Sonstiges Wer hat im SS 2016 Strafrecht belegt?

Hallo zusammen,

hat jemand die aktuellen EAs und eventell auch die vom WS1516 und könnte sie mir zur Verfügung stellen? Ich hätte dafür im Austausch alte EAs/Klausuren mit und ohne Lösungen. Bitte einfach eine private Nachricht senden. Danke!
 
Wenn ich am Samstag noch die letzten AG-Stunden schaffe, bin ich in diesem Semester endlich mal bei der Klausur dabei... :-)
 
Wo gehst Du hin?
 
Nein.

Der Lehrstuhl hat auf meine E-Mail-Anfrage hin mitgeteilt, dass entgegen der Prüfungsinfo eine Stoffeingrenzung 14 Tage vor der Klausur vorgenommen wird.

Wie ich damit umgehen soll, weiß ich noch nicht, aber die Lehrstühle machen hier was sie wollen!
 
Kommando zurück, hier jetzt doch die EInschränkung:

Sehr geehrte Studierende,


für die Klausur zum Modul 55107 sollten Sie sich insbesondere die Tötungs- und Körperverletzungs- sowie die Eigentums- und Vermögensdelikte ansehen.


Zudem werden Zusatzfragen aus dem Bereich des Steuerstrafrechts gestellt.


In den Prüfungsinformationen war unzutreffend angegeben, dass Sie vier Wochen vor der Klausur informiert werden. Aus Kulanzgründen informiere ich Sie daher bereits jetzt über den Prüfungsstoff.



Viel Erfolg bei der Klausur!
 
Hm, mein Strafrecht ist schon eine Weile her, aber das klingt so nach... alles außer StPO und OWi. So richtig viel bringt das euch jetzt auch nicht, oder?
:hopelessness:
 
Nein, im Grunde kann fast alles dran kommen...
 
Heute erfolgte eine weitere Stoffeingrenzung:

Sehr geehrte Studierende,

nach Rücksprache mit Frau Zwiehoff möchte ich Ihnen für die Klausurvorbereitung zwei weitere Hinweise zur Stoffeingrenzung geben:

1. Den Schwerpunkt der Klausur bilden die Inhalte der Kurseinheit 01, Teil 1 ("Tötung und Körperverletzung - zugleich Vertiefung von Problemen des Allgemeinen Teils").

2. Sehen Sie sich auch bitte den Abschnitt über den Diebstahl aus Teil 2 der Kurseinheit 01 an.

Mit freundlichen Grüßen
 
Diese Frage ich in moodle in Richtung Lehrstuhl gestellt...
 
Ok, Ihr meint also:

1. Tötungs- und KV- Delikte
2. allgm. Teil Probleme
3. Diebstahl
4. Steuerstrafrechtsfragen

???

Also nicht Hehlerei, Untreue, Unterschlagung,Betrug, etc?

Oder soll man das zur Abgrenzung auf alle Fälle lernen? Mit oder ohne Definitionen?
(Ich mag die Auswendiglernerei nicht so besonders....)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
kann mir jemand beantworten, ob auch Ausdrucke von Gesetzestexten zur Klausur zugelassen sind? Ich denke da speziell an die Abgabenordnung.
Viele Grüße
Elisa
 
Hallo,
kann mir jemand beantworten, ob auch Ausdrucke von Gesetzestexten zur Klausur zugelassen sind? Ich denke da speziell an die Abgabenordnung.
Viele Grüße
Elisa
Ausdrucke sind in den Klausuren nur zugelassen, wenn es bei den zugelassenen Hilfsmitteln dabeisteht. Und das tut es bei Strafrecht nicht. Siehe Studien- und Prüfungsinfo Nr 2, darin steht
Hilfsmittel: "Aktuelle Gesetzessammlungen (z. B. Schönfelder, dtv, Nomos), die folgende Gesetze enthalten: StGB, StPO, OWiG, AO und BGB."

Die AO ist in verschiedenen dtv- Ausgaben mitenthalten.
 
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