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ohneMit Rand? Ich komme auf ca. 7 Seiten
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ohneMit Rand? Ich komme auf ca. 7 Seiten
Ich habe allein auf die streitige Verpflichtung, also die Kaufpreiszahlung, abgezielt und dann mit einem Satz festgestellt, dass die Vorschrift auch auf eine negative Feststellungsklage anzuwenden ist; so auch Musielak/Voit/Stadler, 17. Aufl. 2020, EuGVVO nF Art. 7 Rn. 2.Ich finde auch kein Beispiel für den Aufbau des Teils der negativen Feststellungsklage mit dem Hintergrund des besonderen Gerichtsstands des Erfüllungsorts. Wie habt ihr den Punkt denn grob gegliedert?
Aber wo sprichst du die negative Feststellungsklage denn zu allererst an?Ich habe allein auf die streitige Verpflichtung, also die Kaufpreiszahlung, abgezielt und dann mit einem Satz festgestellt, dass die Vorschrift auch auf eine negative Feststellungsklage anzuwenden ist; so auch Musielak/Voit/Stadler, 17. Aufl. 2020, EuGVVO nF Art. 7 Rn. 2.
Bitte nichtDas könnte einschlägig sein, wurde auch irgendwo im Skipt erwähnt. Stichwort Torpedoklagen.
Im ersten Prüfungsschritt des Art. 7 Nr. 1, also bei der Frage ob ein vertraglicher Anspruch Gegenstand der Klage ist.Aber wo sprichst du die negative Feststellungsklage denn zu allererst an?
Im ersten Prüfungsschritt des Art. 7 Nr. 1, also bei der Frage ob ein vertraglicher Anspruch Gegenstand der Klage ist.
Ein Schema wie der Lehrstuhl Art. 7 Nr. 1 geprüft sehen will, findet sich im Skript Teil 2, Rn. 67
Danke!!Im ersten Prüfungsschritt des Art. 7 Nr. 1, also bei der Frage ob ein vertraglicher Anspruch Gegenstand der Klage ist.
Ein Schema wie der Lehrstuhl Art. 7 Nr. 1 geprüft sehen will, findet sich im Skript Teil 2, Rn. 67.
Hab mich auch an dem Schema orientiert, jedoch immer noch keinen Anknüpfungspunkt zur negativen Feststellungsklage gesehen![]()
Was hast du beim Konkurrenz geschrieben??Mein Schema sieht jetzt so aus:
A. Internationale Zuständigkeit
I. EuGVO
1. Sachliche Anwendbarkeit
2. Räumliche Anwendbarkeit
3. Zeitliche Anwendbarkeit
4. Zwischenergebnis
II. Eröffnung der Zuständigkeitsordnung
1. Sachverhalt mit Auslandsberührung
2. Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat
3. Verdrängung durch völkerrechtliche Übereinkommen
4. Maßgeblicher Gerichtsstand
a) Ausschließlicher Gerichtsstand
b) Wirksame und zulässige Gerichtsstandvereinbarung zugunsten eines mitgliedstaatlichen Gerichts
c) Vorliegen einer Versicherungs-, Verbraucher- oder Arbeitssache
d) Allgemeiner Gerichtsstand
e) Besonderer Gerichtsstand
aa) Wohnsitz des Beklagten
bb) Vertrag oder vertraglicher Anspruch als Gegenstand des Verfahrens
(a) Feststellung bzgl. des Nichtvorliegens eines vertraglichen Anspruchs im Sinne des Art. 7 Nr. 1 b) EuGVO
(b) Feststellung bzgl. des Nichtvorliegens eines vertraglichen Anspruchs im Sinne des Art. 7 Nr. 1 a) EuGVO
(c) Zwischenergebnis
cc) Bestimmung des Erfüllungsortes
f) Konkurrenz
g) subsidiär: rügelose Einlassung des Beklagten
B. Ergebnis
Oh sorry da hab ich mich vertan, den hab ich am Ende wieder rausgeschmissen...Was hast du beim Konkurrenz geschrieben??
Ah Moment, das war glaub ich doch gar nicht verkehrt. Ich hab mich auf den allgemeinen Gerichtsstand und den besonderen Gerichtsstand bezogen, die in Konkurrenz zueinander stehen.Was hast du beim Konkurrenz geschrieben??
Ok, hab so nicht argumentiertAh Moment, das war glaub ich doch gar nicht verkehrt. Ich hab mich auf den allgemeinen Gerichtsstand und den besonderen Gerichtsstand bezogen, die in Konkurrenz zueinander stehen.
Hattest du das anders gelöst?Ok, hab so nicht argumentiert
Habt ihr auch 7 cm Rand frei gelassen?
Nur über die Klage geschrieben und Ergebnis Lg Wien weiter nichtsHattest du das anders gelöst?
Letztendlich ist es nur ein Satz, da die Klage ja eh in Österreich erhoben wurde.
Ich hab auch so 7 cm.