FernUni allgemein Studium in Zeiten der Corona Pandemie

Naja... wenigstens gibt es durch OpenSource die Möglichkeit, dass man den Quellcode selbst prüft.
Grundsätzlich richtig, nur tue ich das ausfolgende Gründen nicht:
1) Kein Bock
2) Keine Zeit
3) Keine Ahnung
Dann passiert sowie beim Zoom "Der Code kann eingesehen werden". Wunderbar.
Dennoch, wer kann es lesen oder gar begreifen? Dann kommen schöne Meldungen wie diese:
Ich plädiere, dafür dass die G.App bevor die in die Breite und auf Handys geht, zunächst ein "Zertifikat" erhält. Von Profis geprüft und für halbwegs sicher befunden.
Beim Spiele-/Werbe-App und Datenspionage App "Whatsapp &co" ist mir dies unwichtig, da auf meinen Handy nicht vorhanden
Beim Gesundheitssapp erwarte ich ein Mindestmaß an Qualität bezüglich Sicherheit, sowie beim TÜV bei der Inbetriebnahme neuer Autos. Hier reicht mir nicht der Segel: „Von führenden, schönsten und klügsten Virologen Deutschlands geprüft. “

Mein freundliche Autohändler sagt mir auch: "Schau doch selbst alles perfekt und KM-ist Original! Kannst selbst prüfen..."
 
Grundsätzlich richtig, nur tue ich das ausfolgende Gründen nicht:
1) Kein Bock
2) Keine Zeit
3) Keine Ahnung
Es geht nicht darum, dass JEDER das überprüft, sondern darum, dass unabhängige Fachleute den Code überprufen können.
Icj kann hier bei uns auch öffentliche Entscheidungen oder die Steuererklärung meines Nachbarn einsehen - dazu habe ich weder Bock noch Zeit, aber alleine die Tatsache , dass es möglich ist, sorgt für mehr Transparenz.
 
... dass unabhängige Fachleute den Code überprufen können. ...

OpenSource definition kann hier nachgelesen werden:

Die Quelcodeprüfung ist eine der 11. mindestanforderung an die GA Zertifizierung OpenSource-Gedanke unabhängig.

Der Status jetzt: "In zukünftigen Versionen werden auf Grundlage der Erfahrungen und der Rückmeldungen aus der Industrie, Erweiterungen vorgenommen, die eine Zertifizierung von Apps nach dieser Technischen Richtlinie ermöglichen "

Mit oder ohne "Transparenz" und "Opensource" sind die "Schutzziele der IT-Sicherheit: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit" nicht efüllt.
Deshalb die Mindesterwartung an die App, nicht nur von "Virologen" geprüft sondern auch von Experten.
"Hier kann nicht, wie im Falle eines Missbrauchs beim Online-Banking, der Fehlbetrag zurückgebucht werden "
 
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Maskenpflicht Bundesweit kommt

Zur errinerung Gesundheitsministerium: Maske KANN hilfreich sein...
" Aber weder Tröpfchen- noch Schmierinfektion kann ein herkömmlicher Stoff verhindern. Dafür sind die nur 120 bis 160 Nanometer großen Virenpartikel zu klein bzw. die Stoffmaschen zu groß. Als Risiko des Mund-Nasen-Schutzes sehen einige Experten und Expertinnen zudem, dass er Menschen ein falsches Sicherheitsgefühl vermittelt. Wenn der Stoff vor dem Gesicht dazu verleitet, Abstands- und andere Verhaltensregeln nicht mehr zu beachten, wäre das kontraproduktiv. "

Die Frage ist nun wer bezahlt meine Maske... Kann ich das als "Unkosten" vlt. vom Steuer absetzen?
 
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Vorsicht im Straßenverkehr, gilt STVO: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar "

D.h. wenn Keine Maske 50,-
Mit Maske 60,-

Grundsätzlich
 
Selbstredlich dürfen solche Gegenstände mit sich NICHT geführt werden, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

"bei einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel, einem Aufzug oder einer sonstigen öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Gegenstände"

Ist eine Prüfung eine "öffentliche oder private Veranstalltung" und wie komme ich dahin ohne die Maske zu führen?
 
Motorradhelm aufn Kopp als Mundschutz und Schlagstock in beide Hände um den Sicherheitsabstand durchzusetzen, so stell ich mir das vor.
 
"Es verbietet bei Ausübung des Dienstes, bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug, in Ausübung eines Amtes und Soldaten (auch während der Freizeit) an dienstlichen Orten das Gesicht zu verhüllen (§ 61 BBG, § 34 BeamtStG, § 17 SG). Wenn dienstliche oder gesundheitliche Gründe dies erfordern, gibt es z. T. Ausnahmen von den Verboten. Das Gesetz regelt auch die Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung oder beim Lichtbildabgleich (§ 1 PAuswG, § 47a AufenthG). Mitglieder der Wahlorgane nach § 10 BWahlG dürfen während der Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen. Wirkt ein Wähler nicht mit.."

Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BGVerhG k.a.Abk.)

P.S. z.K. Habe soeben mein Studiumschwerpunkt gewechselt mit dem Ziel "Zivielrecht schwerpunkt Gesichtsmasken".
 
In Bayern würde ich zunächst versuchen keine Prüfung zu schreiben da:

"Ebenso dürfen Mitglieder einer Hochschule in Hochschuleinrichtungen und bei Hochschulveranstaltungen ihr Gesicht grundsätzlich nicht verhüllen (Art. 18 Abs. 3 BayHSchG). Dasselbe gilt in der Schule und bei Schulveranstaltungen (Art. 56 Abs. 4 Satz 2 BayEUG) und für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen während der Besuchszeit sowie für Tagespflegepersonen (Art. 9a BayKiBiG) "

In der Prüfungsphase wird man beim Besitz der Maske in der Tasche veruteilt, genau so wie beim fehlen dieser oder gar tragen dieser....
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"Innenministerium in den kommenden Tagen in den Corona-Bußgeldkatalog eingearbeitet." :cautious:
 
Wieso?
Wenn ich aus religiösen Gründen eine Maske trage, dann ist das Problem doch erledigt?!? Sorry, ich kann das alles nicht mehr ernst nehmen, auch wenn es ernst ist.
 
Wieso?
Wenn ich aus religiösen Gründen eine Maske trage, dann ist das Problem doch erledigt?!? Sorry, ich kann das alles nicht mehr ernst nehmen, auch wenn es ernst ist.
Ich dachte, man dürfe rechtlich genau aus religiösen Gründen keine Maske / Niqab / Burka tragen?
Die einen schreien danach, die anderen verteufeln es:


Ich blick's nimmer... aber vielleicht hatte/hab ich auch Corona, und weiß es bloß nicht:


Oder es liegt an der Überlastung:

#elterninderkrise
 
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Dann passiert sowie beim Zoom "Der Code kann eingesehen werden". Wunderbar.
Der Quellcode von Zoom kann afaik nicht eingesehen werden. Außerdem sind die Probleme gerade nicht in der App zu finden. Deren Server ist hochgradig unsicher und deshalb werden von dort Daten entwendet - das ist von der App völlig unabhängig. Nebenbei: Auch bei meinem Arbeitgeber wurde die Nutzung von Zoom aus Datenschutzgründen untersagt. Mit als Beauftragtem für Informationssicherheit ist das auch sehr recht.

Beim Spiele-/Werbe-App und Datenspionage App "Whatsapp &co" ist mir dies unwichtig, da auf meinen Handy nicht vorhanden
Ja, die Facebook-Software kommt mir auch nicht auf mein Mobilgerät.

Beim Gesundheitssapp erwarte ich ein Mindestmaß an Qualität bezüglich Sicherheit, sowie beim TÜV bei der Inbetriebnahme neuer Autos. Hier reicht mir nicht der Segel: „Von führenden, schönsten und klügsten Virologen Deutschlands geprüft. “
Ja, dieses Mindestmaß erwarte ich auch. Allerdings vertraue ich persönlich OpenSource weit mehr als irgendwelchen Siegeln. Und der TÜV am Auto ist für mich persönlich auch kein Garant für eine Funktionsfähigkeit - ganz im Gegenteil. Ich halte den TÜV nur für eine Zulassungsvoraussetzung, die nur die schwersten Fälle aus dem Straßenverkehr entfernt, keinesfalls aber alle die entfernt werden sollten.

D.h. wenn Keine Maske 50,-
Mit Maske 60,-
Die Maskenpflicht gilt im privaten KFZ nicht, insofern gibt es da keine Probleme.

"bei einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel, einem Aufzug oder einer sonstigen öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Gegenstände"

Ist eine Prüfung eine "öffentliche oder private Veranstalltung" und wie komme ich dahin ohne die Maske zu führen?
Eine Prüfung ist vermutlich eine öffentliche Veranstaltung, aber weder eine Versammlung noch unter freiem Himmel.

"Es verbietet bei Ausübung des Dienstes, bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug, in Ausübung eines Amtes und Soldaten (auch während der Freizeit) an dienstlichen Orten das Gesicht zu verhüllen (§ 61 BBG, § 34 BeamtStG, § 17 SG). Wenn dienstliche oder gesundheitliche Gründe dies erfordern, gibt es z. T. Ausnahmen von den Verboten. Das Gesetz regelt auch die Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung oder beim Lichtbildabgleich (§ 1 PAuswG, § 47a AufenthG). Mitglieder der Wahlorgane nach § 10 BWahlG dürfen während der Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen. Wirkt ein Wähler nicht mit.."

Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BGVerhG k.a.Abk.)
Der Gesundheitsschutz für sich und andere ist grundgesetzlich verankert, insofern würde ich persönlich (ohne genaue Prüfung der rechtlichen Situation) von einem Vorrang der Maskenpflicht ausgehen. Außerdem sind Ausnahme ja auch zulässig und eine Anordnung zum Tragen einer Maske würde ich als Ausnahme auffassen wollen...

In Bayern würde ich zunächst versuchen keine Prüfung zu schreiben da:

"Ebenso dürfen Mitglieder einer Hochschule in Hochschuleinrichtungen und bei Hochschulveranstaltungen ihr Gesicht grundsätzlich nicht verhüllen (Art. 18 Abs. 3 BayHSchG). Dasselbe gilt in der Schule und bei Schulveranstaltungen (Art. 56 Abs. 4 Satz 2 BayEUG) und für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen während der Besuchszeit sowie für Tagespflegepersonen (Art. 9a BayKiBiG) "

In der Prüfungsphase wird man beim Besitz der Maske in der Tasche veruteilt, genau so wie beim fehlen dieser oder gar tragen dieser....
Du verkennst, dass es für alle 3 Fälle eine Ausnahmenregelung gibt. "Mitglieder der Hochschule dürfen in Hochschuleinrichtungen und bei Hochschulveranstaltungen ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, Hochschulbelange stehen dem entgegen." (Art 18 III BayHSchG, Hervorhebung von mir.) An den beiden anderen Stellen stehen ähnliche Formulierungen. Es ist mithin an den jeweiligen Einrichtungen, von dieser Ausnahme Gebrauch zu machen.
 
Der Quellcode von Zoom ...
Kann hier verifziert werden Zoom

Aufgaben des "Dampfkessel-untersuchungs- und Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit" (TÜV):
"Als Technischer Überwachungsverein .. technische Prüforganisation Sicherheitskontrollen durchführen. Oft handelt es sich hierbei um Sicherheitskontrollen, die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind"
Mir ist Auto mit 2 Jahren Tüv lieber als ein Auto ohne Tüv aber mit Worten: "TÜV sicherlich kein Problem, vlt. Kleinigkeiten..." :haumichwech: Aber ja da gibt es genügent schwarze Schafe... Und KBA und Diesel und und und...


ich persönlich OpenSource weit mehr als irgendwelchen Siegeln.
Ich bin nicht gegen OpenSource, dass eine Form der Codepflege und Weitergebe Richtlinien darstellt. s.o. Am liebsten wäre jede Software Quellcode offen wäre zur Prüfung. Für mich stellt es bezüglich Sicherheit, keine Ausssagekraft dar.
Vor dem "Hearblead" nahm ich an, dass beim OpenSource, der Anweder sich sicherer fühlen kann. Denn es gibt ja sicherlich viele Experten die sicher gegen prüfen :winken:. Am Ende waren es nur die Criminellen, die die Lücken schneller rausfanden :-(. Bezüglich der genannten Sicherheitszielen sagt es leider nichts aus. Nur dass die Großen wie "Google" die Gemeinde z.B. Firefox für sich arbeiten lassen. Ja es ist nicht überall so, aber ber den meisten großen Projekten, steht ein Finanzie dazinter. Hier ein Beispiel Firefox ist besser als Chrome!!!
Je ne ist klar : "Jahr 2019 schon zu diesem Zeitpunkt kündigte und zu Google als Hauptfinanzier zurückkehrte "

Ein guter Gegenbeispiel für mich ist Signal Messenger, der zeigt ja es gibt noch die "Guten" da drausen:

Deshalb sind für mich als DAU solche Experten-Tests der GA lieber:

ich persönlich (ohne genaue Prüfung der rechtlichen Situation) von einem Vorrang der Maskenpflicht ausgehen.
Eine klare Gesetzeslage auf Bundesebene und nicht individuelle wäre schön. ;-)


"Eine gesetzliche Pflicht halte er für falsch, sagte Montgomery ..."
Womit er ja Geunsheitsministerium und RKI ja recht geben würde.
Hat sich unsere Bundesregierung wieder nur von dem einem Virologen beraten lassen?
 
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"Eine gesetzliche Pflicht halte er für falsch, sagte Montgomery ..."
Naja, er meint ja nicht, dass eine Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken Unsinn ist,
sondern die Pflicht zum Tragen von Schals und Tüchern. Unglaublich, dass immer noch
keine Schutzmasken bereitstehen...es gab doch immer irgendwelche staatlichen Lager
für Pandemiefälle??
 
Also ich bin da völlig gelassen. Herr Spahn wird es richten.
Und solche Meldungen bringen mich nicht aus der Ruhe
Oder sowahs uraltes aus dem Jahre 2018. :durcheinander
"Das Thema wurde als besonders relevant erkannt und bereits im Bundestag diskutiert.3 Im Juli 2013 wurde mit dem Hygieneförderprogramm die finanziel-le Förderung von Krankenhäusern gesetzlich verankert, mit dem Ziel, die Perso-nalsituation beim Hygienepersonal zu verbessern.
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/45_18.pdf?__blob=publicationFile

Ja wir haben die wichtigkeit der Masken bereits am 29.03. diskutiert.
Hätte die Bundesregierung mitdisuktiert... :kaffee:
So, plötzlich ist Mund-Nasen-Schutz doch wichtig...
www.maskeauf.de
Jetzt mal ne Frage für alle, die gern rechnen:
Hätte vor 20 Tagen ein Infizierter aufgrund eines Mund-Nasen-Schutzes statt der durchschnittlichen 2 Personen nur 1 Person infiziert / also eine weniger, so wäre daraus ohne Berücksichtigung anderer Maßnahmen bis heute eine Verzögerung von bis zu 524 288 Infektionen (2 hoch 19) geworden, oder ???

Und solche Firmen gefördert....
Wolfgang Grupp, Geschäftsführer und Inhaber von TRIGEMA über die Corona-Krise und sein mittelständisches Unternehmen [AUDIO]
Der Mittelständer TRIGEMA mit Sitz im schwäbischen Burlandingen fertigt mit seinen ca. 1.200 Beschäftigten momentan

 
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Wir haben es kommen sehen und sind gut vorbereitet...

Übrigens traf uns die jetzige Corona-Pandemie nicht ganz ohne Vorwarnung. 2012 wurde die Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden erstellt. Allerdings ging man damals nur von einer bedingten Eintritts-Wahrscheinlichkeit aus, d.h. einmal alle 100 bis 1000 Jahre. Vielleicht genügt es im ersten Schritt die Eintritts-Wahrscheinlichkeit auf 10 bis 100 Jahre abzuändern, um erste Maßnahmen daraus abzuleiten.

Die Studie steht in der Drucksache 17/12051 des Deutschen Bundestags. Eine Zusammenfassung gibt es auf S. 5 f. Die detaillierten Ergebnisse hingegen befinden sich auf den Seiten 55 ff. Die Drucksache selbst kann hier heruntergeladen werden: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf
 
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Gut der komische Trump, hat bereits 28.03.2020 die inländische Industrie die Produktion angeordnet. Seine Entscheidungen sind aber oft zu voreilig.
Solche Maßnahmen sind doch überstürzt. Lieber als erstes im Außland einkaufen....
Festestellen am 09.04.2020, es handelt sich ja um Weltweite Pandemie! Alle haben die Idee... :ill:
Drei Wochen überlegen und beschließen, es ist gar nicht so schlecht in Deutschland zu produzieren... :thumbsup:
Gutes Ding will Weile haben...
 
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Bekannte bestätigte mir diesen Bericht: "Kliniken schließen..."
Deutsche Krankenhäuser stehen leer, fahren Minus ein und müssen, wenn es so weiter geht vermutlich ganz schließen zur Zeit sind es aber nur die einzelen "Stationen." die ganz geschlossen werden.
Jetzt kriege ich die Kriese ... :-(.
 
Ich blick's nimmer... aber vielleicht hatte/hab ich auch Corona, und weiß es bloß nicht:


Wir sprechen hier von Flugzeugträgern, die etwas weiter im Meer sind...
Wo keine zivile Bevölkerung zugang hat? Wie kommt Corona da so schnell hin? Hat jemand eine Idee?
Frankfurte Fulghafen OK. Hamburg Hafen von mir aus. Süd-Tiroll, Kreutzfahrschiff. Aber Millitärschiff?

Wenn Flugzeugträger nach monatelanger Mission wieder im Hafen anlegen,....

Liebe Wissenschaftler, wie wird die Kranheit nochmal ausgebreitet?
Oder wurde erst jetzt festgestellt, dass die Besetzung krank ist, weil seit 2020 der Test überhaupt möglich ist?
War es vlt. schon länger da nur früher als SARS eingestufft?
Andersrum gefragt. Wie viele Besatzungsmitglieder wurden vor dem 03.2020 auf C.-Dings getestet?

Nun die Frage:
Wenn 2/3 keine Symptome zeigen, wie viele sind in Deutschland tatsächlich krank?
Die Schweden, erfüllen nicht die Erwartungen, mal wieder ...
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Die Lage aktuell:
"Eine Person wurde auf einem Spielplatz angetroffen.".
"Bei einer Schule wurden drei Personen angetroffen. Sie erhielten einen Platzverweis."

Mal was anderes:
Vlt hilft das ...
 
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