Einsendeaufgaben WS 2020/21: EA KE 1

Hallo!

Ich habe das gleiche Problem wie meine Vorschreiber... Das Seitenverhältnis zwischen Frage 1 und Frage 2 ist bei mir ungefähr 2/3 zu 1/3. Ich präsentiere hier mal meine Gliederung und Gedanken. Vielleicht habt ihr da noch ein paar Hinweise zu...

Frage 1:
A. Sachverhalt mit Auslandsberührung
B. Materielles Einheitsrecht (-)
I. Anwendbarkeit CIS (+)
1. Sachlicher Anwendungsbereich
2. Räumlicher Anwendungsbereich
II. Ausschlussgrund Art. 2 lit. a CISG (+)
(P): CISG grundsätzlich auch für Verkäufe an Privatpersonen anwendbar, außer der Verkäufer kannte die Privatkaufeigenschaft oder hätte
sie kennen müssen.
C. Deutsches Kollisionsrecht
I. Qualifikation
Kaufvertrag --> vertragl. Schuldverhältnis --> Anküpfung an Rom I-VO
II. Anwendungsbereich Rom I-VO eröffnet (+)
1. 2. 3. Sachlich / Räumlich / Zeitlich
III. Anwendbares Recht nach Rom I-VO
1. Rechtswahl Art. 3 Abs. 1 Rom I-VO (-)
2. Objektive Anknüpfung Art. 4 Abs. 1 Rom I-VO
(P): Vorrang Art. 5-8
Art. 6, Verbrauchsgüterkauf? (-)
--> Art. 4 Abs. 1 lit. a Rom-I VO (+)
3. Ausweichklausel Art. 4 Abs. 3 Rom I-VO (-)
D. Ergebnis
--> Deutsches Recht

Frage 2:
A. Sachverhalt mit Auslandsberührung
B. Materielles Einheitsrecht (-)
Anwendbarkeit CIS (-) wg. Art. 4 lit. b CISG
C. Deutsches Kollisionsrecht
I. Qualifikation
Verfügungsgeschäfte dingliche Verträge
(das habe ich relativ knapp? Sollte man hier mehr schreiben?)
--> Sachenrecht international nicht vereinheitlicht, Anknüpfung nach Art. 43 ff EGBGB
II. Einschlägige Kollisionsnorm
Art. 43 Abs. 1 EGBGB, Recht des Lageorts (lex rei sitae)
--> Für beide Verfügungsgeschäfte (Handyhülle D --> I, Geld I --> D) deutsches Recht
D. Ergebnis
--> Deutsches Recht

Was meint ihr?

Grüße, René
 
Hi René,
das entspricht in etwa auch meiner Lösung. Ich habe nach Art. 43 EGBGB allerdings noch den Art. 46 EGBGB kurz angesprochen. Mengenmäßig habe ich inzwischen auch in etwa 2/3 zu 1/3...
VG J.
 
Hallo Rene,

ich habe es auch so wie du. Bin wie jpe auch über den Art. 46 gestolpert und weiß noch nicht ob ich den kurz ansprechen soll oder nicht. Es ist ja eigentlich recht klar, dass es zu einem anderen Land als Deutschland keine engere Verbindung gibt... Andererseits will ich auch nicht dass der Korrektor denkt ich würde Art. 46 als Korrektiv nicht kennen, deshalb werde ich ihn wohl ganz kurz ansprechen, zwei, drei Sätze mehr nicht. Nur dass man halt sieht, dass mir diese Norm bekannt ist.
 
Hab auch auch so... kommt einem so komisch vor mit dem Verhältnis zu Aufgabe 1 zu 2 scheint aber wohl richtig zu sein, wenn wir das alle so haben...
 
Ich habe folgendes Problem: kann eine typisierte Regelanknüpfung nach Art. 4 I wirklich bejaht werden (?):
1. Kaufvertrag über bewegliche Sache, Art. 4 I lit.a)?
Kauf setzt Synallagma Übergabe/Übereignung Kaufpreiszahlung voraus.
Hier: Verpflichtungsgeschäft in Frankreich. Aber Übergabe/Übereignung, Geld als Gegenleistung erst n Deutschland (später). Kaufvertrag (-).
2. Dann nach Bestimmung der charakteristischen Leistung gem Art 4 II ? Die Gegenleistung ist ja die Bezahlung, bedeutet jetzt aber italienisches Recht.
3. Aber die engste Verbindung ergibt sich aus Art 4 III - Deutscher Verkäufer, Ware in Deutschland, Abholung in Deutschland, Verfügungsgeschäft in Deutschland. (+)
 
@rene.s ich habe es auch in etwa so. Bei mir ist die Aufteilung von Aufgabe 1 und 2 sogar eher im Verhältnis 3/4 zu 1/4.
 
My comments:

1. Kaufvertrag über bewegliche Sache, Art. 4 I lit.a)?
Kauf setzt Synallagma: Verpflichtung ! zur Übergabe/Übereignung (kurz: Lieferung) + Kaufpreiszahlung voraus.
Hier: Verpflichtungsgeschäft in Frankreich.
Aber Übergabe/Übereignung, Geld als Gegenleistung erst in Deutschland (später). Das ist die Erfüllung und hat hier nichts verloren.
Kaufvertrag (-). (+)
D gewöhnlicher Aufenthaltsort = Deutschland
=> D Recht



2. Dann nach Bestimmung der charakteristischen Leistung gem Art 4 II ? Die Gegenleistung ist ja die Bezahlung, bedeutet jetzt aber italienisches Recht. Nicht zutreffend, da 4 I a (+)


3. Aber die engste Verbindung ergibt sich aus Art 4 III - Deutscher Verkäufer, Ware in Deutschland, Abholung in Deutschland,
Verfügungsgeschäft in Deutschland.(+) Das ist zwar i.O., hat hier aber nichts verloren.
Der Kaufvertrag weist keine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat als Deutschland auf. 4 III (-).


Ich habe folgendes Problem: kann eine typisierte Regelanknüpfung nach Art. 4 I wirklich bejaht werden (?):
1. Kaufvertrag über bewegliche Sache, Art. 4 I lit.a)?
Kauf setzt Synallagma Übergabe/Übereignung Kaufpreiszahlung voraus.
Hier: Verpflichtungsgeschäft in Frankreich. Aber Übergabe/Übereignung, Geld als Gegenleistung erst n Deutschland (später). Kaufvertrag (-).
2. Dann nach Bestimmung der charakteristischen Leistung gem Art 4 II ? Die Gegenleistung ist ja die Bezahlung, bedeutet jetzt aber italienisches Recht.
3. Aber die engste Verbindung ergibt sich aus Art 4 III - Deutscher Verkäufer, Ware in Deutschland, Abholung in Deutschland, Verfügungsgeschäft in Deutschland. (+)
 
Hi, ich versuche diese EA schnell noch fertig zu kriegen. Meine Frage: habt Ihr Fußnoten verwendet bzw. außer KE 1 weitere Literatur angegeben?
 
Hi, ich versuche diese EA schnell noch fertig zu kriegen. Meine Frage: habt Ihr Fußnoten verwendet bzw. außer KE 1 weitere Literatur angegeben?
Fußnoten gebe ich in EAs grundsätzlich nicht an. Außer es ist ausdrücklich gefordert oder ich habe tatsächlich mal eine konkrete Fundstelle nachgelesen. Wobei meist ist das ja Rchsprg. Und da genügt die Angabe idR des Gerichts. Dieses Mal habe ich wegen einer speziellen EuGH-Rchsprg. eine einzige drin, weil ich sie konkret nachgelesen habe für die EA und daraus entsprechend zitiert habe. Sonst löse ich die EAs wie eine Klausur.
 
Weitere Literatur habe ich nicht verwendet. Die Kurseinheiten reichen m. E. für diese EA
 
Ich hab die EA ebenfalls ungefähr so gelöst wie der Konsens hier. Die Bücher von Niederle waren auch in diesem Fach vom Prinzen mal wieder eine super Hilfe um einen Einstieg zu finden.

Ich fand die Aufgabe insgesamt einen sehr gelungenen Sachverhalt zum Einstieg in das Fach. Straight forward. Meiner Meinung nach keine komischen Probleme eingestreut. Man konnte sich im Grunde zweimal grundsätzlich an einem einfachen Fall in das Problem "Sachverhalt mit Auslandsberührung" reinfuchsen. Ich glaube, ich hab dafür dass ich noch gar nicht so viel Zeit in das Fach gesteckt habe, schon viel über die Struktur der IPR Problematik gelernt. Bin mal gespannt auf die Beurteilung und wie es mit der zweiten EA laufen wird.
Ich hab viele Horrorstories über IPR gelesen und fand den allerersten Einstieg auch mega abstrakt, weil es einfach komplett andere Fragen aufwirft als die anderen juristischen Module bisher. Aber ich find es jetzt sogar echt super interessant.
 
Ja, der Fall war dankbar zum reinkommen. Ich hoffe, dass er trotzdem nicht zu hart korrigiert wird. Oft ist es ja so, dass je einfacher der Sachverhalt, desto strenger die Korrektur. Mal schauen, was der Lehrstuhl daraus macht

Die Musterlösung ist übrigens auch schon frei geschaltet
 
So geht es mir auch. Hatte anfangs echt Respekt vor dem Modul, aber finde es auch interessant. Ist halt was ganz anderes als die meisten Module, hier muss man keine Meinungsstreits kennen und auch keine Detailprobleme zu irgendetwas. Und es hat einen großen Praxisbezug habe ich festgestellt, dass hätte ich im Vorfeld so gar nicht gedacht. Ich meine, jeder von uns hat ja schon im Urlaub im Ausland was gekauft und sich noch nie Gedanken gemacht, wie komplex und vielschichtig sich die Frage nach dem anwendbaren Recht etwa im Falle eines Sachmangels gestalten könnte...

Also bisher bin ich echt sehr positiv überrascht von dem Modul und wie ReiseeselMallorca muss ich zugeben, ja es macht mir sogar etwas Spaß.
 
Weiß denn jmd wann es die Korrektur bzw. Note dafür gibt?
Schreibt ihr "auf gut Glück" bzw. zur Übung die 2. EA auch einfach?
 
Im Kollektiven Arbeitsrecht I kam heute die Korrektur der 1.EA...(war die gleiche Abgabefrist). Hier wäre es auch super, die Korrektur der 1. EA vor Fristablauf der 2. EA zu bekommen. Ich muss gestehen, dass ich auch noch nicht recht angefangen habe :whistling: :-D
 
Die Noten sind online bin so froh mit 1,7 bestanden :-) hoffe ihr auch alle
 
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