Sonstiges Teilnehmer SS 2019

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User4433

abgemeldet
Hi zusammen,
ich würde gerne eine Whatsapp Gruppe für die EA und die Hausarbeit für das SS 2019 gründen. Vielleicht klappen ja auch regelmäßige Skype-Gruppen. Wer ist dieses Semester dabei und hat Lust auf eine Diskussionsgruppe:-) ? Schreibt gerne hier schon mal und schickt mir per PN eure Handynummer.

Liebe Grüße Jennifer
 
Hallo Jennifer,
Whatsapp bei mir leider nicht, aber was hältst du davon das hier im Forum zu machen, ggf in einer geschlossenen Gruppe dann bei der Hausarbeit, hat sich in anderen Fächern als sehr gut herausgestellt.
wir können uns natürlich auch schon über die EA austauschen, wobei ich mir denke, das kann man ruhig noch öffentlich machen, oder?
lg
Sigi
 
Hallo Sigi,
Auch das sehr gerne! Abgabetermin für die EA ist glaube ich im Juni, wenn ich das richtig im Kopf habe. Von mir aus gerne öffentlich :-) LG Jennifer
P.s lieber als WhatsApp wäre mir auch Signal, aber das habe nicht soviele
 
Ich arbeite viel und habe daher nur ein Firmenhandy und da ist WhatsApp leider verboten, weil da die Daten nicht sicher sind.
Der Fall sieht auf dem ersten Blick nicht so schwierig aus, es gilt (auf dem ersten Blick) die Privatautonomie des Hotelbetreibers auf der einen Seite mit den Rechten aus dem AGG auf der anderen Seite abzuwägen.
Ich denke ich werde am Wo mal Skript 3 lesen bzw größere Teile daraus und dann mal Kommentare zum Zivilrecht und Vermietung.
Einen medienwirksamen vergleichbaren Fall gibt es auch: Amtsgericht Hannover (Az.: 465 C 9204/16), leider habe ich das Originalurteil noch nicht gefunden.
lg
Sigi
 
Hab mir den Fall noch gar nicht angeschaut, da ich mich erst mit Koll. Arbeitsrecht beschäftigen wollte, da ist der Abgabetermin früher. Hast du noch andere Fächer? Muss am Wochenende erstmal zur Post, hoffe die Kurseinheiten sind jetzt da.
 
@Jennifer
ich habe mir die Kurseinheiten heruntergeladen.
Zu deiner Frage: Ich werde noch das Abschlussseminar mit den zugehörigen Aufgaben, HÜ, Vortag, und dann wohl BA-Arbeit schreiben. Weiters fehlt mir noch 31021 und 31031 sowie je nach Ausgang der geschriebenen Klausuren 301011 und 55206.
Also langweilig wird es nicht neben einem Vollzeitberuf. Juristisches Vorwissen kann ich bei den Wirtschaftsfächer leider nicht als Vorteil einsetzen, bei Hausarbeiten und anderen Arbeiten habe ich jetzt schon etwas Erfahrung, damit kann man dann gewisse Themen rascher erledigen.
Von dir war es schlau das mit Arbeitsrecht zu kombinieren, da solltest du das AGG ohnehin nicht ganz vernachlässigen.
lg
Sigi
 
Ich habe auch Antidiskriminierungsrecht belegt. Weil ich keinen LLB aus Hagen habe, darf ich das LLB-Wahlmodul im LLM als Wahlmodul einbringen.
 
Herzlich Willkommen, dann sind wir im Hinblick auf die kommende Hausarbeit schon mal zu dritt
 
Hallo
finde ich super, dass noch wer dazu gekommen ist!.
wird sicher wieder ganz interessant die Arbeit an der Hausarbeit.
lg
Sigi
 
Hallo
ich habe auch Anspruchsgrundlage § 21 Abs. 2 AGG für den Schaden von A und B wegen der höheren Kosten für den Urlaub
Ich werde entgegen der überwiegenden Meinung im Netz zu dem Thema vertreten, dass es ein Verstoß gegen das AGG darstellt, erspart mir das herum-ge-tue mit dem Hilfsgutachten.

Wenn noch jemand einsteigt, der sich noch nicht eingelesen hat, empfehle ich zum Einstieg:

lg
SIgi
 
Ich werde auch die wohl herrschende Meinung ablehnen - so richtig höchstrichterlich vom BGH wurde ja noch nichts entschieden, da dürfte noch alles vertretbar sein.
 
kurze Frage, verwendet ihr in der Anspruchsgrundlage/Anwendungsbereich neben dem § 19 noch den § 2 AGG?
 
Hallo zusammen, ich bin auch dabei und sitze gerade an der Einsendearbeit. Kann mir jemand helfen bei der Unterscheidung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung? Was trifft in unserem Fall zu? meiner Ansicht nach könnte man beides vertreten..
 
Unmittelbar = du darfst nicht wegen deines Alters zB Kinder unter 6 Jahre dürfen etwas nicht.
mittelbar = das Alter spielt scheinbar keine Rolle aber du musst mind 1,4m groß sein und lesen können. damit sind 6 jährige auch idR nicht erfasst.(da kann man sich Maßnahmen gleicher Wirkung - vom EuGH merken, das trifft es ganz gut.
in unserem Fall die Kinder unmittelbar.
 
Hallo, ich bin nun auch dabei. Leider etwas spät hinzugestoßen. Ich habe leider meine Unterlagen noch nicht bekommen und die Hefte nur digital vorliegen. Kann mir vielleicht einer von euch helfen und sagen wo ich in den Skripten was zur einsendeaufgabe finde? Das wäre total lieb!!!! Und für die Hausarbeit bin ich dann besser vorbereitet:) wenn es denn klappt mit der einsendeaufgabe! Habt einen schönen Tag!
 

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Hallo
ich habe auch Anspruchsgrundlage § 21 Abs. 2 AGG für den Schaden von A und B wegen der höheren Kosten für den Urlaub
Ich werde entgegen der überwiegenden Meinung im Netz zu dem Thema vertreten, dass es ein Verstoß gegen das AGG darstellt, erspart mir das herum-ge-tue mit dem Hilfsgutachten.

Wenn noch jemand einsteigt, der sich noch nicht eingelesen hat, empfehle ich zum Einstieg:

lg
SIgi

Ich habe eine kurze Frage: in der Aufgabenstellung ist nach einem Schadensersatzanspruch aus dem agg aufgrund der Weigerung der Aufnahme ins Hotel gefragt. Du hast dann als Schäden die höheren Kosten des anderen Hotels genommen?
 
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