Einsendeaufgaben WS 2016/17 - Wer ist dabei?

Studiengang
Master of Laws
Hallo in die Runde!

Wer hat dieses Modul belegt und möchte sich bezüglich der EA austauschen?

Ich freue mich über jeden Mitstreiter:winken:
 
schreibst du die EA mit?
Hast du schon begonnen?

Ich fange in ca. einer Woche an, davor mache ich noch die EAs von Japanischem Recht
 
Ja selbstverständlich! :) Ich werde sie mir morgen anschauen, war bisher auch mit SR beschäftigt.
 
Bisher habe ich folgende Überlegungen:

1 CD
2 AB
3 AD
4 (A?)BD
5 BC
6 B(C?)D
7 A(B?)C
8 A(B?)
9 A (C?)D
 
Hallo BILLU,
hier meine vorläufigen Ergebnisse.
Auf Fragezeichen habe ich verzichtet, ob wohl auch ich viele Zweifel an der Richtigkeit einzelner Antworten habe. Vielleicht können wir uns über einzelne Antworten austauschen. So schwierig wie hier erschien mir bisher keine Aufgabe. Hinzu kommt bei der Art der Fragen (x aus 4), dass selbst bei 50% richtiger Antworten in einer Aufgabe Null Punkte erzielt werden. Sehe ich das so richtig, oder liege ich da falsch.

1. C,D
2. A,B,C
3. A,D
4. A,B,C,D
5. B,C
6. B,C,D
7. B, C
8. A,B,C
9. A, C,D
10. A,B,C
11. A,D
12. C,D
13. C
14. A,B
15. B
16. A,C
17. A
18. C,D
19. C,D
20.A,B,C

Gruß Wolca
 
Hi @Wolca, schön, dass du auch dabei bist! :-)
Ich werde Morgen versuchen noch ca. 5 Aufgaben zu bearbeiten.
Die Fragen sind echt nicht easy, aber wir haben noch 4 Wochen um alles auszudiskutieren. Bzgl der Bewertung verstehe ich das auch so, dass man für 3 richtige Antworte 2 Punkte kriegt, und für 4 richtige Antworte 4 Punkte :O_o:

Wie kommt ihr sonst mit dem Skript klar? Ich habe das Gefühl, dass sich sehr viel wiederholt...ihr auch?
 
So für 10-14 hab ich folgendes:

10. BC
11. AD
12. CD
13. C
14. (A?)B(C?)

Ich versuche Morgen den Rest fertig zu machen!
 
15. B
16. AC
17. AD
18.CD
19. CD
20. AB
 
Hallo BLLU,
aufgrund deiner Lösungen habe ich meine obigen Ergebnisse überprüft und soweit ich dir zustimme abgeändert.
Bei den verbleibenden Differenzen mache ich unten entsprechende Anmerkungen zu meiner favorisierten Lösung.
Vorweg aber zur besseren Übersicht meine derzeitigen Lösungen:
1. C,D
2. A,B
3. A,D
4. A,B,C,D
5. B,C
6. B,D
7. B,C
8. A,B,C
9. A,D
10. B,C
11. A,B
12. C,D
13. C
14.A,B
15. B
16. A,C
17. A
18. C,D
19. C,D
20. A,B,C
Nun zu den Abweichungen:
4. A = Gegenstand der Frauenpolitik ist die Politisierung nicht nur des Öffentlichen, sondern auch des Privaten, da die patriarchalischen Strukturen im Privatbereich verantwortlich für Frauenbenachteiligung sind (Skript 1 S. 112)
4. C = Gegenstand der Frauenpolitik ist auch das weiblich ausgerichtete Werte- und Kultursystem unserer Gesellschaft. Dies ergibt sich daraus, dass das männlich geprägte Wertesystem und die symbolische Kultur (z.B. Sprache) zur Disposition gestellt werden, somit im Umkehrschluss das weibliche System zum Gegenstand der Politik gemacht wird (ebenda S. 112)
7. A, B, C = Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG impliziert das Gebot der aktiven Beteiligung von Nachteilen, daher (Ziff. 7c) zutreffend. Er verfolgt auch die tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechtigung (Ziff. 7b) (s. Script I S. 161 Ziff. 1,3). Diese als richtig anerkannten Antworten schließen Antwort A als richtig aus, da das GG nicht nur die "rein rechtliche Option" zum Abbau von Diskriminierung normiert.
8. B = "Gender" ist Teil der Erklärung der Lohnungleichheit und ein Mittel sie zu analysieren und gegen sie vorzugehen (S. 243). Das müsste 8.b zutreffend sein.
8. C = "Gender" meint die Vielfalt seiner sozialen Ausprägungen wie Herkunft, Alter, Glauben etc. (s. 242). Daher m.E. 8.c zutreffend.
14. A = Die Richtigkeit ergibt sich aus Skript 3, Seite 60. Dort ist zwar nicht auf die Rechtssache "Defrenne" Bezug genommen, ist aber i.V.m. Seite 72 zu sehen, wonach "Defrenne II 1976 entschieden wurde.
14. B, C. Hier habe ich Zweifel. Beide Antworten als richtig schließen sich gegenseitig aus. Entweder war die Geschlechterdiskriminierung von Anfang im Europarecht geregelt, dann war es kein entwicklungspolitisches Anliegen. Für die Richtigkeit von B spricht, dass Art. 119 EWG (jetzt Art. 157 AEUV) von Anfang an in den Römischen Verträgen enthalten war (allerdings mit einer Übergangsfrist zur Umsetzung). Dies widerspricht auch nicht Antwort B, da die Erkenntnis und Anerkennung dieser Wirkung erst durch den EuGH verdeutlicht wurde. Das ergibt sich auch daraus, dass bei "Defrenne II" die Geschlechtergleichheit als" allgemein geltender Grundsatz" des europäischen Recht angesehen wird und Art. 119 EWG als unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten geltend betrachtet wird. Hierzu neige ich, so dass 8.C zu verneinen ist.
17. D = Halte ich für falsch, da das Urteil des EGMR in "Evans" eben nicht frauenrechtlichen Problemfeldern Rechnung getragen hat. Hier wurde das Recht des Samenspenders zur Vernichtung als gleichwertig angesehen. Der Antrag der Frau wurde abgewiesen (s. Skript 3, S 111-112).
20. D = Hier halte ich die Antwort für richtig, habe aber noch Zweifel. Ich habe in die Un-Resulotion Nr. 53/127 - The girl child - eingelesen. Sie ist nur auf englisch verfügbar, glauibe aber einen Empfehlungskatalog für mädchenorientierte Maßnehmen zu erkenn. Es ist schwierig zu finden. Deshalb hier der Link zur UNO
https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N99/768/91/PDF/N9976891.pdf?OpenElement

Gruß Wolca
 
Hallo Wolca,

vielen Dank für deine Ausführungen!

Hier noch meine notes:

4. C - da bin ich mir noch etwas unsicher
6. C - ist glaub ich richtig, denn laut KE1 S. 160 geht es bei der Rechtsfigur der mittelbaren Diskriminierung " im ersten Schritt darum zu überprüfen, ob die regelgerechte Anwendung von Normen, Kriterien oder Verfahren von ihrer Logik dazu einlädt, in der Praxis zur Benachteiligung einer Geschlechtsgruppe benutzt zu werden”
9. C - ist denk ich richtig. KE1 S.246 " Daneben verfolgt Gender Mainstreaming auch ein Modernisierungsziel. Die konsequente Anwendung der gleichstellungspolitischen Strategien führt dazu, dass Maßnahmen zielgruppengenauer gestaltet und in der Folge weniger nachgebessert werden. Gender Mainstreaming trägt somit zur Steigerung der Effizienz politischen und administrativen Handelns bei."
11. B - falsch, KE2 S.35 “Daneben sind die Aktionsprogramme der Union für die Gleichstellung von Frauen und Männern von Bedeutung, denn sie legen für einen Zeitraum von fünf Jahren wichtige Maßnahmen fest”
11. D - vermutlich richtig, KE2 S.37 "Im sozialpolitischen Kapitel des EU-Vertrags findet sich das Gebot der Entgeltgleichheit (Art. 157 AEUV, ex Art. 141 EG). Bis zum Vertrag von Amsterdam war es die alleinige „Charta der Gleichstellung“; erst dann kamen die eben zitierten Grundsatzvorschriften dazu. Art. 157 AEUV garantiert das Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht (Art. 157 Abs. 1 und 2 AEUV).”
20. C - ist schon richtig, ich habe eine deutsche Version der Resolution gefunden: http://www.un.org/depts/german/gv-53/band1/ar53127.pdf


Also sehen meine Antworten momentan so aus:

1 CD
2 AB
3 AD
4 AB(C?)D
5 BC
6 BCD
7 BC
8 ABC
9 ACD
10 BC
11 AD
12 CD
13 C
14 AB
15 B
16 AC
17 A
18 CD
19 CD
20 ABC

Vielleicht meldet sich noch wer :-)
 
Hallo BLLU,
vielen Dank für Deine Antworten. Wir haben nur noch geringe Differenzen. Ich glaube dieser Gedankenaustausch gibt uns beiden mehr Sicherheit, zumal aus meiner Sicht manche Fragen so puddinghaft sind, dass man sie nicht festnageln kann. Hier noch meine Anmerkungen zu den bestehenden Differenzen:

6.C = "Wann liegt eine mittelbare Diskriminierung vor" stellt die Frage absolut, d.h. wann eine solche vorliegt. Das kann zwar durch Normen und Vorgänge nach deren Logik bei ihrer Anwendung zur Benachteiligung führen. Insoweit sind diese Wirkungen in einem ersten Schritt zu prüfen. Das bedeutet aber nicht, dass "alle" Normen diese Wirkung aus ihrer Logik heraus haben. Daher würde ich 6.C verneinen.
9.C = Da stimme ich nun ebenfalls mit ja - also keine Differenz mehr.
11.B = Da stimmen wir ja ebenfalls überein. Allerdings habe ich das weniger auf die 5-Jahres-Frist von Aktionsprogrammen abgestellt, sondern darauf, das solche Programme keine "Rechtsgrundlagen" im Sinne des Europarechts sind.

Viele Grüße :)
 
Hallo Wolca,

danke für die Antwort :) Ich denke unsere Antworte schauen schon mal gut aus! :bier:

Schau ma mal, vielleicht hat jemand noch was zum beitragen!

VG:-)
 
Aufgabe 1 bis 11 habe ich fertig!
Ich habe mir dazu eure Lösungen angesehen und stimme soweit mit euch überein:

1. C, D => gleich
2. A, B => gleich
3. A, D => gleich
4. A, B, D => leider kann ich deine Erklärung, Wolca, zu Antwort C nicht nachvollziehen
5. B, C => gleich
6. B, D => bei C bin ich mir noch nicht sicher....
7. B, D => C muss meiner Meinung nach falsch sein, weil es steht in Art. 3 II 2 explizit darin, dann muss es nicht impliziert werden!
Warum D ausschließen?
8. A, B, C => gleich
9. A, C, D => gleich mit BLLU
10. A, C, D => hier komme ich nicht zurecht! warum habt ihr B angekreuzt? es wäre wünschenswert als Ergebnis, aber es steht so nicht im Skript.
Oder habe ich es überlesen?
11. A, D => gleich mit BLLU

So, den Rest mache ich in den nächsten zwei Tagen!
Bin gespannt, ob ihr mir noch einen heißen Tipp für die fraglichen Antworten habt.

:sleeping:
 
Hallo @skippermieze!

Bei 10. hab ich A als falsch, weil der Satz für Gender Mainstreaming eher gilt, B ist auf S. 253 zu finden (bringt Vorteile für die Personen als auch für das Unternehmen - win/win).
Beim Diversity Management besteht eher "die Gefahr, dass Eigenschaften und Fähigkeiten als natürliche Verbindung festgeschrieben werden und so Stereotypen wieder aufleben, die letztlich diskriminierend sind." also ist D meiner Meinung nach falsch.
Bei 7. bin ich mir jetzt auch unsicher wieso ich D ausgeschlossen habe :O_o: Ich denke weil S.1 von einer strikten Gleichbehandlung ausgeht, und S.2 die staatliche Förderung der Durchsetzung behandelt.
 
Hallo @skippermieze!
Beim Diversity Management besteht eher "die Gefahr, dass Eigenschaften und Fähigkeiten als natürliche Verbindung festgeschrieben werden und so Stereotypen wieder aufleben, die letztlich diskriminierend sind." also ist D meiner Meinung nach falsch.

Deswegen verstehe ich das so, da kann ich aber auch falsch liegen, dass eben diese Stereotypen aufgedeckt werden müssen:confused::confused:
 
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