@Steffi S.
Naja, auf S. 89 KE 2 steht ja "dass ein Bestätigungsschreiben Mängel oder Unvollständigkeiten der mündlichen Verabredung heilt" und da beide davon ausgehen, dass sie sich geeingt haben, soll das Bestätigungsschreiben ja genau das erledigen, was bei mündlichen Verträgen eben mal...