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GelöschterUser2154
abgemeldet
Hallo zusammen,
ich möchte den Kurs im WS ab Oktober belegen und endlich bestehen - die Klausurzulassung habe ich schon längst erledigt (vor 3,5 Jahren, s.u.). Nun kann ich den Kurs nicht mehr als Wiederholer (und damit kostenfrei) belegen, da die letzte gebührenpflichtige eben schon so lange zurückliegt.
Meine Frage: ist es überhaupt notwendig, nochmal dafür zu bezahlen? Wenn ich das richtig sehe, habe ich Zugriff auf das aktuelle Kursmaterial und auch die ominöse, klausurrelevante KE 4 mittels Moodle.
Hat irgendjemand andere Erfahrungen gemacht oder einen anderen Kenntnisstand? Wozu ist diese 3,5-jährige Wiederholersperre dann überhaupt gut, wenn es auch so geht?
Gruß
ich möchte den Kurs im WS ab Oktober belegen und endlich bestehen - die Klausurzulassung habe ich schon längst erledigt (vor 3,5 Jahren, s.u.). Nun kann ich den Kurs nicht mehr als Wiederholer (und damit kostenfrei) belegen, da die letzte gebührenpflichtige eben schon so lange zurückliegt.
Meine Frage: ist es überhaupt notwendig, nochmal dafür zu bezahlen? Wenn ich das richtig sehe, habe ich Zugriff auf das aktuelle Kursmaterial und auch die ominöse, klausurrelevante KE 4 mittels Moodle.
Hat irgendjemand andere Erfahrungen gemacht oder einen anderen Kenntnisstand? Wozu ist diese 3,5-jährige Wiederholersperre dann überhaupt gut, wenn es auch so geht?
Gruß