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Hallo Wonnie! :ROFL:
246 habe ich auch nur deshalb geprüft, weil das in der ML der Fernuni im "Gartenzwergfall", auf den Schnecke freundlicherweise hingewiesen hat, auch so drin ist. Von allein wär ich da nicht drauf gekommen.
Aber ich bekomme den Eindruck, dass es im Strafrecht neben den...
Vielleicht sollen wir schweren Hausfriedensbruch anprüfen und verneinen? :dejection:
*edit*
:ohyeah: ach nein, die braucht man ja für die Drittzueignungsabsicht!
So, Schnecke und Gartenzwerg sei Dank, meine erste Edit zum ersten Tatkomplex:
A. Strafbarkeit des D
I. Besonders schwerer Diebstahl §§, 242 I , 243 I 1
1. Obj. TB 242 (+) (243 ist keine Qualifikation, sondern Strafzumessung, daher hier nicht zu prüfen)
2. Subj. TB 242
Vorsatz (+)...
ja, deshalb schrieb ich ja, dass man das wohl thematisieren muss... :-) natürlich ist ein Waschbecken, wenn es eingebaut ist kein beweglicher Gegenstand mehr
aber es ist nach seiner objektiven Beschaffenheit und auch in der konkreten Verwendung im Fall dazu geeignet, erhebliche Verletzungen...
Hui, da gehts ab, bei der EA... gibts noch irgendwas im AT, was da nicht drin verbaut ist? :like:
Durch den AT hab ich mich schon für einen ersten Überblick komplett durchgekämpft. Aber BT hab ich noch keine Ahnung. Vielleicht können wir uns ja ergänzen?
Knasti (K) und Nichtsnutz (N) :-D...
So, nachdem ich seit gestern Abend nun auch endlich den Sachverhalt habe, fange ich mal hier an...
Kurzform SV:
D klaut vom mit hohen Zaun und Überwachungskameras gesicherten Stadiongelände das Banner des SV B um es in einer nahegelegenen Kiesgrube mit seinen Kumpels zu verbrennen. Irgendjemand...
Hi Ingo,
ich hab die Klausurlösungen von Fabianca von 2007-2012 hier noch rumliegen, die ich als Klausurvorbereitung für 30,- gekauft habe. Für 10,- würd ich sie Dir einpacken und zuschicken.
LG Maria
Ich danke Euch!
Fälle, die ein bisschen komplexer sind, finde ich auch gar nicht so schlecht, Birgit, vor allem wenn man schon ein bisschen später im Semester zum Mentoriat geht, oder gar wie ich eh auch Vertiefung StrR schreiben möchte. Hagen mit Kirchhoff würde mir sicher gefallen. :)
Aber...
So, nachdem wir ja nun müssen, könnten wir uns ja vielleicht wenigstens austauschen, bei wem sich die Teilnahme an den Mentoriaten lohnt....
Ich hab ja in dem anderen Thread schon geschrieben, dass ich Volker Siegel in München und Christian Bartelt in Karlsruhe absolut empfehlenswert finde...
Hallo Birgit, danke für den Tip! Ich war bei Christian Kirchhoff auch im Verwaltungsrecht in Hagen und diese Klausurvorbereitung war ausgesprochen hilfreich für die Klausur. Wenn sich das bei mir terminlich irgendwie einrichten lässt, werde ich dort sicher hinfahren.
LG Malibran
Hallo Birgit,
Ich habe Strafrecht Vertiefung gleich mal mit dem Pflichtmodul Strafrecht zusammen belegt.
Mal sehen wie das geht. :chewingnails:
Ich werde auf jeden Fall versuchen, die Einsendearbeiten anständig zu bearbeiten und bin absolut an Austausch interessiert! Mentoriate gibts ja für...
Hallihallo, ich bin auch dabei. Mit EAs, Klausur und allem .... :allsmiles:
Strafrecht scheint mir so am Anfang ein Modul zu sein, auf das man sich freuen kann.
Mal sehen, wie lang der Eindruck anhält. :reader:
Hallo Stefan,
ich komme jedenfalls zum ersten Termin nach Karlsruhe :-)
Im November werde ich leider gar nichts machen können. Das ist besonders blöd, weil eben im November die Mentoriate sind, von denen ich weiß, dass ich sie gut finde.
Christian Bartelt in Karlsruhe und Volker Siegel in...
:-)
Ich danke Euch!
So ähnlich hatte ich ja auch schon gedacht. Die Zusage muss ausgelegt werden, ob sie als der gewünschte VA verstanden werden musste oder als Zusicherung, den gewünschten VA zu erlassen.
Wenn die Zusicherung dann für Fälle gedacht ist, in denen der gewünschte VA noch nicht...
Mal ne Frage, die mir auch aus beruflichem Interesse nach Absolvierung dieses Moduls noch übrigbleibt:
Was ist denn in der Leistungsverwaltung in der Praxis der Unterschied zwischen einer Zusicherung und dem VA selbst?
Also im Sachverhalt... die Formunterschiede und rechtliche Einordnung weiß...
Naja zunächst mal reicht es schon erstmal, wenigstens die Studiengänge seperat zu betrachten ...
In den Rechtswissenschaften gehört man mit einem Prädikatsexamen mit 9 von 18 Punkten (einer 3) in BY u BW idR zu den besten 10 %.
Das wird in den Wirtschaftswissenschaften bisschen anders sein...
Lt Ennuschat ist der 48 II eine Ermessenseingrenzung, es führte aber letztes Jahr nicht zu Punktabzügen, wenn man das noch unter TBM prüfte.
http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/rewi/ls_ennuschat/20130506.shtml
Ich finde eigentlich alles, was wir so als Lösung für die Rechtswidrigkeit...
Macht nix. §48 allein wär auch nicht richtig gewesen.
Es ist nur dann eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, wenn auch die streitentscheidende Norm des aufgehobenen VA eine des öffentlichen Rechts ist.
Man hätte also beide zusammen angeben müssen.... :whistling:
Anmerkungen und Mitgejammer wird gerne entgegengenommen.
Ich habe mir die Rechtswidrigkeit in der Klausur übrigens über einen Ermessensfehler gerettet. Ich habe behauptet, es läge ein Ermessensfehler in Form eines Ermessensfehlgebrauchs ("Behörde übt Ermessen nicht so aus, wie es dem Zweck der...
Kurzform (der Originalfall ging über eine gute DinA4 Seite)
Das Ministerium des Landes L für Forschung und Innovation erlässt eine Rechtsverordnung zur Gründung einer Stiftung für die Vergabe von Promotionsstipendien.
Gem. § 1 wird die Stiftung gegründet. Gem. § 2 der VO werden Stipendien...
und weil ich sowieso nicht schlafen kann...
(Arbeiten morgen früh wird lustig)
schreib ich jetzt mal Fall und Lösung, wie sie mir in Erinnerung ist, auf.
Mir ist gerade die Lösung eingafallen (ungefähr 7,5 Stunden zu spät - aber was solls, meinem Ego tuts trotzdem gut)
wollt ihr sie wissen?
Das war ein anerkannter Beurteilungsfehler...
und ich blöde Nuss konnte das eigentlich. Ich hab noch überlegt, ob ich das bei der Stoffeingrenzung nicht...
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