Sonstiges Wer hat im WS 2016/17 BGB II/1 belegt?

5,0, aber keine Punkte. Und ich denke nicht, dass mein wissenschaftliches Arbeiten und meine Lösung überhaupt keine Punkte wert sind xD
 
Noch nicht einmal die Eintragung von 0 Punkten.
 
Und du hast auch in der ganz normalen Ansicht keine Punkte drinstehen?
 
Nein, in keiner Ansicht ist das Feld ausgefüllt.
 
Das ist seltsam - sie müsste ja aber auf jeden Fall per Mail eingegangen sein
 
Jap, ich habe sogar die Abwesenheitsmail, welche als Antwort auf das Einsenden kam, extra behalten.
 
Die Mindestanzahl an Fußnoten und Literatur hattest Du, oder?
Die Anzeige wie bei Dir kann ich mir nur über zu späte Abgabe, keine elektronische Abgabe (beides scheidet als Grund laut Deinen Postings oben aus), Formalienfehler (zu wenig, zu viele Fehler, ...) oder durch Plagiatsprüfung gefallen erklären oder es liegt ein Irrtum seitens der Fernuni vor.
Ruf dort beim Lehrstuhl an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Form habe ich eingehalten. Ich rufe morgen mal an, sitze noch auf der Arbeit. Vielleicht ist es auch einfach nur eine Verwechslung/Eintragungsfehler :)
 
Die Form habe ich eingehalten. Ich rufe morgen mal an, sitze noch auf der Arbeit. Vielleicht ist es auch einfach nur eine Verwechslung/Eintragungsfehler :)
ich drücke dir die Daumen das es so ist:daumen:
 
Was ich mich die ganze Zeit frage - wenn man Widerspruch einlegen würde - "Konjunktiv" - dann wird doch vermutlich eh nur ein anderer Dritter mit der blöden Musterlösungs-Vorlage als Erwartungshorizont die HA nachschauen - oder sehe ich das falsch? Ich frag mich gerade, ob sich der Aufwand mit Einsicht etc. überhaupt lohnt, wenn man - zwar jetzt nicht sonderlich glorreich - aber bestanden hat...
Hat schon mal jemand positive Erfahrungen damit gemacht?
 
Ich habe in Propäd und BGB I auch Klausureinsicht genommen. Ich möchte wissen, was der Korrektor anzumerken hatte - was war gut, was hat nicht so gut gepasst, wo muss ich nochmal nachschärfen. Ich würde es nicht auf eine Zweitkorrektur ankommen lassen wollen - ich will nur wissen, was gut war und was nicht. Und mich vielleicht so ein klitzekleines bisschen über die Anmerkungen aufregen :cool::-p:haumichwech:
 
Genau das alles möchte ich eigentlich nicht wissen - ich vertrage nämlich keine Kritik...:facepalm: Dann spar ich mir lieber das Porto... denn wenn die Zweitkorrektur noch schlechter werden würde, wäre das auch irgendwie schlecht...
Ich mach dann mal lieber weiter Verwaltungsrecht - da wird ja zum Glück nur ne Klausur geschrieben :notebook:und auch die erst im September...
 
( ich lass mal die Wirtschaftspädagogin in mir raushängen:belehren:) nur durch Feedback kann man lernen und da wir hier quasi nie Feedback bekommen während des Lernprozesses wäre es gaaaaaanz wichtig sich die Klausur anzuschauen (Wirtschaftspädagogin over and out):victorious:
Ich werde das wie StefRup handhaben.:perfekt::notebook:

Allerdings würde mich das auch interessieren, ob jemand seine Erfahrungen schildern kann hinsichtlich dem Thema Zweikorrektur und ob es stimmt das es nicht zu lässig ist die Note schlechter zu machen
Danke schon einmal im Voraus wenn hier jemand seine Erfahrungen hinsichtlich diesem Thema schildert.
 
Also wenn sich bei mir auch nur ein Hauch einer Angreifbarkeit der Korrektur auftun sollte, werde ich es auf jeden Fall versuchen. Die Musterlösung ist ein Witz. Ich habe bereits an einer Präsenz-Uni ("normales Jura") erfolgreich remonstriert und wenn die in Hagen sich gegen kreativere Lösungswege stellen, halte ich das für nicht vertretbar.
 
Erfahrung mit Widerspruch einlegen habe ich keine, da ich das noch nie gemacht habe.
Aber ich stelle mir das sehr schwierig vor mehr Punkte zu bekommen, da es schwer bis unmöglich ist der korrigierten Klausur zu entnehmen wo man wieviele Punkte bekommen hat bzw ob man irgendwo zu Unrecht zu wenig Punkte bekommen hat. Und man muss ja beim Widerspruch genau begründen warum man meint an dem und dem und dem Prüfungsschritt zu wenig Punkte bekommen zu haben. Das hat meiner Einschätzung nach nur gute Erfolgsaussichten, wenn man feststellt, dass z.B. eine Aufgabe gar nicht korrigiert wurde oder eine Korrekturbemerkung eindeutig falsch ist, da es einem als falsch angestrichen wurde, aber in der Musterlösung als erlaubte Lösung so drinsteht wie man es selbst gelöst hat.

Wobei diese Einschätzung niemand davon abhalten soll Widerspruch einzulegen, denn ich fände es sehr erfreulich, wenn ich mit obiger Einschätzung falsch liege.

Aber elektronische Klausureinsicht habe ich bisher bei jeder Klausur beantragt seitdem das möglich ist. Ich wollte einerseits einen Beleg haben, dass die Note und die Punkte vom Klausurdeckblatt korrekt ins Prüfungsportal übertragen wurde als auch eine Möglichkeit haben zu schauen ob der Korrektor am Rand Korrekturbemerkungen hingeschrieben hat.
 
Grundsätzlich hat man im LLB hier wohl Vorteile ggü. "normalen" Jura-Klausuren, da hier zumindest jede Aufgabe eindeutig Punkte zugewiesen bekommen hat. Wenn ich also einen anderen (korrekten) Lösungsweg beschritten habe, im Zuge dessen Probleme erkannt habe, was laut der Musterlösung "von den Studierenden nicht erwartet" worden war (alleine diese Aussage ist schon sehr fragwürdig!) und trotzdem insgesamt mit meiner Gesamtpunktzahl weit unter der maximal für diese Aufgabe 1 vergebenen 70 Punkte geblieben bin, dann ist meines Erachtens ziemlich was faul.
 
So, aktueller Stand:
ABG heißt abgegeben! Sie ist also auf jeden Fall eingegangen.
Alles weitere wird erst in der Klausureinsicht ergeben.
 
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