Sonstiges Vorbereitung Klausur März 2017

Ich habe mir die "spannende" Klausurbesprechung gerade noch mal angehört: Die Postulationsfähigkeitsprüfung soll lt. Klausurbesprechung WS 15/16 , ca. 6:30 Min., sozusagen als Vorprüfung bei der "ordnungsgemäßen Klageerhebung" geprüft werden.
 
Ich schneid mit Freeware die "Predigten" warum wieviel durchgefallen sind, und welche grundlegenden Fehler die gemacht haben, raus. Dann sind die Dateien kleiner, kürzer, auf das Wesentliche beschränkt und ich werd nicht aggressiv beim Autofahren ;-)
 
Das ist eine Maßnahme! Ich habe mir gerade nochmal die Klausur 10/11 angehört. Die Fehler mögen sachlich durchaus zutreffen aber didaktisch gesehen sind die Beschimpfungen eine Zumutung. Zudem wäre es vielleicht sinnvoller die Lehre anzupassen oder meinetwegen früher auszusortieren (ich nehme mich da nicht aus), wenn die Studis zu blöd sind.
Bin echt genervt!:hammer1:
 
Genau, gleich im ersten Semester: wer Propädeutikum mit weniger, als 1,0 besteht, beherrscht den Gutachtenstil nicht und fliegt raus. Spart allen (auch den Korrektoren) Zeit, Kraft und Nerven.
Und wehe dem, wer die Schönschrift in Stresssituation vernachlässigt!!! :hammer:
 
@KR 80: Ganz abgesehen von den Mängeln in der Dt. Sprache... Die Studenten heutzutage sind eben auch nicht mehr das, was sie früher mal waren...
:motz:

Irgendwie passt in meinen Kopf nichts mehr rein...:dejection:
 
Der Junge in dem leberwurstfarbenen Jacket (war das im WS 2013/14 modern?) schimpft, es habe "Säumnis" zu heißen, "Säumigkeit" gebe es nicht. Im Zöller werden beide Begriffe aber synonym verwendet. :belehren:
Hoffentlich ist das morgen nach Austeilen des Sachverhalts nicht das einzige, an das ich mich erinnern kann...
 
Ich wünsche uns allen heute einen brauchbaren Sachverhalt und danach gnädige Korrektoren!!! :daumen::daumen::daumen:
Ich lese/schreibe in diesem Thread erstmal nicht mehr. Nach meiner alten Tradition (oder Aberglaube :-D) rede ich über meine Klausuren erst nachdem ich die Noten kenne.
Also, viel Erfolg und bis ... ähm... Ende Mai:-)
 
So, die Schlacht ist geschlagen. Ich hoffe auf 50 Punkte.

Der Sachverhalt war in etwa so:

BGB IV Klausur WS 2016/2017 vom 20-03-2017

S aus Hagen hat vom Antiquitätenhändler V eine antike Kommode für 2.000.- € gekauft und gleich mitgenommen. Die Zahlung sollte später erfolgen.

Nachdem nicht gezahlt wurde hat V einen vorläufig vollstreckbaren Titel erhalten, der ordnungsgemäß zugestellt wurde. Mit einem vollstreckbaren Urteil beauftragte er den Gerichtsvollzieher G zur Pfändung.

G erschien Montags morgens um 07:00 Uhr bei S zur Pfändung. Er fragte erst S ob er zahlen wolle, als dieser verneinte pfändete er: Meissner Porzellanputte (Wert 1.000.- €) und ein Designerkleid (1.000.- €). Die Ehefrau F war erbost, dass sie geweckt wurde und hat G darauf hingewiesen, dass die Pfändungsstücke ihr Eigentum wären (was laut Bearbeiterhinweis anzunehmen ist) und hat der Pfändung widersprochen. Das die Sachen ihr Eigentum sind, könnten schließlich Zeugen belegen, sofern sie sich daran erinnern.

G sagte, das wäre ihm egal, er würde die Sachen pfänden.

Welche Möglichkeiten hat F?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe auf 50 Punkte.
Geht mir genauso, es kam genau das was ich hoffte, dass es nicht kommt.

Das peinliche ist nur, dass wir quasi genau den Fall eine Woche vorher im Frankfurter Mentoriat noch grob durchgesprochen haben. So ganz grob wusste ich auch noch wie es geht, war aber für die Klausur leider zu wenig...
 
Ich dachte nur, Mist, hättest du doch diese Thematik nicht ausgelassen:-( Denn ich habe fast den gleichen Sachverhalt als Fall durchgelesen, aber nicht bearbeitet, da es mir zu einfach erschien:hammer: Habe ewig geblättert, dann versucht eine Lösungsskizze zu erstellen und irgendwie rumgebastelt. Ob es dann reicht, werden wir sehen. Hoffe ich habe keine "Kardinalfehler" begangen.:ROFL:
 
Das wäre mir auch ganz lieb:motz:. Ich kann zwar ausgleichen aber irgendwie möchte ich die Klausur einfach mal aus dem Kopf bekommen.
 
Wahrscheinlich dauert es so lange weil so viele durchgefallen sind und noch gegengeprüft werden :chewingnails:
 
Vielleicht war der Lehrstuhl zunächst einfach mit IPR beschäftigt...:unsure:
 
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