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@ Mario,
ich Danke für dein Feedback.
Ich kann deinen Gedankenansatz folgen. Auf zwei separate Sendungen stelle ich bei meiner „Vorprüfung“ auch ab. Wo ich halt das Problem sehe, ist das es sich bezogen auf den Lebenssachverhalt nur um eine Sendung bzw Lieferung handelt, welcher zwei...
Hi,
wäre es vielleicht sinnvoll beide Bücher für sich durchzuprüfen und nach Prüfung hiernach wieder zu bündeln, da nur eine Lieferung vorliegt? Diese Lieferung dann unter 241a abzustellen. Mein Gedankenansatz ist, dass der S keine separaten Lieferungen erhalten hat, sondern nur eine. Es kann...
Grüße die Gruppe,
bin auch mal wieder dabei. Habe leider bis dato die HA aus Zeitgründen nicht fertigstellen können. Dieses mal sollte es aber klappen. Die Hoffnung stirbt zuletzt ;)
Nach Überfliegen, was mir ins Auge gestochen ist.
Zum Sachverhalt Teil 1:
Probleme die ich gefunden habe...
Zu Frage 1:
§433 II i.V.m 312b I
---------
312b I
Persönlicher Anwendungsbereich
14 I/ 13 (+)
Sachlicher Anwendungsbereich
312b II/ 312b III/ 312b I (+)
-------------------
433
U 145
Website (-)
Freibleibendes A (-) jedoch von invitatio zu unterscheiden!!! Stichwort: Reaktionspflicht
A 145...
Hallo Wilhelm,
"Fragen über Fragen.....aber man kommt der Lösung (hoffentlich) immer näher!"
-Da hast du Recht.
I. Also bis dato habe ich mit der jeweiligen Begründung mich dahin durchgerungen bei S zum 15 sowie 13 kein Vertrag ( Zu 15.06: §§ 3 S. 2, 14 IV TzBfG wurde nicht eingehalten/...
Hallo Wilhelm,
du hast Recht, habe etwas zu weit ausgeholt. Ist mir auch so langsam aufgefallen.
Also neuer Versuch folgt.
zum 15.06
Bin deiner Meinung wenn Vereinbarung sich auf "Rückseite unterschrieben" bezieht.
befristeter Arbeitsvertrag hierzu schreibst du "sachlicher Grund" hier denke...
Vi Veri Vniversvm Vivvs Vici
Vielen Dank Suum cuique (tribuere),
hast mir enorm weitergeholfen. Ich weiss nur noch nicht wie ich das auf nur restlichen 15 Seiten bekommen soll.
Gruesse
Ralf
Bleibt für uns die Frage, ob der Comics entgegen des Urteils vom BGH doch als Kunstwerk anerkannt werden kann.
Dies wäre unter dem Punkt "Sachlicher Schutzbereich" - Verneint man, dass Comics Kunstwerke sind, dann scheitert die VerfBeschwerde m.E. bereits am Regelungsbereich und man sollte...
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