Allgemeine Infos Wiederholer ...

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GelöschterUser2154

abgemeldet
Hallo zusammen,
ich möchte den Kurs im WS ab Oktober belegen und endlich bestehen - die Klausurzulassung habe ich schon längst erledigt (vor 3,5 Jahren, s.u.). Nun kann ich den Kurs nicht mehr als Wiederholer (und damit kostenfrei) belegen, da die letzte gebührenpflichtige eben schon so lange zurückliegt.
Meine Frage: ist es überhaupt notwendig, nochmal dafür zu bezahlen? Wenn ich das richtig sehe, habe ich Zugriff auf das aktuelle Kursmaterial und auch die ominöse, klausurrelevante KE 4 mittels Moodle.
Hat irgendjemand andere Erfahrungen gemacht oder einen anderen Kenntnisstand? Wozu ist diese 3,5-jährige Wiederholersperre dann überhaupt gut, wenn es auch so geht?
Gruß
 
Hast Du zur Zeit Moodle-Zugriff inklusive funktionierendem Download der KEs bei diesem Modul? Prüf das mal.
Denn zumindest in den BoL-Modulen sind in vielen (allen?) Modulen die KEs nicht mehr als PDF zum Download in Moodle zu finden, sondern es gibt in Moodle nur noch einen Link zu den KEs, der zum virtuellen Studienplatz führt und dort hat man ohne Belegung im aktuellen Semester keinen Zugriff auf die KEs des aktuellen Semesters.
 
Hi Schnecke,
ja gut dass wir verglichen haben! Im vu sehe ich tatsächlich die aktuellen Unterlagen nicht (also auch keine EAs). Nun, dass ist zu verschmerzen, da ich diese nicht mehr benötige. Und die KE4 (das sind aktuelle Entscheidungen aus dem Zivilrecht - klausurrelevant) stehen im moodle einsehbar. Also keine Neubelegung notwendig.
Gruß
 
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