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Ich sehe das genauso wie Lis. Habe mich letzlich für die Anstifung entschieden und zuvor die Mittäterschaft geprüft, dann aber verneint. Ich glaube auch, dass es bei entsprechender Argumentation auch möglich sein wird, sich für die Mittäterschaft zu entscheiden.
Sehe ich auch so. Halte mich da auch lieber an den direkten Wortlaut aus den Skripten.
für Aufgabe 7 B, C, E
für Aufgabe 8 B, C, D
für Aufgabe 9 B, C, D
für Aufgabe 10 A, B,
Hi, ich warte ebenfalls auf die Ergebnisse. Bin ja beruhigt, dass es anderen offenbar genauso geht.
Diejenigen die das Strafrechtsmodul im Rahmen der EJP geschrieben haben (war ein anderer Fall) haben ihre Ergebnisse schon mindestens seit drei Wochen (gleicher Lehrstuhl). :-(
Zu den Enthymem steht auch etwas in dem Artikel von Prof. Dr. K. Gräfin von Schlieffen in der JZ (Jahrgang 66, S. 109 bis 160). Den kann man sich auch bei den Materialien in Moodle herunterladen.
Ich würde auch auf jeden Fall eines in der Behauptung Sehen, dass Neuwahlen der richtige Weg wären...
Also die drei Kernbestandteile von Enthymeme sind: Behauptung, Begründung (Stütze der Behautung) und dem Übergang, der die Beziehung zwischen Behauptung und Begründung plausibel macht (dieser kann impliziert sein).
Den Herausgabeanspruch nach § 985 habe ich auch geprüft und abgelehnt mangels Besitz der O.
Voraussetzungen für den Anspruch nach §§ 989, 990 ist eine Vindikationslage zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses, kein guter Glaube der O beim Besitzerwerb, die schuldhafte Beeinträchtigung der...
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