Klausuraufgaben Stoffeingrenzung

Was sind eure Meinungen zur heutigen Klausur? Ich fand, dass keine Überraschungen kamen, dafür war bei mir die Zeit extrem knapp. Das ist wohl die Kehrtseite dafür, dass die Stoffeingrenzung es einfacher macht.

Ich hatte zum Beispiel beim Ermessen so wenig Zeit noch, dass ich nur noch zwei Sätze geschrieben habe. Quasi, dass keine Ermessensfehler ersichtlich sind. Eine Angemessenheitsprüfung gibt es bei mir nicht mehr.
 
Das ging mir genauso - da durfte man nicht lange nachdenken müssen. Beim Ermessen hab ich auch nur noch Zeit gehabt zu schreiben, dass keine Ermessensfehler vorliegen (ich hätte auch keine Zeit mehr gehabt drüber nachzudenken, ob es anders war - wenn dem so ist, dann Pech gehabt). Es war sehr viel, trotz Stoffeingrenzung. Man hätte nicht auch noch Subventionen nehmen müssen, die ja nochmal zusätzlichen Prüfungsbedarf aufweisen. Aber egal, es ist vorbei, ich hoffe, dass es zum Bestehen gereicht hat.

Bei Aufgabe 2 hab ich dann quasi nur noch § 49 a abgeschrieben - keine Ahnung, was sie da für 15 Punkte hören wollten...
 
Bei Aufgabe 2 hab ich dann quasi nur noch § 49 a abgeschrieben - keine Ahnung, was sie da für 15 Punkte hören wollten...

Ich habe dort § 49a I durchexerziert, eben alle Punkte, die dort standen. Die kann man ja einfach abschreiben und dann habe ich subsummiert. Auch wenn mir klar war, dass das eigentlich nicht gefordert war. Aber irgendwas muss man ja bringen für die 15 Punkte.

Dann lt. Satz 2 noch, dass das als eigener VA ergehen muss und glaub bei Abs. 2 hab ich über die Höhe kurz Bezug zu 818 BGB genommen.
 
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Bei Aufgabe 2 hab ich dann quasi nur noch § 49 a abgeschrieben - keine Ahnung, was sie da für 15 Punkte hören wollten...
Da wollten die eine gutachterliche Prüfung bezogen auf den Fall, ich hab gefragt und kam zeitlich auch nicht mehr dazu.
 
Ich hab das Vorverfahren in der Zulässigkeit vergessen - ich hab mir das Hirn zermatert, weil ich wusste, dass mir noch ein Punkt fehlt und es ist mir nicht eingefallen. Erst im Auto - da wars dann zu spät.

Ich hab bei Aufgabe 2 auch die Punkte aufgeschrieben, die erforderlich sind - aber zum subsumieren und gutachertlich ausformulieren blieb keine Zeit mehr.
 
Ich hab das Vorverfahren in der Zulässigkeit vergessen - ich hab mir das Hirn zermatert, weil ich wusste, dass mir noch ein Punkt fehlt und es ist mir nicht eingefallen. Erst im Auto - da wars dann zu spät.

Das ist aber auch manchmal echt fies mit den Schemata, man geht die zu Hause zig mal durch, liest sich dutzende Fälle zur Anfechtungsklage bis zum Erbrechen, dass man es nicht mehr "hören" kann und denkt sich, jaja, das kann ich jetzt und dann sitzt man da, hat das Schema nicht mehr vor sich liegen und irgendein scheiß Punkt fällt einem nicht mehr ein und das geht mir bei Zulässigkeitsprüfungen (ÖffRecht, ArbR) ganz besonders so, weil es halt irgendwie nicht logisch ist, sondern man wirklich auswendig abklappern muss und das mag ich garnicht.

Ich hatte mir dadurch geholfen, dass bei mir alle Zulässigkeitssachen blaue Marker haben und die Begründetheitssachen grüne. So bin ich bei mir dann die blauen Marker schnell durchgegangen und habs zumindest eingebaut, vielleicht an der falschen Stelle, ist aber nicht so wichtig.
 
Mir ging es wie vielen von euch - die Klausur war inhaltlich keine Überraschung, aber ich hatte enormen Zeitdruck. Zum Ermesse habe ich auch nur ein oder zwei Sätze geschrieben aus Zeitmangel und bin froh dass ich da schon mal nicht der Einzige bin... Vorverfahren habe ich auch relativ schnell wegen oberster Bundesbehörde abgehakt.

Zu Frage 2 hab ich halt ganz bisschen noch geschrieben, was für 49a erfüllt sein muss und dass sich die Dame nicht auf den Einwand der Entreicherung berufen kann, da sie den Umstand, der zum Widerruf des Verwaltungsaktes geführt hat, kannte... Hoffe, ich hab da wenigstens 10 von 15 Punkten abgeräumt, ich werde sie brauchen.
 
Ich hab das Vorverfahren in der Zulässigkeit vergessen - ich hab mir das Hirn zermatert, weil ich wusste, dass mir noch ein Punkt fehlt und es ist mir nicht eingefallen. Erst im Auto - da wars dann zu spät.

Ich hab bei Aufgabe 2 auch die Punkte aufgeschrieben, die erforderlich sind - aber zum subsumieren und gutachertlich ausformulieren blieb keine Zeit mehr.


Ärger dich nicht - ich habe es tatsächlich geschafft, am Ende von Aufgabe 1 NICHT hinzuschreiben, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat oder nicht!!! :down:

Ich hab bei der Zulässigkeit einen Ergebnissatz geschrieben und auch bei der Begründetheit, nur den finalen alles zusammenfassenden, der den Obersatz abschließt habe ich vergessen. Ist mir leider auch erst auf der Heimfahrt im Auto eingefallen. Hoffe mal, dass es dafür nicht allzu viel Punkteabzug gibt, aber ich fürchte schon, denn der Lehrstuhl hat ja auch das Propädeutikum gemacht und es ist ja sooooo wichtig, dass ein Ergebnissatz als Spiegel zum Obersatz hingeschrieben wird. :-(

Ich hatte noch in keiner Klausur bisher so einen Zeitdruck wie in dieser, und das auch von Anfang an. Ich war nach einer Stunde erst mit der Zulässigkeitsprüfung fertig, habe da vermutlich viel zu viel geschrieben, wenn nicht tatsächlich dort auch der Schwerpunkt lag (was ich sehr hoffe).
 
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Ich empfand es auch als sehr viel - selbst BGB AT fand ich nicht so heftig und da war auch viel zu schreiben. Aber egal, es ist rum und wir haben es bestimmt geschafft....die Hoffnung stirbt zuletzt bzw. in sechs bis acht Wochen.
 
Ärger dich nicht - ich habe es tatsächlich geschafft, am Ende von Aufgabe 1 NICHT hinzuschreiben, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat oder nicht!!! :down:

Ich hab bei der Zulässigkeit einen Ergebnissatz geschrieben und auch bei der Begründetheit, nur den finalen alles zusammenfassenden, der den Obersatz abschließt habe ich vergessen. Ist mir leider auch erst auf der Heimfahrt im Auto eingefallen. Hoffe mal, dass es dafür nicht allzu viel Punkteabzug gibt, aber ich fürchte schon, denn der Lehrstuhl hat ja auch das Propädeutikum gemacht und es ist ja sooooo wichtig, dass ein Ergebnissatz als Spiegel zum Obersatz hingeschrieben wird. :-(

Ich hatte noch in keiner Klausur bisher so einen Zeitdruck wie in dieser, und das auch von Anfang an. Ich war nach einer Stunde erst mit der Zulässigkeitsprüfung fertig, habe da vermutlich viel zu viel geschrieben, wenn nicht tatsächlich dort auch der Schwerpunkt lag (was ich sehr hoffe).

Und ich bin bei 49 VwVfG verrutscht und habe II 1 Nr. 2 zitiert statt Abs. 3, wodurch der VA eigentlich nur für die Zukunft widerrufen werden kann, habe aber im weiteren Verlauf so getan als sei ex tunc widerrufen, was für A 2 entscheidend ist.

Wie sowas wohl zählt? "Der Kandidat hat sich einmal vergriffen" oder doppelter Denkfehler, der sich zufällig wieder ausgleicht? Natürlich weiß ja, dass Geldleistungen ex tunc widerrufen werden.
 
ging mir ähnlich ich bin zwar durchgekommen habe aber in der Zulässigkeit das Vorverfahren vergessen

Und in der Begründetheit habe ich bei den Nebenbestimmungen gepatzt. § 36I ich ärgere mich schon die ganze Zeit...

Es waren wahnsinnig viele Meinungsstreit Isolierte Anfechtungsklage, Subventionen im Haushaltsgesetz ...

Hätte nie gedacht das soviel dran kommt und dann noch eine Zusatzfrage
 
ging mir ähnlich ich bin zwar durchgekommen habe aber in der Zulässigkeit das Vorverfahren vergessen

Und in der Begründetheit habe ich bei den Nebenbestimmungen gepatzt. § 36I ich ärgere mich schon die ganze Zeit...

Es waren wahnsinnig viele Meinungsstreit Isolierte Anfechtungsklage, Subventionen im Haushaltsgesetz ...

Hätte nie gedacht das soviel dran kommt und dann noch eine Zusatzfrage


Fand es auch für zwei Stunden viel zu viel - hab mir vorgestern gottseidank noch das Problem mit der Befugnisgrundlage bei Subventionen angeschaut weil es auch in der EA vorkam, sonst hätte ich da gar kein Problem gesehen...

Es ist halt sehr ärgerlich wenn man eine so exakte Stoffeingrenzung hat und ich denke wir waren diesbezüglich auch alle top vorbereitet und dann ist die Klausur so umfangreich, dass man vor lauter Zeitdruck Dinge vergisst oder den falschen Absatz einer Norm wählt.

Aber wie StefRup schon gesagt hat, jetzt ist es halt so und wir müssen das beste hoffen. Vielleicht erkennt der Lehrstuhl ja selbst, dass es sehr viel für zwei Stunden war und berücksichtigt dies bei der Notengebung...

Wünsche allen, die heute noch eine letzte Klausur schreiben, noch einmal starke Nerven und viel Erfolg :daumen:
 
Habt ihr den Zusatz denn als Nebenbestimmung qualifiziert? Ich habe mich an dem Punkt sehr schwer getan und frage mich dich die ganze Zeit ob es nicht doch eine Inhaltsbestimmung war. Dann hätte die Zeit auch gereicht.
 
ging mir ähnlich ich bin zwar durchgekommen habe aber in der Zulässigkeit das Vorverfahren vergessen

Und in der Begründetheit habe ich bei den Nebenbestimmungen gepatzt. § 36I ich ärgere mich schon die ganze Zeit...

Es waren wahnsinnig viele Meinungsstreit Isolierte Anfechtungsklage, Subventionen im Haushaltsgesetz ...

Hätte nie gedacht das soviel dran kommt und dann noch eine Zusatzfrage

Hm, also die isolierte Anfechtung habe ich nicht gesehen - sie wollte die Rücknahme des Aufhebungsbescheides erreichen, nicht den Wegfall der Auflage - so habe ich das zumindest verstanden. Ich hoffe jetzt, ich habe nichts übersehen. Aber wenn das auch noch zu thematisieren gewesen wäre, hättest du ja eine objektive Klagehäufung mit zwei Begründetheiten prüfen müssen?
 
Habt ihr den Zusatz denn als Nebenbestimmung qualifiziert? Ich habe mich an dem Punkt sehr schwer getan und frage mich dich die ganze Zeit ob es nicht doch eine Inhaltsbestimmung war. Dann hätte die Zeit auch gereicht.

Ich hab es als Auflage gesehen. Es wurde doch auch Nebenbestimmung im Sachverhalt genannt. Puh, ich will gar nicht mehr drüber nachdenken.
 
Ich habe es auch als Auflage gesehen. Kann mir nicht vorstellen, dass es nur eine reine Inhaltsbestimmung sein sollte, obwohl in der Stoffeingrenzung Nebenbestimmung genannt wurde... Und dann auch eine isolierte Anfechtungsklage geprüft, hoffe das war nicht verkehrt...
 
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Das hab ich so nicht gelesen - aber das muss ja nichts heißen.
 
Das hab ich so nicht gelesen - aber das muss ja nichts heißen.

Also ich habe auch keinen Anlass für eine isolierte Anfechtungsklage gesehen. Für mich war das auch eine Auflage, gegen die sie verstoßen hatte und sie wollten den Aufhebungsbescheid anfecht. Ich habe es nicht so verstanden, dass sie die Auflage anfechten wollte, laut Text hat sie diese doch garnicht kritisiert, außer ich erinnere mich falsch. Ich habe das so gelesen, dass sie der Meinung war, dass ihr Thema einfach wichtiger war und deshalb die Auflage einhalten würde, aber nicht dass sie die Auflage selbst bemängeln würde.

Wobei ich diese Diskussion nicht geführt habe, wegen Zeitmangels, habe nur kurz geschrieben, dass ihre persönliche Meinung nicht von Belang sei.
 
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