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  1. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    @Rechtswissenschaft Danke gleichfalls! Das liegt am super Forumsaustausch :-) Gruß Biene
  2. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    So, Ergebnisse sind da: 100 % :like: Gut, dass ich mir den Stress mit der EA doch nicht mehr gemacht habe gestern ... Gruß an alle Biene
  3. B

    EA 3 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 01.12.2015

    @ichkanndasschaffen 6 E ist auch korrekt: Du hast zwar Recht, dass die Verjährungsfrist nach Abs. 3 von vorn beginnt. Aber die Aussage lautet: eine Unterbrechung der Verjährung gem. 33 Abs 1 OWiG hat zur Folge, ... Das ist so korrekt, die Vorschrift bezieht sich auf die Unterbrechungsgründe...
  4. B

    EA 2 Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    Hey liebe Mitstreiter, also, mein Schema von vor über 3 Wochen, auf das sich hier teilweise noch mit Fragezeichen bezogen wird, war ein erster Vorstoß, warum hat denn keiner mal ein anderes Schema gepostet? Fand ich schade ... Die Betriebsschließung habe ich auch nicht mehr drin. Gab ja dafür...
  5. B

    EA 2 Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    @K2K Richtig, ich meinte den 46 VwVfG; Unbeachtlichkeit, weil sich der von N geschilderte Sachverhalt, den S seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, als zutreffend erwiesen hat, daher kein Aufhebungsanspruch des G Gruß Biene
  6. B

    EA 3 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 01.12.2015

    Ich fasse es nicht :down: Das Einheitsprinzip habe ich im Zusammenhang mit 31 JGG gefunden, richtig ist zu Aufgabe 5 tatsächlich das Einheitstäterprinzip. Du hast echt Adleraugen :danke:Gruß Biene
  7. B

    EA 3 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 01.12.2015

    Wie fies, das ist mir gar nicht aufgefallen! Im Skript ist auch vom WiStrG die Rede, also ist 1 E falsch. Ich hoffe, das ist in Lotse nicht nur ein Tippfehler Gruß Biene
  8. B

    EA 2 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 17.11.2015

    Hallo Rabea, zu 4 B: das halte ich für falsch (siehe auch Seite 50, Lehrtext III). Der Pflichtverteidiger wird vom Vorsitzenden des Gerichts bestellt, und zwar bestellt er denjenigen Verteidiger, den der Beschuldigte bezeichnet, soweit kein wichtiger Grund entgegen steht, § 142 Abs. 1 StPO. Gruß...
  9. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    Hallo Alex, bei 9) habe ich zusätzlich B, nach dem Lehrtext IV S. 68 sollte das auch korrekt sein. Bei 10) habe ich das genaue Gegenteil - also alles, was falsch ist. Gruß Biene
  10. B

    EA 2 Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    @Kevin Warum so kompliziert? In meinem SV steht: zu seinen Gästen gehören v. a Jugendliche, denen er Bier und andere alkoholische Getränke ausschenkt. Also Verstoß gegen JuSchG. Gruß Biene
  11. B

    EA 2 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 17.11.2015

    @Va_LI Da bin ich mir auch nicht mehr so sicher. Ich habe es nun weggelassen, weil aufgrund des Sachverhalts ein Anfangsverdacht auf Totschlag vorliegen müsste, da wird die Polizei sicherlich gleich belehren. Ich hatte das nicht als informelle Befragung gesehen. Ob das aber richtig ist ...
  12. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    4 E ist richtig, denn beim Widerspruch gilt 40 VWGO analog, beim Verwaltungsrechtsweg direkt.
  13. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    Zu 2 D bin ich mir jetzt auch nicht mehr sicher: ich habe die Tabelle auf S. 73 zugrunde gelegt, die nach dem Wortlaut genau passt...
  14. B

    EA 3 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 01.12.2015

    Aaah man mus genau lesen :perfekt: 7 E ist natürlich falsch Bei 10 A habe ich mich gefragt, ob die die zuständige Vollstreckungsbehörden meinten, ja, aber das steht da ja nicht. So richtig habe ich das nicht verstanden. Welche Verwaltungsbehörde soll denn sonst zuständig sein? Daher für mich JA...
  15. B

    EA 3 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 01.12.2015

    7 CDE E siehe S. 44 dort auch eine gute Begründung, wieso sie nicht haften 8 dort habe ich auch B siehe 30 Abs. 1 OWiG 10 dort habe ich auch noch A, was spricht hier dagegen? Gruß Biene
  16. B

    EA 3 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 01.12.2015

    Zu Aufgabe 6 habe ich nicht D, denn Fahren unter Alkoholeinfluss (auch ne Verkehrordnungswidrigkeit, wenn keiner gefährdet wird) verjährt erst nach 1 Jahr. Gruß Biene
  17. B

    EA 3 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 01.12.2015

    Na, dann fang ich mal an: 1 ABE 2 CE 3 DE 4 A mit ? mir fehlt da eigentlich das Wörtchen "auch" C 5 BCD Gruß Biene
  18. B

    EA 2 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 17.11.2015

    @Sursulapitschi zu 6 D: wenn T angeklagt wird, dann wohl mindestens wegen Totschlag, daher Anklage beim Schwurgericht am Landgericht s. Paragraf 74 Abs. 2 Nr. 5 GVG Gruß Biene
  19. B

    EA 2 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 17.11.2015

    @Gini zu 2 A, "in der Regel" verstehe ich als: alles andere nur ausnahmsweise. Daher 2 A nein. zu 4 B: hilf mir auf die Sprünge, wo auf S. 51 Kurs 2 steht dazu was? zu 6 A: die Staatsanwaltschaft beantragt den Haftbefehl, der Erlass obliegt dem Richter. zu 8 E: die Ermittlungshandlungend sind...
  20. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    @Sigrid: Du hast Recht, 7 E ist falsch. :perfekt: Gruß Biene
  21. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    @rethad: Ich habe die Frage zum Suspensiveffekt so verstanden: gilt immer die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs? Nein, es gibt Ausnahmen, bei denen der Widerspruch eben keine aufschiebende Wirkung hat = kein Suspensiveffekt. Also gleiches Ergebnis, aber unterschiedliche Begründung ...
  22. B

    EA 2 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 17.11.2015

    Hallo Katarina, bei Aufgabe 5 habe ich nicht auf B, weil das Klageverfahren nicht jedem Anzeigenerstatter eröffnet wird (Kurs 2, S. 34). Bei 8 habe ich nicht D, weil es gem. 239 StPO ein Kreuzverhör geben kann. Dafür habe ich E, steht im Skript. Gruß Biene
  23. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    Hallo Sigrid, danke für den Hinweis, nach dem Bildchen müsste zu Aufgabe 9 auch C richtig sein. Habe ich nicht gesehen ... Gruß Biene
  24. B

    EA 2 Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    So, ich habe bisher: Die Klage des G ist gem. § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO begründet, soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt. A. Entzug der Gaststättenerlaubnis I. Eingriffsgrundlage der Rücknahme § 15 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG II. Formelle...
  25. B

    EA 1 (Lotse) Modul 55111 Abgabetermin 01.12.2015

    @Kevin zu 7 habe ich auch E, warum hast Du das nicht? zu 8 A: habe ich nicht, denn "Der Grundsatz der aufschiebenden Wirkung gilt nicht uneingeschränkt. In Abs. 2 normiert der Gesetzgeber Fälle, in denen er dem Vollzugsinteresse den Vorrang vor dem Suspensivinteresse einräumt, so dass, in diesen...
  26. B

    Allgemeine Infos NEU: Pflichtarbeitsgemeinschaften Strafrecht

    Ich kann jetzt berichten von der Pflichtveranstaltung im RZ Hamburg. Mentor ist Herr Dr. René Firgt. Ich habe von 4 Terminen zwar nur 2 wahrnehmen können, bin aber total begeistert vom Strafrecht. ;-) René hat die Theorie "mit viel Leben gefüllt", es hat mir unheimlich viel gebracht und ich bin...
  27. B

    EA 2 (Lotse) Modul 55107 Abgabetermin 17.11.2015

    Hallo Gini, ich habe 1 D 2 D (Warum nicht A? Meine Antwort "Das Ermittlungsverfahren wird beendet durch Einstellung des Verfahrens oder Übergabe an das Gericht (Anklageerhebung)." Dass die Einstellung die Regel sein soll, habe ich nicht gelesen...) 3 CD 4 AD (Warum nicht B? Meine Antwort "Als...
  28. B

    Sonstiges Wer hat im WS 2015/16 Allgemeines Verwaltungsrecht belegt?

    Bin auch in diesem Semester dabei, hab sogar schon die Lotse-EA abgehakt :thumbsup:
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