Hallo zusammen,
Ich habe eine konkrete Frage zur Bilanzanalyse, kann mir jemand vllt behilflich sein, wenn man die Antwort hat..
Ich habe eine Frage zu dem "Aktiver Unterschiedsbetrag" aus der Vermögensverrechnung i.S.v. "Alterversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare Verpflichtungen" gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. In der Kurseinheit I ist das Thema auf Seite 91 und 93 zu finden.
Wenn in der originären Bilanz die Position "Aktiver Unterschiedbetrag aus der Vermögensverrechnung" zu finden ist, ist diese Position dann in der Strukturbilanz mit dem Eigenkapital zu verrechnen, oder muss die Verrechnung des Vermögens mit dem Schulden in der Strukturbilanz rückgängig gemacht werden?
Falls eine Verrechnung mit den Schulden in der Strukturbilanz rückgängig zu machen wäre (= Aufdeckung der Verrechnung), muss dann eine Aktivposition "Deckungsvermögen" neu entstehen und die Passivposition Pensionsrückstellungen um den Betrag der Schulden (= Alterversorgungsverpflichtungen) erhöht werden?
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank und viel Erfolg beim Lernen.
Mit besten Grüßen,
Tanita