FAQ Welche sonstigen Studienkosten sind von der Steuer absetzbar?

Für Österreich gilt, dass bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Absetzbarkeit des Studiums, sämtliche mit dem Studium zusammenhängende Kosten abzugsfähig sind.

Darunter fallen beispielsweise Studiengebühren, Kursbeiträge, Kosten für Skripten und Arbeitsmaterialien, Fahrt- und Nächtigungskosten, anteilige Kosten für Internet, Telefon, PC/Laptop etc. Diese sind durch entsprechende Nachweise zu belegen, die in der Regel 7 Jahre lang aufzubewahren sind.

Für Detailinfos siehe auch "ABC der Werbungskosten" laut Bundesministerium für Finanzen.
 
Meiner Ansicht nach kann man bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von zu Hause auch sogen. Verpflegungsmehraufwand ansetzen. Dafür gibt es Pauschalen, diese betragen (deutsches Recht , Stand 2013):
  • 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden (also beispielsweise mehrtägiger Seminarbesuch),
  • 12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden
  • 6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden
und ab 2014:
  • 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
  • 12 € bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden
Es gilt die Abwesenheit von der Wohnung, d. h. die Fahrzeiten zählen auch mit (sozusagen wenn man die Wohnung verlässt und wieder zurück kommt). Ich denke beim Besuch eines Mentoriats kommen die 8 Stunden (mit An- und Abfahrtszeit) schnell zusammen, bei mir war es zumindest so. Mit diesen Pauschalen sollen die zusätzlichen Kosten, die entstehen, da man sich außerhalb der eigenen Wohnung auifhält und sich teurer verpflegen muss, abgefangen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst die Fahrtkosten zu eigenen Lerngruppen können in die Steuererklärung aufgenommen werden.

Erstellt dafür eine Liste der TN und der Termine, wann Ihr wo Eure Lerngruppe durchgeführt habt, und nach Beendigung der Lerngruppe oder Ende eines Jahres unterzeichnen alle TN der Lerngruppe auf allen Exemplaren, und dann könnt Ihr dafür auch noch die km-Gelder einsetzen.

Das läppert sich im Laufe eines Jahres u. U. ganz schon zusammen.

Auch ist die Teilnahme an den PflichtAG's ab WS 2014/15 so zu halten, denn da muss man ja eh eine Unterschrift abverlangen.

Da kann man dann die Fahrten zu dem jeweiligen RZ ebenfalls ansetzen.

So können im Jahr mal ganz schnell einige hunderte km (bei mir sind es locker 3 - 4.000 km) pro Jahr zusammen kommen, die sich steuersenkend auswirken.
 
Coole Infos. Unter was werden die denn die Kosten angegeben? Also die Kosten für Unterkunft, Fahrticket etc? Und wo den Verpflegungsmehraufwand?


Wieviel vom Bahnticket kann ich denn absetzen bzw. wie gebe ich das alles an?
 
Goldene Regel für das Finanzamt:

Immer alles zu 100% ansetzen - kürzen können die dann immer noch, aber nicht schon selbst gekürzte Beträge ansetzen. Klappt bei mir seit Jahren sehr gut, kann aber in der Tat von Finanzamt zu Finanzamt sehr unterschiedlich sein...
 
Goldene Regel für das Finanzamt:

Immer alles zu 100% ansetzen - kürzen können die dann immer noch, aber nicht schon selbst gekürzte Beträge ansetzen. Klappt bei mir seit Jahren sehr gut, kann aber in der Tat von Finanzamt zu Finanzamt sehr unterschiedlich sein...
Da wäre ich aber etwas vorsichtig. Wenn ihnen das zu komisch vorkommt, machst du sie mit solchen Aktionen auf dich Aufmerksam und sie gucken erst recht ganz genau hin. Habe ich auch schon erlebt. Aber wie du sagst...das ist sicher von FA zu FA unterschiedlich.
 
und woher weiß ich nun, ob voll oder nur einen Teilpreis (des Bahntickets z.B.) angeben muss?!
Na absetzen kannst du immer das, was für die Uni ist.

Büromaterial, Bücher, Taschenrechner, Gebühren,... daa ist bspw. alles nur für die Uni und wird komplett abgesetzt.

Bahnticket, Internet, ggf. Pc (mein Netbook ging damals sogar komplett) wird auch zu anderen Zwecken genutzt und kann dann nur anteilig abgesetzt werden. Die Prozent rechnest du entweder selbst aus oder googlest mal nach üblichen Werten.
 
wenn ich zur klausur oder zum seminar mit der bahn fahre , dann setze ich natürlich 100% des bahntickets ab

laptop hab ich voll angesetzt, wurde aber aufgeteilt und muss ich nun jährlich abschreiben :-)
nutzungsdauer wurde vom fa auf 3 jahre angesetzt
 
wenn ich zur klausur oder zum seminar mit der bahn fahre , dann setze ich natürlich 100% des bahntickets ab

laptop hab ich voll angesetzt, wurde aber aufgeteilt und muss ich nun jährlich abschreiben :-)
nutzungsdauer wurde vom fa auf 3 jahre angesetzt

Das ist auch richtig und entspricht den Abschreibungstabellen, die im Steuerrecht Geltung haben.
 
Da wäre ich aber etwas vorsichtig. Wenn ihnen das zu komisch vorkommt, machst du sie mit solchen Aktionen auf dich Aufmerksam und sie gucken erst recht ganz genau hin. Habe ich auch schon erlebt. Aber wie du sagst...das ist sicher von FA zu FA unterschiedlich.

Da wird man dann angeschrieben und wenn die Erklärung halbwegs stichhaltig ist, reicht das vollkommen aus und das Finanzamt fragt erst gar nicht mehr nach.

Ein anderer Weg wäre, bereits im Vorfeld mit dem Finanzamt die Absetzbarkeit und die Rahmen der Anerkennung der Belege zu klären.

Grundsätzlich kann ich sagen (nach 15 Jahren in der Steuer- und Wirtschaftsprüfung), dass es beim Finanzamt immer komisch ankommt, wenn man zu viele Werbungskosten hat...
 
Ich habe Internet und Handy anteilig abgesetzt und das ist auch durchgegangen, als Fernstudent bist du ja darauf angewiesen. Mein PC blieb unter dem Wert ohne MwSt, sodass ich das nicht auf mehrere Jahre abschreiben musste :-)
 
wenn ich zur klausur oder zum seminar mit der bahn fahre , dann setze ich natürlich 100% des bahntickets ab
Ich bin bei der Frage von levivo von einer Monats- oder Jahreskarte ausgegangen, die er auch für andere Zwecke nutzt. Die kann man dann wohl nicht zu 100% ansetzen. Bei einem Einzelticket zu den Klausuren versteht sich das natürlich von selbst, dass man es zu 100% ansetzen kann. :-)

laptop hab ich voll angesetzt, wurde aber aufgeteilt und muss ich nun jährlich abschreiben :-)
nutzungsdauer wurde vom fa auf 3 jahre angesetzt
Das aufteilen hat aber nichts mit dem Bezug zum Studium zu tun. Das liegt am Wert des Laptops und den Regeln der Abschreibung.
 
Ich habe Internet und Handy anteilig abgesetzt und das ist auch durchgegangen, als Fernstudent bist du ja darauf angewiesen. Mein PC blieb unter dem Wert ohne MwSt, sodass ich das nicht auf mehrere Jahre abschreiben musste :-)
Handy höre ich zum ersten Mal. Meinst du damit den Kaufpreis und/oder die Vertrags- bzw. Prepaidkosten?
 
Ich bin bei der Frage von levivo von einer Monats- oder Jahreskarte ausgegangen, die er auch für andere Zwecke nutzt. Die kann man dann wohl nicht zu 100% ansetzen. Bei einem Einzelticket zu den Klausuren versteht sich das natürlich von selbst, dass man es zu 100% ansetzen kann. :-)


Das aufteilen hat aber nichts mit dem Bezug zum Studium zu tun. Das liegt am Wert des Laptops und den Regeln der Abschreibung.


:haumichwech: ähm sorry, aber das weiß ich ... vll. hätte ich mich anders ausdrücken sollen - damit klar ist das ich weiß , daß das eine mit dem anderen nichts zu tun hat :-D
 
Handy höre ich zum ersten Mal. Meinst du damit den Kaufpreis und/oder die Vertrags- bzw. Prepaidkosten?

Ich setze anteilsweise die monatlichen Vertragskosten vom Handy ab, da man dort ja genauso Internet hat und das für Telefonate bsp.weise der Universität / Kommilitonnen benötigt zur Abstimmung, Fragen etc. :-) Ist auch durchgegangen bei meiner letzten Steuererklärung.
 
Sagen wir mal du hast monatlich eine Rechnung von 20€ fürs Handy. Wie hast du das denn genau gemacht? Und wieviel denn davon unegfähr immer?
 
Ich habe immer 20 % von Telefon-/Internetkosten abgerechnet.
 
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