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War das nicht gerade der Knackpunkt, dass hier ein VA vorliegt? Ich habe die Außenwirkung damit begründet, dass eine Abiturprüfung schwer bei der Gesamtnote des Leistungskurses Geschichte wiegt und sich entsprechend auf den Gesamtdurchschnitt und damit A seine Berufswahlfreiheit auswirkt.
Genau sowas finde ich ätzend! Das ist mir schon öfter passiert - wenn ich etwas unproblematisch bejaht habe, dann war es plötzlich relevant oder wurde mir als zu kurz angesprochen angestrichen und andersrum wieder nicht. Jedes Fallbuch sagt kurz halten und Schwerpunkte setzen.
Nochmal ne allgemeine Frage. Fandet ihr die Anhänge auch recht kurz? Ich meinte da nichts über die Zuständigkeitsregelungen der Schule zu finden z. B. (hätte ich bei der Behördenfrage im VA z. B. gebraucht)
Ich stimme zwar zu, dass grundsätzlich nichts umsonst im Sachverhalt stehen sollte, aber manche Autoren von Klausuren rühmen sich geradezu dafür, "Nebelkerzen" in den Sachverhalt einzustreuen. Hab auch keine Fristen geprüft
Als erstes vorweg - nicht gut :D Das war jetzt mein letzter Versuch, ansonsten Ausgleich. Dabei mag ich das Fach eigentlich, aber mit den prüfungen war es bei mir noch nie gut bestellt - trotz intensiver Vorbereitung.
Der Sachverhalt kam mir sehr bekannt vor, hab ihn bisher aber nicht mehr im...
Der Anhang zum Uwg wurde im Skript auch nur angesprochen, wahrscheinlich schon wegen des Umfangs. Da muss man sich dann eben bei der Auslegung ins Zeug hauen, weil Definitionen lernen hier wohl doch zuviel wäre.
Ich habe die Klausur auch geschrieben. Vom Gefühl her fand ich sie sehr umfangreich und habe nur bezüglich Unterlassung:
§ 3 Abs. 3 UWG + Nr. 9 Anhang (+) und § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3a UWG (+) geprüft. Ich hätte gerne noch gerne Handlungen gegenüber Verbrauchern und Irreführung mit abgearbeitet...
Achso. Bei Frage 1 dachte ich außerdem an einen Herausgabeanspruch nach 985 BGB anzusprechen... das ist aber weder ein Eigentumsverschaffungsanspruch noch einschlägig, der Sachverhalt sagte nichts über Vormerkung und Eintragung in das grundbuch aus,. Ich hatte daher davon abgelassen
Grüß dich! Ich fand die Klausur okay.....ich war über den ersten Aufgabenteil Stellvertretung überrascht... iwie war das gefühlt zu einfach....
Frage 1:
Anspruch der P-AG aus Kaufvertrag § 433 Abs. 1 S. 1 BGB (+)
Arg1. F vertritt die G-GmbH wirksam nach außen, eine Beschränkung im...
Also ich hatte vor der Klausur nachgesehen und mich auf den worst case vorbereitet und das anders gedeutet... Aber gucke gerne nochmal nach, das macht Hoffnung. Eigentlich läuft das meinem Ehrgeiz zuwider, aber ich kann mich nicht schon wieder so umfassend vorbereiten mit den anderen Klausuren...
Das ergab sich aus der Aufgabenstellung. Aufgabe 1 machte 40% aus. Also können es nur 40 von 100 Punkten werden, so meine Meinung. Und mir wurde auch was banales angestrichen, deshalb aber gleich 10 Punkte Abzug?
Viel Erfolg. Das wird defintiv ebenfalls ewig dauern. Ich hab meinen Bescheid erst...
und meine IPR/IPZR mit 85 Punkten bestanden, das was ich überhaupt nicht kann. sowas nenne ich Karma...
Danke für die aufmunternden Worte ;-) Bisher war es zwecklos, aber man soll ja bekanntlich nichts unversucht lassen :o)
Ausgleichen kann ich, aber erst wenn ich meine "letzte Runde" gedreht hab (hatte ja einen Freiversuch). Mich regt das langsam echt auf... ich arbeite täglich im Verwaltungsrecht und bestehe diese verK****** AT-Klausur einfach nicht!
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