Sonstiges Teilnehmer SS 2019

Oh, lieben Dank für den Hinweis zu den alten Hausarbeiten! Ist mein erstes Semester an der FernUni und ich bin ab und an noch etwas aufgeschmissen, was organisatorische Dinge angeht. Feststellungen, die nicht von mir stammen, versuche ich i.d.R. immer mit Quellen aus Kommentaren/Zeitschriften/etc. zu zitieren.
 
Ich habe mich im Endeffekt dazu entschieden, dass der Anspruch besteht, da davon auszugehen ist, dass Fußnoten nicht unbedingt gelesen werden.
 
Wie viele Seiten habt ihr so geschrieben?
 
"Ihre Bearbeitung muss keine Fußnoten enthalten, sollte aber auf relevante Rechtsprechung (und ggf. Literatur) Bezug nehmen." das bedeutet doch, dass keine Quellen zitiert werden müssen und wir uns nur an gewisse Ergebnisse der Rechtsprechung und Literatur halten sollten, oder verstehe ich das falsch?
 
Ich wollte niemanden verunsichern. Ich bin es von den Hausarbeiten an meiner alten Uni so gewohnt und kenne die Anforderungen für Einsendearbeiten in Hagen noch nicht.
 
Ich habe keinerlei Quellen außer Gesetzestext genannt. Bin bei 7 Seiten aber noch nicht fertig
 
Ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung angebracht? Sprich: am Ende fragen: Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit/Verhältnismäßigkeit i.e.S. ?
 
Im Urteil haben sie das nicht gemacht, im Sachverhalt gibt es dahingehend auch wenig infos. Schreibst du was dazu?
 
Ich bin mir eben etwas unschlüssig, grad weil da im Urteil nichts zu steht. Bislang habe ich es nicht gemacht.
 
In der Musterlösung mit der Sparkasse von der Uni steht’s aber dein. Dabei ging es aber um Geschlechtdiskriminierung
 
LAss es uns mal versuchen: legitimer Zweck: privatautonomie etc.
geeignet (+)
Erforderlich?
 
Erforderlich ist der Ausschluss, wenn keine gleich geeigneten, milderen Maßnahmen zur Zweckerreichung bestehen. Man könnte hier argumentieren, dass man lärmende sofort rausschmeißt, was unpraktisch ist. somit zur zweckerreichung erforderlichkeit (+) bei vhmk i.e.s würde ich sagen, dass es unüblich ist,derart wichtige Informationen wie "keine Kinder" in die Fußnoten zu setzen. Anders wäre der Fall, wenn dies deutlich im Fließtext erwähnt worden wäre oder im Vertrag, was hier nicht der Fall war. somit angemessenheit (-).
 
Du kommst zu dem Ergebnis das eine diskriminierung vorliegt richtig ?
Ich gehe nach dem Urteil, dass die diskriminierung gerechtfertigt ist
Daher muss es bei mir alles (+) sein
 
Ich störe mich einfach daran, dass es bei uns nur in der Fußnote stand, dass Kinder nicht erlaubt sind. Sonst wäre ich auch deiner Meinung...
 
Jaaaaa du triffst den wunden Punkt... aber ich hab keinerlei Fundstellen in denen Fußnoten nicht gelesen werden müssen. Sonst wären ja AGBs auch immer ungültig ?
 
Dann wäre bei dir kein sachlicher Grund gegeben und du prüfst dann weiter das Verschulden
 
https://medien-internet-und-recht.de/druckversion_mir.php?mir_dok_id=1248
Hier ging es zwar um eine angebliche Gratisleistung, aber man könnte doch argumentieren, dass das Hotelangebot an sich sehr günstig klingt, und es eine unzulässige Blickfangwerbung ist, dass kein eindeutiger Hinweis darauf besteht, dass der Haken an der Sache jener ist, dass Kinder eben nicht erlaubt sind...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah okay und den Hinweis im Sachverhalt, dass die Beschreibung ansprechend und passend klingt. Also es nicht ersichtlich war, dass das Hotel kinderfrei sein soll
 
Genau. Einen derart wichtigen Hinweis, dass man keine Kinder mitbringen darf, muss man im Fließtext veröffentlichen, und nicht in einer Fußnote. Anders wäre es gewesen, wenn im Fließtext gestanden hätte "keine Kinder unter 18".
 
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