Aktueller Inhalt von Rechtswissenschaft

  1. Rechtswissenschaft

    Sonstiges Wer hat im WS 2016/17 BGB II/2 belegt?

    Hallo NNN, im Modul 55106 (BGB II/2) gibt es keine EA´s. Das bedeutet, dass die Anmeldung zur Klausur also nicht vom Bestehen der EA´s abhängig ist. Liebe Grüße Alex
  2. Rechtswissenschaft

    Sonstiges Wer hat im WS 2016/17 BGB II/2 belegt?

    Hallo, ich bin ebenfalls dabei. Leider ist die erste Vorlesung vom 21.10.2016 noch nicht abrufbar. Liebe Grüße Alex
  3. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @Basströte, also den Werkslieferungsvertrag habe ich nicht geprüft. Einen Eigentumsübergang lehne ich weiter ab, da der A für mich weder als Empfangsbote noch als wirksamer Stellvertreter in Betracht kommt. Allenfalls hat A mit B einen eigenen Kaufvertrag über die Milch geschlossen. Der B muss...
  4. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @Basströte, dann lag ich mit meiner ersten Lösung richtig. Denn B hat das zur Leistung seinerseits Erforderliche getan. Er hat i.R.d. Bringschuld die Leistung an den Wohnort des N gebracht und diese auch tatsächlich und ordnungsgemäß in der richtigen Qualität angeboten. Damit ist die Milch von...
  5. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    Hi @all, also, die Milch, die hier geliefert werden sollte, war ursprünglich eine Gattungsschuld. Diese ist aber zur Stückschuld konkretisiert, da der Schuldner bei einer vereinbarten Bringschuld das seinerseits Erforderliche zur Leistung getan hat. B hat die Milch wie vereinbart an N geliefert...
  6. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    Ja, da muss ich Basströte recht geben. Im hier vorliegenden Fall kam es m.M.n. zur Konkretisierung infolge, dass sich der N im Annahmeverzug befunden hat, als der B die Leistung i.R.d. Bringschuld ordnungsgemäß und tatsächlich angeboten hat. Da er dies getan hat, hat er auch das seinerseits...
  7. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @MiaChioma, Also, Konkretisierung bei einer Bringschuld tritt ja ein, wenn der Schuldner das seinerseits Erforderliche zur Leistung getan hat. Bei einer Bringschuld ist das seinerseits Erforderliche, wenn der Schuldner die Sache zum Gläubiger bringt, um diesen die Sache ordnungsgemäß...
  8. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @MiaChioma, also ich habe bei A ein Eigenschäft angenommen, da im SV keine näheren Angaben gemacht wurden, außer, dass er die Milch wortlos angenommen hat und diese dann infolge seiner Unaufmerksamkeit in der prallen Hitze verdorben ist. Wenn man hier ein Eigengeschäft des A annimmt, dann ist...
  9. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @MiaChioma, also ich habe mir noch einmal überlegt, was Du auch beschrieben hast. Denn der A wird ja ausdrücklich in der HA erwähnt und, das sollte auch nicht unberücksichtigt bleiben. Von daher habe ich meinen Lösungsweg noch einmal überarbeitet und habe u.a. geprüft, ob Erfüllung bereits mit...
  10. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @MiaChioma, Also, den A habe ich nur bei der Frage, ob möglicherweise Erfüllung gem. § 362 Abs. 1 BGB dadurch eingetreten sein könnte, indem B dem A die Milch übergeben hat. Das habe ich jedoch verneint, da der Lieferant einer Sache, diese wieder in seine Obhut nehmen muss, wenn er den...
  11. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @MiaChioma, also ich habe den Anspruch des N gegen B nicht bejaht, weil m.E.n. B alles richtig gemacht hat, wobei ich die Übergabe an A als nicht als erfüllt angesehen habe. Ich bin dann auf die Konkretisierung bei der Bringschuld eingegangen, denn die ist schon mit dem tatsächlichen Angebot...
  12. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    Hallo zusammen, ich habe mir schon so ganz grobe Gedanken zur HA 2016 gemacht. Darin sind zunächst einmal 3 Fragen zu beantworten. Bei der 1. Frage, ob der N gegen B noch einen Anspruch auf Lieferung von 7 Litern Frischmilch hat, wäre jetzt mein erster Gedankengang, dass N keinen Anspruch mehr...
  13. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    Hallo zusammen, ich würde ebenso gerne an der HA Lerngruppe teilnehmen.
  14. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    Die Hausarbeit muss mindestens 15 Quellen angeben und mindestens 40 Fußnoten sind anzuführen. Wer also z.B. nur 14 Quellen anzeigt, ist leider durchgefallen. Selbes gilt, wer weniger als 40 Fußnoten angibt, ist durchgefallen.
  15. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @Chrissie89, Woher hast Du denn die Informationen, dass dir Formalia schon wieder verschärft wurden? Das konnte ich nicht finden. Steht das evtl. In der Prüfungsinformstion Heft 2? Liebe Grüße Alex
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