Frage zu Modul/Klausur Umfang der Antworten in der EBWL-Klausur?

Doktortitel
Dr. rer. nat.
Hochschulabschluss
Master of Science
2. Hochschulabschluss
Master of Science
Studiengang
M.Sc. Wirtschaftsinformatik
2. Studiengang
Master of Computer Science
Hallo Leute,
adServer.bs



der Klausurtermin rückt immer näher. Deshalb wird natürlich auch die Vorbereitung immer spezifischer und im Rahmen der Bearbeitung von Herings BWL-Klausurenbuch habe ich mich gefragt, wie genau denn die Klausurfragen nun tatsächlich beantwortet werden müssen.

Beispiel 1) Nennen Sie 4 Sonderformen der Industrieobligationen.

Im Buch werden hier nicht nur mehrere Formen genannt, sondern auch ausführlich erklärt. Nach einer Erklärung wird aber eigentlich gar nicht gefragt, sonst müsste es heißen "Nennen und erklären Sie...". Reicht deshalb als Antwort z.B. Wandelschuldverschreibung, Optionsschuldverschreibung, Nullkuponanleihe und variabel verzinste Anleihe ohne weitere Erklärung für die volle Punkteanzahl?
(Um gleich vorzubeugen: Ich weiß, dass ich eine Erklärung dazu schreiben KANN, ich will wissen, ob ich es zur Erreichung der vollen Punktezahl wirklich MUSS)

Beispiel 2) Berechnen Sie den Jahreszins bei einem Lieferantenkredit.

Ich kann und will mir nicht alle Formeln merken, deshalb leite ich mir das meiste bei Bed. her, darunter z.B. auch die Skontoformel. Das mache ich aber nicht in allgemeiner Form, sondern anhand des gegebenen Beispiels. Man wird also bei meiner Antwort niemals die offizielle Formel des Skriptes finden, sondern einen Zahlen-Wirrwarr und dann das (hoffentlich richtige) Ergebnis. Im Buch sind die Lösungswege allerdings immer sehr ausführlich dargestellt, doch wo im Buch manchmal 2 Seiten lang gerechnet wird, habe ich auf meinem Block oft nur einen Einzeiler stehen.
Was zählt also bei den Rechenaufgaben? Richtiges Ergebnis=volle Punktezahl, oder richtiges Ergebnis+nachvollziehbarer Rechenweg (mit der Anführung von Formeln in allgemeiner Form)=volle Punktzahl?

MfG,
studikomp


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Mein Wirtschaftsinformatik-Blog
 
Ich habe zwar damals keine Klausureinsicht beantragt, aber man hört und liest ja viel - gerade über den lieben Herrn Hering. Die Klausur habh im März 2012 geschrieben und zu diesem Zeitpunkt galt folgendes:

Herr Hering hat (fast) alle Aufgaben 1:1 aus seinem Buch übernommen und laut der Erfahrung anderer Studenten wollte er auch 1:1 seine Lösung aus dem Buch lesen. Wenn du inhaltlich das Richtige geschrieben hast, es aber ganz anders formulierst als er, dann gibt es zumindest Punktabzug.
Im Sommer 2012 kam sein neues Buch raus. Ob er das seitdem immernoch genauso hält, kann ich nicht sicher sagen. Aber ich würde es vermuten, nach dem was man so liest.


Was die Frage mit den Rechenwege angeht:
Egal um welche Klausur es geht - ich würde immer empfehlen, zumindest die Ausgangsformel dazu zu schreiben und anschließend die Werte einzusetzen. Bei manchen Klausuren wird das sogar gefordert. Bei den alten BWL Klausuren (bis 2011) habe ich diesen Hinweis eben nicht gefunden. Wie es inzwischen ist, müsstest du am Besten selbst mal nachschauen.

Ich empfehle das deshalb auch dann, wenn es nicht explizit erwähnt wird, weil du so m.M.n. eine größere Chance auf Teilpunkte hast, falls du dich verrechnen solltest. Es kann ja immer mal sein, dass man sich im TR vertippt oder so und an sich alles richtig ist, nur das Ergebnis nicht. Dann wirst du sicherlich den Großteil der Punkte trotzdem noch bekommen.
Wenn du dann aber nur "einen Zahlen-Wirrwarr" und dann eben nicht das richtige Ergebnis stehen hast, ist es für den Korrektor nicht nachvollziehbar, wo dein Fehler lag und er denkt sich vielleicht "ohje, der wusste das ja garnicht" und vergibt dementsprechend viel weniger bis garkeine Punkte. So denke ich zumindest und gebe es weiter, wenn jemand fragt. :-)
 
Ah, ok, danke Flubber. So ähnlich habe ich mir das schon gedacht. In den Prüfungsrichtlinien habe ich leider nichts weiter dazu gefunden. Letztlich ist es eine Frage der Zeit...wenn ich noch genug davon habe, schreibe ich hin was ich sonst noch weiß, wenn nicht, dann eben nicht. Sollte aber dezidiert eine Fragestellung wie oben Beispiel 1 auftauchen und bei rein punktueller Auflistung ein Punkteabzug durchgeführt werden, wäre das m.E. mehr als anfechtbar, auch wenn Hering sich das noch so einbildet. Dann muss er eben auch die Frage entsprechend formulieren.
 
Dank einer lieben Kommilitonin :winken: habe ich eine korrigierte Klausur EBWL vorliegen. In der Klausur wurden z. B. die Strategien von Porter umschrieben, aber die Begriffe aus der KE nicht explizit genannt. Für die richtige Beschreibung gab es die VOLLE Punktzahl. Bei der Berechnung des Kapitalwertes wurde die allgemeine Formel nicht hingeschrieben, es gab trotzdem die VOLLE Punktzahl.
Steht in der Aufgabenstellung "Nenne die 4 Begriffe..." dann sind diese auch nur aufzuzählen. Ein Richtwert ist außerdem die Anzahl der Punkte, die für eine Antwort erhältlich sind.
Wenn das Ergebnis falsch ist und keine Zwischenschritte dastehen, kann es auch keine Punkte für evtl. richtige Zwischenschritte geben. Je mehr ihr wisst und hinschreiben könnt desto besser, aber grundsätzlich gilt: keine Panik, die Korrektoren sind auch nur Menschen :-).
 
Ein Richtwert ist außerdem die Anzahl der Punkte, die für eine Antwort erhältlich sind.

Das viel mir dann auch noch ein und ich wollte es gerad ergänzen. :-)

Wenn man die 4 Sonderformen aufzählen soll und es gibt 4 Punkte, dann wird das reine Aufzählen ausreichend sein. Gibt es aber mehr Punkte, kann das auch ein Indiz dafür sein, dass er nicht nur 4 kleine Worte, sondern auch eine kurze Erläuterung hören möchte :-)
 
@RikeB: Oh, das hört sich doch mal gut an! Nachdem ich kein Wirtschaftler bin, fällt mir nämlich manchmal die formalwirtschaftliche Sprache noch etwas schwer. Ich weiß dann zwar was ich sagen will, aber nicht, wie ich es mit all den relativ neuen Begrifflichkeiten korrekt ausdrücken soll. Vor allem im Bereich Rechnungswesen kommt es hier ja manchmal auf kleinste Spitzfindigkeiten an. Deshalb war ich diesbezüglich etwas beunruhigt.

Zum Thema 4 Begriffe - 4 Punkte: Hört sich plausibel an. Ich bin dennoch prinzipiell der Meinung, dass sich die Antwort nicht auf Indizien, sondern auf die Art der Fragestellung beziehen sollte. Selbst wenn es 100 Punkte dafür gibt - wenn nach 4 Möglichkeiten gefragt wird, wird nach 4 Möglichkeiten gefragt. Bitte nicht als Kritik an eurem Hinweis sehen, sondern als Kritik am Lehrstuhl. Es sollte sich doch von letzterem kurz zusammenfassen lassen, was in der Prüfung dezidiert erwartet wird. Rechengang ja/nein? Formeln allgemein und speziell ja /nein? Ausführlichkeit der Antworten?

Ich frage das alles unter anderem so genau, weil ich vermute, dass der Faktor Zeit bei dieser Klausur eine Rolle spielen wird. Bevor ich also bei einer Frage, wo nur nach ein paar Schlagwörtern gefragt wird, meine Zeit vertrödle, nutze ich sie lieber woanders. Siehe Knappheit, Opportunität und Grenznutzen der verfügbaren Zeit ;-)
 
Was die Zeit angeht: ja, die könnte knapp werden. Ich kann nur empfehlen zuerst den VWL-Teil zu bearbeiten (vorausgesetzt du gehörst zu der Mehrheit, die diesen wesentlich einfacher findet als BWL). Das geht eigentlich recht schnell und einfach. So hast du schon mal 40-50 Punkte sicher. ;-)

Anschließend begibst du dich an den BWL-Teil und versuchst dort das Beste (oder auch nur das Nötigste) rauszuholen. Dann ist das eigentlich schon machbar. Und solltest du dann doch mal zu etwas nicht kommen, wäre das auch nicht mehr so tragisch.
 
Jup, so werde ich das machen.
 
Hier noch kurz meine Erfahrung zu diesem Thema :-):

Wir hatten eine Aufgabe mit "Nennen Sie". Zur Erreichung der vollen Punktzahl muss man auch wirklich nur den gefragten Begriff nennen (man sollte dann natürlich auch den richtigen wissen ;-)). Hierzu gab es noch ein Beispiel, dieses konnte man natürlich auch mit hin schreiben, zur Verdeutlichung, allerdings, wenn man in diesem Beispiel einen Fehler hat (eine Mitschreiberin hatte einen Denkfehler drin), dann gibt es Punktabzug!
Von daher hab ich mir angewöhnt nur auf die gestellten Fragen zu Antworten. Wenn der Lehrstuhl was dazu erläutert oder Beistpiele dazu haben will, dann schreibt er es auch hin, man muss nur auf den Wortlaut der Fragestellung achten.
 
Hallo,

ich hab dieses Modul schon vor einiger Zeit belegt aber sollte bald mal die Klausuren dazu schreiben. Außer hier hab ich auch schin gehört, dass man auf der sicheren Seite ist, wenn man die Fragen genau wie in den Büchern der Uni oder in diesem BWL Klausuren Buch von Hering beantwortet.

Nun die Frage: In diesem Lernbuch findet sich z.B. die Antwort zur Frage: Was ist unter einer Isoquante zu verstehen.
Antwort: Isoquanten sind Linien gleicher Ausbringungsmenge, die durch unterschiedliche Faktoreinsatzmengenkombinationen erreicht werden.

Soll und kann ich solch eine Antwort 1:1 übernehmen? Ich meine sowas darf man doch normalerweise nicht, aber in diesem Fall sind die Antworten aus dem Buch dieselben Antworten aus den BWL Skripten und ich hab oft gehört, man soll nichts großartig umformulieren.

Ich meine, ist da nix mit Plagiat oder so? Weil manche Sachen, wie diese Isoquantenfrage, da kann ich doch nix umformulieren, ich meine ich schnalls so kaum.

Ich schau mir grad z.B. die Klausur aus dem SS 2013 an und ja, die Fragen sind die gleichen wie aus dem Buch.
 
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