Hallo zusammen!
Ich war überrascht, dass die Klausur tatsächlich "nur" Körperverletzung und Tötung beinhaltet hat... Ich habe fest mit einem kleinen Teil Diebstahl oder Unterschlagung gerechnet...
Ich habe auch zwei TK gebildet, genau wie du,
@Caro H. Ich habe ungefähr folgendes Schema eingehalten:
A. Nachts um 4 Uhr
I. §§ 223, 226 I Nr. 2 Var. 2, 12 I StGB (+)
weil die Körperverletzung ja insoweit geklappt hat, dass er die Hand dauerhaft nicht mehr gebrauchen kann.
II. §§ 223, 224 I Nr. 2 Var. 2, Nr. 5, 12 I StGB (+)
Weil sie ja ein gefährliches Werkzeug genutzt hat (Messer) und eine das Leben gefährdende Behandlung ausgeführt hat (Er hätte schließlich verbluten können, da er ja ohne hin schon bewusstlos wurde aufgrund des Blutverlustes...)
Einen Versuch habe ich nicht geprüft, und damit auch keinen Rücktritt, weil die KV ja funktioniert hat. Sie wollte zwar die Hand ganz abtrennen, aber eine dauerhaft unbrauchbare Hand ist ja auch KV...
B. Im Krankenhaus
§§ 212 I, 211 I, II Gruppe 1 Var. 4, Gruppe 2 Var. 1, 12 I StGB (+)
Weil sie ja heimtückisch vorgegangen ist (er hat schließlich geschlafen) und sonst niedrige Beweggründe (Eifersucht, Wut, Hass...) habe ich den Mord bejaht.
Danach war die Zeit vorbei und ich konnte nichts weiteres mehr schreiben, aber im Großen und Ganzen bin ich eigentlich recht zufrieden, glaube ich :) Aber das werden wir ja noch sehen wenn die Ergebnisse kommen