Erfahrung mit Widerspruch einlegen habe ich keine, da ich das noch nie gemacht habe.
Aber ich stelle mir das sehr schwierig vor mehr Punkte zu bekommen, da es schwer bis unmöglich ist der korrigierten Klausur zu entnehmen wo man wieviele Punkte bekommen hat bzw ob man irgendwo zu Unrecht zu wenig Punkte bekommen hat. Und man muss ja beim Widerspruch genau begründen warum man meint an dem und dem und dem Prüfungsschritt zu wenig Punkte bekommen zu haben. Das hat meiner Einschätzung nach nur gute Erfolgsaussichten, wenn man feststellt, dass z.B. eine Aufgabe gar nicht korrigiert wurde oder eine Korrekturbemerkung eindeutig falsch ist, da es einem als falsch angestrichen wurde, aber in der Musterlösung als erlaubte Lösung so drinsteht wie man es selbst gelöst hat.
Wobei diese Einschätzung niemand davon abhalten soll Widerspruch einzulegen, denn ich fände es sehr erfreulich, wenn ich mit obiger Einschätzung falsch liege.
Aber elektronische Klausureinsicht habe ich bisher bei jeder Klausur beantragt seitdem das möglich ist. Ich wollte einerseits einen Beleg haben, dass die Note und die Punkte vom Klausurdeckblatt korrekt ins Prüfungsportal übertragen wurde als auch eine Möglichkeit haben zu schauen ob der Korrektor am Rand Korrekturbemerkungen hingeschrieben hat.