FAQ Wie beantrage ich Klausureinsicht und Widerspruch und warum ist das so wichtig?

Hallo zusammen,

danke für die vielen fleißigen Antworten! Allerdings komme ich schon ins Grübeln, ob ich mir die Mühe machen soll. Auf der einen Seite fehlt mit 1 Punkt für eine verbesserte Note, auf der anderen Seite habe ich auch so eine 2,3 und keine Lust auf eine Verschlechterung, wenn diese denn machbar ist, weil sich der Prüfer verrechnet hat... Mal sehen, was ich machen werde.

Danke nochmal!
 
Hallo zusammen,

danke für die vielen fleißigen Antworten! Allerdings komme ich schon ins Grübeln, ob ich mir die Mühe machen soll. Auf der einen Seite fehlt mit 1 Punkt für eine verbesserte Note, auf der anderen Seite habe ich auch so eine 2,3 und keine Lust auf eine Verschlechterung, wenn diese denn machbar ist, weil sich der Prüfer verrechnet hat... Mal sehen, was ich machen werde.

Danke nochmal!
Mit der Klausureinsicht selbst KANN überhaupt nichts passieren. Die solltest du auf jeden Fall beantragen. Dann schaust du dir die Klausur in Ruhe an und WENN du etwas stichhaltiges findest, dann legst du entsprechend begründeten Widerspruch ein. Sollte dir die Zeit bis zum Fristablauf reichen, kann durch einen unbegründeten Widerspruch auch überhaupt nichts passieren. Das PA bearbeitet deinen Widerspruch erst mit Begründung.
Du hast also gar nichts zu verlieren.

Das mit dem verschlechtern ist in meinen Augen gerade eine unbegründete Panik.
 
In Ergänzung zu Flubber:
die Einsicht ist auch für Dich selbst wertvoll. Anfangs habe ich das nicht gemacht, Bei späteren Klausuren schon. Bei der Durchsicht habe ich dann manches mal den Kopf über mein Geschreibsel geschüttelt. Seitdem kenne ich ein paar Fehler meinerseits, die ich dann in den nächsten Klausuren versucht habe zu vermeiden. Es geht als nicht bloß um Widerspruch & Co.
 
Okay, dann werde ich da auf jeden Fall mal Klausureinsicht beantragen. Hoffe das schaffe ich morgen Abend noch, spätestens am Wochenende.
 
Hinweis:

Egal ob eine Notenherabstufung rechtlich zulässig wäre oder nicht, das Prüfungsamt (WiWi) schließt (auf Nachfrage) eine Herabstufung aus.
 
Hatte letztens übrigens mit dem WiWi-PA telefoniert. Eine Email mit dem Widerspruch reicht vollkommen aus; es muss nicht einmal ein Fax sein. Ich habe mir den fristgemäßen Eingang des Widerspruchs auch gleich per Email bestätigen lassen.

Ihr könnt euch das Porto bzw. das Fax also sparen, wenn ihr mögt. ;)
 
Sicher?
Als ich nach Bekanntgabe der WS15/16-Ergebnisse Einsicht per Mail beantragt habe, kam die prompte Antwort vom PA, man könne diese Form nicht akzeptieren.
 
Bei den ReWis ist es so, dass Klausureinsicht nur per Briefpost oder Fax geht.
Widerspruch kann hingegen auch per Mail mit unterschriebenen und eingescannten Schreiben als Anhang eingelegt werden. Am besten dabei um kurze Bestätigung bitten.
 
Hallo,

kurze Frage:

Die Klausurergebnisse sind bei mir noch nicht da, bin allerdings mit einer Aufgabenstellung in der Klausur nicht einverstanden, da diese meiner Meinung sehr unfair war und nicht lösbar war.

Kann man den Widerspruch jetzt schon einreichen, mit dem Hinweis, dass man die Klausureinsicht beantragt hat und danach den Widerspruch begründet?

Vielen Dank!
 
Hmm,

Du kannst Widerspruch gegen die Bewertung der Klausur einlegen. Wenn Du allerdings noch keine Bewertung (Notenbescheid) hast, wogegen willst Du vorgehen? Warte den Notenbescheid ab, beantrage Klausureinsicht, lege Widerspruch ein und bitte für die Begründung um Fristverlängerung bis nach der Klausureinsicht.

Es wäre eventuell sehr hilfreich, wenn Du für die "unfaire" Aufgabe Mitstreiter finden würdest, die das ebenso empfunden haben.
 
Hallo,
ich würde erstmal die Ergebnisse abwarten. Bei inzwischen zwei meiner Klausuren wurden fehlerhaft oder unklar gestellte Aufgeben pauschal bei allen Teilnehmern mit voller Punktzahl bewertet. Sowas fällt den Korrekturen meist schon bei der Korrektur selbst auf .
Viele Grüße
Krys
PS
Welches Fach ist es denn bei Dir?
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Es geht um Investition und Finanzierung.....
 
Lustig,
Genau hier hatte ich vor ca. 2 Jahren bei einer Aufgabe nix kreatives rausbekommen und volle Punktzahl erhalten .
Also:
1. Notenbescheid abwarten
2. Klausureinsicht einfordern
3. Sollte diese nicht vor Fristende gewährt worden sein dann Widerspruch mit Hinweis auf die noch nicht erfolgte Einsichtnahme einlegen.
4. Begründung nachreichen oder Widerspruch zurückziehen
5. Bei Einsichtnahme vor Fristende ist es einfacher und schneller den Betreuer telefonisch zu kontaktieren und den Fall besprechen.

Allgemein kann ich dazu raten, nach jeder Klausur die Einsicht zu fordern. Bei einer meiner Klausuren hat der Korrektor die Punkte falsch addiert und nach einem Telefonat war ich eine ganze Note besser.
 
Lustig,
Genau hier hatte ich vor ca. 2 Jahren bei einer Aufgabe nix kreatives rausbekommen und volle Punktzahl erhalten .
Also:
1. Notenbescheid abwarten
2. Klausureinsicht einfordern
3. Sollte diese nicht vor Fristende gewährt worden sein dann Widerspruch mit Hinweis auf die noch nicht erfolgte Einsichtnahme einlegen.
4. Begründung nachreichen oder Widerspruch zurückziehen
5. Bei Einsichtnahme vor Fristende ist es einfacher und schneller den Betreuer telefonisch zu kontaktieren und den Fall besprechen.

Allgemein kann ich dazu raten, nach jeder Klausur die Einsicht zu fordern. Bei einer meiner Klausuren hat der Korrektor die Punkte falsch addiert und nach einem Telefonat war ich eine ganze Note besser.



Vielen Dank!
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Es geht um Investition und Finanzierung.....

Meinst du die letzten Aufgabe im Investitionsbereich? Die fand ich zum Beispiel auch nicht wirklich fair und überlege auch, Widerspruch dagegen einzulegen.
Ich habe zwar bestanden aber sagen wir es mal so, nicht geglänzt. Vielleicht ist ja dann doch noch was möglich. :)
 
Viel Glück bein Widerspruch.
Allerdings kommt der optimale Konsumplan doch nun wirklich in so gut wie jeder Klausur und EA vor, das Dean-Modell findet sich (mindestens) auch in einer EA, da wirst Du eine richtig gute Begründung benötigen, sonst sehe ich schwarz.
 
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