1) Richtig, sofern Du in EWiWi auch die Klausurzulassung vor der Klausur erworben hast. Rein technisch wäre es möglich, auch ohne erreichte Klausurzulassung die Klausur mitzuschreiben und zu bestehen, die wird aber dann nachträglich wieder aberkannt.
Im Propädeutikum gibt es keine EA, so daß die Klausuranmeldung genügt.
2) Da halte ich persönlich recht wenig von. Denn die Inhalte von BGB I sind schon Voraussetzung für den Bereich BGB II, in BGB II schreibt man sehr früh eine Hausarbeit ... daher ist das in meinen Augen keine sehr günstige Kombination.
Wenn wirtschaftliche Überlegungen bei Dir nicht gerade ausschlaggebend sein sollten, wäre meine Empfehlung: BGB I nachbelegen, kostet nur 5€ Zuschlag.
Dann hast Du 1. eine zusätzliche mentale Herausforderung, wenn es langweilig wird, kannst schon mal an den EA üben und lernst gleichzeitig den Gutachtenstil schon mit, was in Teilen auch beim Propädeutikum hilfreich ist.
Wichtig ist aber, daß Du Dir selbst dann, wenn Du im ersten Semester noch nicht die Klausur BGB I mitschreibst, dennoch die Grundlagen des Allgemeinen Teils des BGB aneignen kannst, die Dich dann befähigen, im nächsten Semester tatsächlich BGB II anzugehen.
Wenn die Zeit nicht reicht, streckst Du einfach das Modul - oder jedes andere - über zwei Semester, grad bei EWiWi könnte das für den Fall von Problemen eine Alternative sein. Du kannst in den folgenden 6 Semestern jedes belegte Modul kostenlos wiederholungsbelegen, so daß es auch nicht teuerer wird, sondern nur ein Teil der Kosten vorgezogen wird!