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Ich konnte die Neuregelung nirgends finden die Prüfungsordnung scheint noch die von 2017 zu sein. Kann mich bitte jemand erleuchten oder ist das ein Gerücht?Allerdings besagt die Neuregelung nun, dass eine nicht abgegebene HA auch nicht bewertet wird und somit auch nicht als "nicht bestanden" gewertet wird, oder hab ich das falsch aufgeschnappt?
Aufgrund eines Fakultätsratsbeschlusses vom 06.02.2018 sind die Modulabschluss-Hausarbeiten zu den Modulen
- 55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil - 55104 Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts - 55107 Einführung in das Strafrecht
von der oben genannten Abmeldefrist ausgenommen.
Um an den Hausarbeiten teilnehmen zu können, müssen Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldefrist vom 12. Juni 2018 bis 31. Juli 2018 über das Prüfungsamtsportal anmelden. Wenn Sie diese Hausarbeiten nicht zum Abgabetermin 29. September 2018 abgeben, treten die o.g. Rechtsfolgen (Prüfungsleistung gilt als „nicht ausreichend“, ggf. Anfallen von Gebühren) hier aber nicht ein. Sie werden vielmehr so gestellt, als ob Sie sich nicht zur Prüfung angemeldet hätten.
Siehe § 15 Abs. 2 der Prüfungsordnung:
http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/po_llb_2017.pdf
"Eine Modulabschlussprüfung, die nicht mit mindestens 50 Punkten, also der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist, kann zweimal wiederholt werden"
Beachte dazu, dass, wenn du das Modul im Semester der Erstbelegung geschrieben hast, noch der Freiversuch dazukommt.