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SS 2011:Habe ich jetzt einfach mal aus einem anderen Forum geklaut:
WS 14/15:
"Ordentliche Kündigung; verhaltensbedingt wegen versuchtem Pfandschwindel. Zwei Aufgaben; bei erster Aufgabe war Begründetheit einer Kündigungsschutzklage zu prüfen (85 P.), bei zweiter Aufgabe (15 P.) war kurz zu einem lange zurückliegenden Vorfall desselben Arbeitnehmers (Trunkenheit am Steuer und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen) Stellung zu nehmen.
Kurz zusammengefasst: Arbeitnehmer eines Getränkeherstellers hat versucht pfandfreie Flaschen mit selbst gebastelten Pfandetiketten zu bekleben um dafür anschließend in seiner Freizeit bei einem Supermarkt Pfand zu ergaunern. Wurde dabei von Ladendetektiv erwischt und kassierte anschließend von seinem Chef die ordentliche Kündigung. Arbeitnehmer erhebt dagegen Kündigungsschutzklage und argumentiert, dass es den Arbeitgeber nichts angeht was er in seiner Freizeit macht."
SS 14:
Kündigungsschutzklage
"Der Klausurfall beruht auf dem Urteil vom LAG Mainz vom 8.8.2013, AZ 10 Sa 66/13 in leichter Abwandlung...
Dort wollte der AG eine Umdeutung ggf. in eine ordentliche Kündigung vornehmen lassen."
WS 13/14:
Kündigungsschutzklage
Basierte auf dem Urteil "BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.6.2011, 2 AZR 381/10"
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
SS 12:
Aufgabe 1 Fall 1: Prüfung, ob Lohnanspruch besteht (§ 611 I BGB iVm Arbeitsvertrag)
Aufgabe 1 Fall 2: Prüfung, ob Lohnanspruch trotz Kündigung besteht
Aufgabe 2 Fall 1: Prüfung, ob AV wirksam beendet worden ist (Anfechtung etc)
Aufgabe 2 Fall 2: "Anspruch auf Gehalt für August entstanden. Durch Anfechtung untergegangen?
Anfechtung im Arbeitsrecht ausnahmsweise ex nunc Wirkung. Anspruch bleibt erhalten."
WS 11/12:
Kündigungsschutzklage
Basierte auf dem Urteil Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28.02.2002, Aktenzeichen: 6 AZR 357/01