Aktueller Inhalt von Biene

  1. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    @Rechtswissenschaft Danke gleichfalls! Das liegt am super Forumsaustausch :-) Gruß Biene
  2. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    So, Ergebnisse sind da: 100 % :like: Gut, dass ich mir den Stress mit der EA doch nicht mehr gemacht habe gestern ... Gruß an alle Biene
  3. B

    EA 3 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 01.12.2015

    @ichkanndasschaffen 6 E ist auch korrekt: Du hast zwar Recht, dass die Verjährungsfrist nach Abs. 3 von vorn beginnt. Aber die Aussage lautet: eine Unterbrechung der Verjährung gem. 33 Abs 1 OWiG hat zur Folge, ... Das ist so korrekt, die Vorschrift bezieht sich auf die Unterbrechungsgründe...
  4. B

    EA 2 Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    Hey liebe Mitstreiter, also, mein Schema von vor über 3 Wochen, auf das sich hier teilweise noch mit Fragezeichen bezogen wird, war ein erster Vorstoß, warum hat denn keiner mal ein anderes Schema gepostet? Fand ich schade ... Die Betriebsschließung habe ich auch nicht mehr drin. Gab ja dafür...
  5. B

    EA 2 Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    @K2K Richtig, ich meinte den 46 VwVfG; Unbeachtlichkeit, weil sich der von N geschilderte Sachverhalt, den S seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, als zutreffend erwiesen hat, daher kein Aufhebungsanspruch des G Gruß Biene
  6. B

    EA 3 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 01.12.2015

    Ich fasse es nicht :down: Das Einheitsprinzip habe ich im Zusammenhang mit 31 JGG gefunden, richtig ist zu Aufgabe 5 tatsächlich das Einheitstäterprinzip. Du hast echt Adleraugen :danke:Gruß Biene
  7. B

    EA 3 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 01.12.2015

    Wie fies, das ist mir gar nicht aufgefallen! Im Skript ist auch vom WiStrG die Rede, also ist 1 E falsch. Ich hoffe, das ist in Lotse nicht nur ein Tippfehler Gruß Biene
  8. B

    EA 2 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 17.11.2015

    Hallo Rabea, zu 4 B: das halte ich für falsch (siehe auch Seite 50, Lehrtext III). Der Pflichtverteidiger wird vom Vorsitzenden des Gerichts bestellt, und zwar bestellt er denjenigen Verteidiger, den der Beschuldigte bezeichnet, soweit kein wichtiger Grund entgegen steht, § 142 Abs. 1 StPO. Gruß...
  9. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    Hallo Alex, bei 9) habe ich zusätzlich B, nach dem Lehrtext IV S. 68 sollte das auch korrekt sein. Bei 10) habe ich das genaue Gegenteil - also alles, was falsch ist. Gruß Biene
  10. B

    EA 2 Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    @Kevin Warum so kompliziert? In meinem SV steht: zu seinen Gästen gehören v. a Jugendliche, denen er Bier und andere alkoholische Getränke ausschenkt. Also Verstoß gegen JuSchG. Gruß Biene
  11. B

    EA 2 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 17.11.2015

    @Va_LI Da bin ich mir auch nicht mehr so sicher. Ich habe es nun weggelassen, weil aufgrund des Sachverhalts ein Anfangsverdacht auf Totschlag vorliegen müsste, da wird die Polizei sicherlich gleich belehren. Ich hatte das nicht als informelle Befragung gesehen. Ob das aber richtig ist ...
  12. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    4 E ist richtig, denn beim Widerspruch gilt 40 VWGO analog, beim Verwaltungsrechtsweg direkt.
  13. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    Zu 2 D bin ich mir jetzt auch nicht mehr sicher: ich habe die Tabelle auf S. 73 zugrunde gelegt, die nach dem Wortlaut genau passt...
  14. B

    EA 3 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 01.12.2015

    Aaah man mus genau lesen :perfekt: 7 E ist natürlich falsch Bei 10 A habe ich mich gefragt, ob die die zuständige Vollstreckungsbehörden meinten, ja, aber das steht da ja nicht. So richtig habe ich das nicht verstanden. Welche Verwaltungsbehörde soll denn sonst zuständig sein? Daher für mich JA...
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