Wie läuft das an der FU Hagen mit den zeitlichen Fristen für Bachelor- und Masterarbeiten (in meinem Fall M. Sc. Praktische Informatik)? An anderen Hochschulen wurde das sehr locker gehandhabt. Ich stelle mir die Frage insbesondere deswegen, weil im M. Sc. Praktischer Informatik für die Masterarbeit nur 3 Monate vorgesehen sind, wohingegen es an allen anderen mir bekannten Hochschulen 6 Monate sind. An eine Masterarbeit werden schließlich höhere Anforderungen gestellt an eine Bachelorarbeit und da bin ich mit 3 Monaten schon nicht hingekommen.
1. Stehen einem wirklich nur die 3 oder 6 im Modulhandbuch genannten Monate zur Verfügung oder vergeben die Professoren die Themen gewöhnlich schon einige Wochen/Monate vor der Bearbeitungsfrist, sodass man bereits beginnen kann und sich erst anmelden muss, wenn man sich sicher ist, dass man es innerhalb der nächsten 3 bzw. 6 Monate schafft?
2. Spricht etwas dagegen, den Studierendenstatus nur für das Semester der Abschlussarbeit von Vollzeit auf Teilzeit zu ändern, um die doppelte Bearbeitungszeit zu erhalten?
1. Stehen einem wirklich nur die 3 oder 6 im Modulhandbuch genannten Monate zur Verfügung oder vergeben die Professoren die Themen gewöhnlich schon einige Wochen/Monate vor der Bearbeitungsfrist, sodass man bereits beginnen kann und sich erst anmelden muss, wenn man sich sicher ist, dass man es innerhalb der nächsten 3 bzw. 6 Monate schafft?
2. Spricht etwas dagegen, den Studierendenstatus nur für das Semester der Abschlussarbeit von Vollzeit auf Teilzeit zu ändern, um die doppelte Bearbeitungszeit zu erhalten?
- Als Gegenargument fand ich bisher nur die geringere Priorisierung von Teilzeitstudenten bei der Themenvergabe. Wie relevant ist dieser Aspekt?
- Wenn es keine anderen wichtigen Gründe gibt: Würde dann nicht jeder für das Semester auf Teilzeit wechseln?
- Muss man bei einem Teilzeitstudium eine berufliche Nebentätigkeit nachweisen?