Sonstiges Suche alte Klausuren Und EAs

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

hat jemand von euch noch alte Klausuren bzw. EAs?
Auf der Homepage werden ja immer wieder mal welche raus genommen...

Danke!

LG
Lisanne
 
Hi, ja danke, ein paar habe ich mittlerweile gefunden.
Aber Übung kann man ja nie genug haben, also wenn du noch welche hast, auch immer gerne her damit ;)

Danke und LG
Lisanne
 
Habt Ihr eine Übersicht, welche Themen wann dran waren? Nur um mal die Häufigkeit zu sehen? Im Skript steht, dass Kündigungsschutzklagen sehr häufig dran kommen. Irgendwo habe ich etwas von 30% gelesen, was jetzt aber auch nur so mittelhäufig ist.

Hier eine lückenhafte Übersicht - kann vielleicht jemand die Lücken füllen?

SS11 = Kündigungsschutzklage
WS11/12 =
SS12 =
WS12/13 =
SS13 =
WS13/14 =
SS14 =
WS14/15 =
SS15 =
WS15/16 =
SS16 =
WS16/17 = Kündigungsschutzklage 80P + Zusatzaufgabe 20P
SS17 = AGG
 
Habe ich jetzt einfach mal aus einem anderen Forum geklaut:

WS 14/15:

"Ordentliche Kündigung; verhaltensbedingt wegen versuchtem Pfandschwindel. Zwei Aufgaben; bei erster Aufgabe war Begründetheit einer Kündigungsschutzklage zu prüfen (85 P.), bei zweiter Aufgabe (15 P.) war kurz zu einem lange zurückliegenden Vorfall desselben Arbeitnehmers (Trunkenheit am Steuer und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen) Stellung zu nehmen.

Kurz zusammengefasst: Arbeitnehmer eines Getränkeherstellers hat versucht pfandfreie Flaschen mit selbst gebastelten Pfandetiketten zu bekleben um dafür anschließend in seiner Freizeit bei einem Supermarkt Pfand zu ergaunern. Wurde dabei von Ladendetektiv erwischt und kassierte anschließend von seinem Chef die ordentliche Kündigung. Arbeitnehmer erhebt dagegen Kündigungsschutzklage und argumentiert, dass es den Arbeitgeber nichts angeht was er in seiner Freizeit macht."


SS 14:
Kündigungsschutzklage

"Der Klausurfall beruht auf dem Urteil vom LAG Mainz vom 8.8.2013, AZ 10 Sa 66/13 in leichter Abwandlung...
Dort wollte der AG eine Umdeutung ggf. in eine ordentliche Kündigung vornehmen lassen."


WS 13/14:
Kündigungsschutzklage

Basierte auf dem Urteil "BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.6.2011, 2 AZR 381/10"
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung


SS 12:
Aufgabe 1 Fall 1: Prüfung, ob Lohnanspruch besteht (§ 611 I BGB iVm Arbeitsvertrag)
Aufgabe 1 Fall 2: Prüfung, ob Lohnanspruch trotz Kündigung besteht
Aufgabe 2 Fall 1: Prüfung, ob AV wirksam beendet worden ist (Anfechtung etc)
Aufgabe 2 Fall 2: "Anspruch auf Gehalt für August entstanden. Durch Anfechtung untergegangen?
Anfechtung im Arbeitsrecht ausnahmsweise ex nunc Wirkung. Anspruch bleibt erhalten."


WS 11/12:
Kündigungsschutzklage

Basierte auf dem Urteil Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28.02.2002, Aktenzeichen: 6 AZR 357/01

 
Zuletzt bearbeitet:
@Piwi : vielen Dank! Mehr Infos kommen hier wohl nicht mehr dazu, aber die Häufigkeiten sind ja ersichtlich.
 
Martin.Richter, immer gerne. Falls du Lust auf einen Austausch hast, würde ich mich freuen :)
 
Habe ich jetzt einfach mal aus einem anderen Forum geklaut:

WS 14/15:

"Ordentliche Kündigung; verhaltensbedingt wegen versuchtem Pfandschwindel. Zwei Aufgaben; bei erster Aufgabe war Begründetheit einer Kündigungsschutzklage zu prüfen (85 P.), bei zweiter Aufgabe (15 P.) war kurz zu einem lange zurückliegenden Vorfall desselben Arbeitnehmers (Trunkenheit am Steuer und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen) Stellung zu nehmen.

Kurz zusammengefasst: Arbeitnehmer eines Getränkeherstellers hat versucht pfandfreie Flaschen mit selbst gebastelten Pfandetiketten zu bekleben um dafür anschließend in seiner Freizeit bei einem Supermarkt Pfand zu ergaunern. Wurde dabei von Ladendetektiv erwischt und kassierte anschließend von seinem Chef die ordentliche Kündigung. Arbeitnehmer erhebt dagegen Kündigungsschutzklage und argumentiert, dass es den Arbeitgeber nichts angeht was er in seiner Freizeit macht."


SS 14:
Kündigungsschutzklage

"Der Klausurfall beruht auf dem Urteil vom LAG Mainz vom 8.8.2013, AZ 10 Sa 66/13 in leichter Abwandlung...
Dort wollte der AG eine Umdeutung ggf. in eine ordentliche Kündigung vornehmen lassen."


WS 13/14:
Kündigungsschutzklage

Basierte auf dem Urteil "BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.6.2011, 2 AZR 381/10"
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung


SS 12:
Aufgabe 1 Fall 1: Prüfung, ob Lohnanspruch besteht (§ 611 I BGB iVm Arbeitsvertrag)
Aufgabe 1 Fall 2: Prüfung, ob Lohnanspruch trotz Kündigung besteht
Aufgabe 2 Fall 1: Prüfung, ob AV wirksam beendet worden ist (Anfechtung etc)
Aufgabe 2 Fall 2: "Anspruch auf Gehalt für August entstanden. Durch Anfechtung untergegangen?
Anfechtung im Arbeitsrecht ausnahmsweise ex nunc Wirkung. Anspruch bleibt erhalten."


WS 11/12:
Kündigungsschutzklage

Basierte auf dem Urteil Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28.02.2002, Aktenzeichen: 6 AZR 357/01
SS 2011:
Kündigungsschutzklage Verdachtskündigung

SS 2013:
Fall 1: AN-Haftung - Kann AG von AN SchE verlangen
Fall 2: Kündigung wegen Nebentätigkeit während Krankheit - AN fragt nach Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung
 
WS 16/17:
Entfristungsklage 80P - Zusatzaufgabe Fälligkeit des Lohnanspruchs (Differenzierung § 614 S. 1 und S. 2) 20 P
 
@StefRup : Oh, das hatte ich falsch notiert. Danke für die Korrektur. (Ist das alles gruselig, ich dachte, ich könnte das...) Schreibst Du auch nächste Woche?
 
@Martin.Richter - ja, schreibe auch am Freitag - und irgendwie ist das alles viel zu kurz und viel zuviel Stoff....aber ich hoffe, zumindest AGG und Befristung damit auszuschließen zu können. AN-Haftung war schon lange nicht mehr dran und Verdachtskündigung auch nicht und AGB-Prüfung - wobei das beides ja erst in der EA bearbeitet wurde. Wenns wenigstens ein bisschen eingegrenzt wäre...
 
Apropos alte Unterlagen. Habe gerade mit Entsetzen fest gestellt, dass ich gar nicht die aktuellen Skripte habe und mich auch nicht als Wiederholer eingeschrieben habe. Würde aber am Freitag trotzdem gerne mitschreiben... Wäre jemand vielleicht so nett und mir die Skripte mailen??

Vielen, vielen Dank!!!

Robert
 
@martigno : habe ich per privater Unterhaltung gemacht.
 
In einer der Einsendearbeiten war ja bereits eine AGB-Prüfung. Ob dann in der Klausur auch AGB drankommt? Ich versuche durch Ausschlußverfahren zu ermitteln was wohl eher drankommt.

Ich schließe auch wie StefRup die Befristung und AGG aus.

Meine Prioritäten sind:

verhaltensbedingte Kündigung
personenbedingte Kündigung (krankheitsbedingt)
betriebsbedingte Kündigung
betriebliche Übung
Änderungskündigung
AN-Haftung
Aufhebungsvertrag
Betriebsübergang
AGB?

Irgendwas was noch sehr "heiß" ist?
 
Entfristungsklage

P.s: Nee, doch nicht, war ja schon im WS 16/17
 
Da kann irgendwie alles und nix drankommen - und je länger ich drüber nachdenke, umso mehr Themen schwirren mir durch den Kopf, die drankommen könnten. Ich finde eine AGB-Prüfung fast zu bgb-lastig. Da finden sich für Arbeitsrecht doch schönere Themen. AN-Haftung und krankheitsbedingte Kündigung stehen ganz oben auf meiner Liste. Aber auch die betriebliche Übung war schon ne Weile nicht mehr dran... :wall::hammer::panik:
 
Was kann man denn zu einer betrieblichen Übung abfragen? Entweder sie besteht, oder eben nicht. Oder hab ich da mal wieder was nicht verstanden?
 
Ob A einen Anspruch gegen B hat - bspw. aus einer betrieblichen Übung. Die betriebliche Übung an sich ist nicht das Problem, eher die daraus resultierende AGB-Prüfung. Da dann, ob überhaupt eine vertragliche Einbeziehung stattgefunden hat (schwierig bei z.B. Weihnachtssonderzahlungen ohne vertragliche Grundlage und nur ein jeweils schriftlicher Hinweis des AG über die Einstellung der Zahlung (früher negative betriebliche Übung)), keine Inhaltskontrolle, weil keine Einbeziehung. Gerade beim Freiwilligkeitsvorbehalt, der nachträglich erklärt wurde ist dann das Thema Schweigen ist keine Zustimmung problematisch. Viel Gelaber halt...
 
Oh, ich habe gerade bei Alpmann-Schmidt einen ganz ekligen Fall zur betrieblichen Übung gelesen - "Tariflohnerhöhung bei betrieblicher Übung?" ...

Aber wie ist das mit Aufhebungsvertrag und Betriebsübergang? Das gibt nicht viel her oder? Bestenfalls eine 20P-Zusatzfrage oder gibt es dafür schöne Bespielfälle?
 
Autsch.

Aufhebungsvertrag und Betriebsübergang kann ich mir auch nur als Zusatzfragen vorstellen. Bzw eine Kündigungschutzklage nach einer Kündigung, weil der AN nicht dem Aufhebungsvertrag unterzeichnen wollte.
 
Zurück
Oben