Also im ersten Hinweis wurde ja schon auf KE 1 eingegrenzt. Im zweiten Hinweis nochmal auf Körper/Leben und Diebstahl.Nein, im Grunde kann fast alles dran kommen...
Das wäre natürlich superWie genau braucht ihr's denn noch? Wollt ihr nicht gleich nach dem Klausurtext fragen?
Ausdrucke sind in den Klausuren nur zugelassen, wenn es bei den zugelassenen Hilfsmitteln dabeisteht. Und das tut es bei Strafrecht nicht. Siehe Studien- und Prüfungsinfo Nr 2, darin stehtHallo,
kann mir jemand beantworten, ob auch Ausdrucke von Gesetzestexten zur Klausur zugelassen sind? Ich denke da speziell an die Abgabenordnung.
Viele Grüße
Elisa