Neben dem Arbeitszimmer und Deinem Notebook sind auch folgende Kosten von der Steuer absetzbar:

Stand: Deutsches Recht, Juli 2012

Stand: Deutsches Recht, Juli 2012
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Da wäre ich aber etwas vorsichtig. Wenn ihnen das zu komisch vorkommt, machst du sie mit solchen Aktionen auf dich Aufmerksam und sie gucken erst recht ganz genau hin. Habe ich auch schon erlebt. Aber wie du sagst...das ist sicher von FA zu FA unterschiedlich.Goldene Regel für das Finanzamt:
Immer alles zu 100% ansetzen - kürzen können die dann immer noch, aber nicht schon selbst gekürzte Beträge ansetzen. Klappt bei mir seit Jahren sehr gut, kann aber in der Tat von Finanzamt zu Finanzamt sehr unterschiedlich sein...
Na absetzen kannst du immer das, was für die Uni ist.und woher weiß ich nun, ob voll oder nur einen Teilpreis (des Bahntickets z.B.) angeben muss?!
wenn ich zur klausur oder zum seminar mit der bahn fahre , dann setze ich natürlich 100% des bahntickets ab
laptop hab ich voll angesetzt, wurde aber aufgeteilt und muss ich nun jährlich abschreiben
nutzungsdauer wurde vom fa auf 3 jahre angesetzt
Da wäre ich aber etwas vorsichtig. Wenn ihnen das zu komisch vorkommt, machst du sie mit solchen Aktionen auf dich Aufmerksam und sie gucken erst recht ganz genau hin. Habe ich auch schon erlebt. Aber wie du sagst...das ist sicher von FA zu FA unterschiedlich.
Ich bin bei der Frage von levivo von einer Monats- oder Jahreskarte ausgegangen, die er auch für andere Zwecke nutzt. Die kann man dann wohl nicht zu 100% ansetzen. Bei einem Einzelticket zu den Klausuren versteht sich das natürlich von selbst, dass man es zu 100% ansetzen kann.wenn ich zur klausur oder zum seminar mit der bahn fahre , dann setze ich natürlich 100% des bahntickets ab
Das aufteilen hat aber nichts mit dem Bezug zum Studium zu tun. Das liegt am Wert des Laptops und den Regeln der Abschreibung.laptop hab ich voll angesetzt, wurde aber aufgeteilt und muss ich nun jährlich abschreiben
nutzungsdauer wurde vom fa auf 3 jahre angesetzt
Handy höre ich zum ersten Mal. Meinst du damit den Kaufpreis und/oder die Vertrags- bzw. Prepaidkosten?Ich habe Internet und Handy anteilig abgesetzt und das ist auch durchgegangen, als Fernstudent bist du ja darauf angewiesen. Mein PC blieb unter dem Wert ohne MwSt, sodass ich das nicht auf mehrere Jahre abschreiben musste![]()
Ich bin bei der Frage von levivo von einer Monats- oder Jahreskarte ausgegangen, die er auch für andere Zwecke nutzt. Die kann man dann wohl nicht zu 100% ansetzen. Bei einem Einzelticket zu den Klausuren versteht sich das natürlich von selbst, dass man es zu 100% ansetzen kann.
Das aufteilen hat aber nichts mit dem Bezug zum Studium zu tun. Das liegt am Wert des Laptops und den Regeln der Abschreibung.
Handy höre ich zum ersten Mal. Meinst du damit den Kaufpreis und/oder die Vertrags- bzw. Prepaidkosten?