Sonstiges Wer hat im SS 2016 Strafrecht belegt?

Ich hab mal zu ner Klausur (IPR) ausgedruckte Gesetze mitgenommen (Rom etc.). Einer von der Aufsicht hat die kurz durchgeschaut, ob's auch wirklich die zugelassenen Normen waren und gut war's.
Ob die das bei der AO mit 152 Seiten auch mit machen...:confused:
aber ich bin sehr sicher, dass du die AO bei der Strafrechtsklausur nicht brauchst!
 
Ich würde da auch kein Risiko eingehen und etwas ausgedrucktes mitnehmen, wenn das nicht ausdrücklich als Hilfsmittel erlaubt ist (wie zB Kontenplan bei Ext. Rechnungswesen, der darf auch ausgedruckt verwendet werden).

Wobei ich aber inzwischen auch davon ausgehe, dass da aus dem Steuerstrafrecht nix kommen wird, zumindest bereite ich das nicht explizit vor.
 
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Wobei ich aber inzwischen auch davon ausgehe, dass da aus dem Steuerstrafrecht nix kommen wird, zumindest bereite ich das nicht explizit vor.
Obwohl in der ersten von Dir oben eingestellten Stoffeingrenzung ausdrücklich steht, dass Zusatzfragen zum Steuerstrafrecht drankommen und die zweite von Dir hier eingestellte Stoffeingrenzung von der Formulierung her ("zwei weitere Hinweise") nur eine Ergänzung der ersten darstellt, die erste aber nicht aufhebt? Mutig mutig.
 
Es ist wie immer ein Vabanque-Spiel ... eine "Gesetzessammlung" ist auch dann eine Gesetzessammlung, wenn es eine selbst ausgedruckte Sammlung von Gesetzen ist; daß es nur im Handel erhältliche Gesetze sein dürfen, steht dort nicht und ist m.E. auch nicht selbstverständlich. Schon aus Kostengründen ist der Kauf eines TB-Ausgabe günstiger als ein Ausdruck, zumindest dann, wenn man den Druck selbst bezahlen muß...

Vor Jahren hatte ich diesbezüglich eine Diskussion per e-Mail mit einem der Lehrstühle, als es um diese Frage ging und sich irgend ein Gesetz konkret geändert hatte - die Lösung war damals ein Hinweis, daß der aktuelle Gesetzestext nicht zur Falllösung erforderlich sei.

Wie immer kommt es hier auf die Auslegung an; hat ein Lehrstuhl in einer offiziellen Verlautbarung darauf hingewiesen, daß selbstausgedruckte Gesetzestexte nicht erlaubt sind, dürfte der Drops diesbezüglich gelutscht sein, wenn nicht, kann man den ausgedruckten Gesetzestext mit abgeben und sich vorher auf keine Diskussion einlassen - einen sachlichen Grund, das zu verweigern, dürfte in einer Klausur kein Mitarbeiter anführen können.

Aber ob hinterher Vernunft regiert, darf man mit Fug und Recht bezweifeln, insbesondere wenn man sich die entsetzlich vielen Ohrfeigen vor Augen führt, die die Fernuni schon vom Verwaltungsgericht in Arnsberg bezogen hat. Die müssen bald eine Hagen-Phobie entwickeln.

ich persönlich täte es aber nicht drauf ankommen lassen ... :angel:
 
Antwort des Lehrstuhls in moodle auf meine Nachfrage bezgl. Steuerstrafrecht:

Sehr geehrter Herr W,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Zusatzfragen sind natürlich weiterhin Teil der Klausur.

Mit freundlichen Grüßen

Julius Hagen
 
Liebe Gemeinde :-) - gestern haben wir es hinter uns gebracht. Die Klausur war OK; etwas irritierend waren die Steuerstrafrechtfragen. Keine Punktangaben zur Bewertung dabei. Durch den Vermerk "Zusatzfragen" hab ich sie nur knapp beantwortet. Etwas verdutzt war ich auch über die Inhalte: So wirklich direkt standen die Inhalte zu den Fragen nicht im Skript...Mhmmm. Irgendwie habe ich versucht mein bisschen Steuerstrafrechtswissen drumrum abzuladen. Ansonsten: Der Sachverhalt war in Ordnung. Zeit wie immer knapp. Viel Glück denjenigen, die noch Klausuren schreiben. Ich bin erst im März wieder dran. Rodo
 
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