schon echt viel und so viel habe ich da gefühlt jetzt auch nicht geschrieben...
 
Als erstes vorweg - nicht gut :D Das war jetzt mein letzter Versuch, ansonsten Ausgleich. Dabei mag ich das Fach eigentlich, aber mit den prüfungen war es bei mir noch nie gut bestellt - trotz intensiver Vorbereitung.

Der Sachverhalt kam mir sehr bekannt vor, hab ihn bisher aber nicht mehr im Netz gefunden.

Bei Aufgabe 1 habe mit dem Hin und Her im JustG NRW gehadert, bin dann aber dazu gekommen, dass VwGO-Vorverfahren Anwendung findet. VA hab ich bei Außenwirkung bejaht, weil hier ausnahmsweise ein grundrechtsrelevanter Eingriff in die Berufswahlfreiheit entstehen kann und die Klausur ein Schwerpunkt bei der Notenbildung und dem Gesamtnotenschnitt war. In der Argumenation bin ich trotzdem geschlingert...mal sehen.

Aufgabe 2 - null Zeit! Hab grundsätzliche gerichtliche Überprüfbarkeit hier abgelehnt (Beurteilungsspielraum), aber im Rahmen des Willkürverbots die Mangelhaftigkeit der Prüfungsleistung verneint (gefragt war nach einer Bewertung, nicht einer reinen Wissensfrage, daher ordnungsgemäß überprüfbar und gegegen) - eigentlich wäre das unter Abwägungsmängeln usw. eher besser verortet gewesen,aber Zeit....
 
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