Widerspruch einlegen. Kann man doch.
Tut mir echt leid jg. Sowas doofes. Hoffe, dass klärt sich.![]()
Ja, kann man zwar, ist aber eine heikle Sache (deswegen hab ich zu einer Anfrage beim Fachschaftsrat geraten)...bei mir war das damals so, dass man mir mitgeteilt hat, dass mein Durchfallen das kleinere Überl ist, da man großzügig auf eine Zwangsexmatrikulation wegen Betrugs verzichtet hat...