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Der Beitrag von alfelander zu Aufgabe 2 ist zumindest kein Unsinn. Ich trenne die Betrachtung der Klauseln §§ 2 und 3 des Arbeitsvertrags. Bei § 2 stellt sich die Frage ob ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden darf einen Mindestumsatz zu erzielen. Zu § 3 dann eben: Erstens ob Vertragsstrafen...
So, hab die Reinschrift der ersten Aufgabe fertig:
1. Die Stellvertretung ist kein so großes Ding („N und K, vertreten durch G, schließen einen Arbeitsvertrag.“), aber die §§ 13 Abs. 1, 35 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbH sollten an geeigneter Stelle zitiert werden.
2. Arbeitnehmerfreizügigkeit...
Guter Punkt! Denn MüKoBGB/Armbrüster, 9. Aufl. 2021, BGB § 119 Rn. 137 liest sich so:
Wodurch man den SV weiter verarbeiten könnte, dass es für einen Käseverkäufer unerheblich ist, ob er wegen eines Körperverletzungsdeliktes vorbestraft ist. D.h. das „Verkehrswesentlich“ würde hier verneint...
Das „Recht zur Lüge“ kommt in die "Rechtswidrigkeit" gleich nach der arglisten Täuschung als sozusagen drittes Tatbestandsmerkmal des Anfechtungsgrundes aus § 123 Abs. 1, 1. Alt BGB. Der Prüfungspunkt "Rechtswidrigkeit" kommt aus dem „widerrechtlich“ in der Formulierung des § 123 Abs. 1 BGB, dem...
31071
Einführung in die Wirtschaftsinformatik
Teilnehmer
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
nicht ausreichend
256
0
18
83
83
72
Uff, immerhin war die Teilnehmerzahl standesgemäß eine 2er Potenz (256 = 2^8).
Mir hat diese Videoreihe von „Fit im Verwaltungsrecht“ von Thorsten Attendorn sehr geholfen den Stoff schnell zu verstehen:
https://www.youtube.com/channel/UCRYfwDS6eLXYoVXKhAwRhsw
Ja, aber bitte mach für BWL und VWL seperate Fäden auf, weil die EA einzeln schon relativ umfangreich sind. Schwierig ist es auch, dass die Aufgaben nicht nach dem Thema/der KE sortiert sind.
Eine Schenkung und die wird auch noch wegen groben Undanks zurückgenommen! Das ist ja ein Ding! Hoffe der Schüttpelz wurde inzwischen klar, dass ein Schenkungsvertrag nicht eine bloße ökonomische Transaktion ist, wie es auch gesetzlich normiert ist und das nicht erst seit letzter Woche...
Und die 11 Leute sind – auch mit Blick auf die "Modultiefe" (i.e. in welchem Semester es belegt wird) – bestimmt nicht so inkompetent, wie die Notenverteilung nahelegt. Ansonsten ergeben sich dann noch Bedenken hinsichtlich der Betreuung und didaktischer Fähigkeiten.
Momentan sieht die Planung für ReWi/WiWi ja nach einer Mischung aus. Was dazu führt, dass die Termine der Prüfungen (im Mittel) weiter auseinander liegen dürfte. Bei mir wäre derzeit die erste angepeilte Prüfung am 06.03. und die letzte dann am 30.03.. Das ist ideal und erhöht bei mir die...
Hab die Kurse schon bestanden und die Mentoriate sind inzwischen ja auf eigenen Moodleseiten, die nur zugänglich sind, wenn man den Kurs belegt. Wenn Christian Brockhaus 31011 macht, dann empfehle ich Dir den ausdrücklich! Hatte ihn in 31031 und das Tempo ist sehr angenehm (d.h. langsam)/er...
Diese "kann" Regelung ist die gesetzliche Grundlage, dass die Kommune – die Stadt „Hagenburg“ – überhaupt eine Satzung erlassen darf, um die Gebührenordnung zu regeln. Bei Eingriffen braucht eine untergesetzliche Regelung eine solche gesetzliche Grundlage (Stichwort: Vorbehalt des Gesetzes). Die...
Hallo,
das Modul gab es letztmalig im WS 20/21. Es interessiert mich aus der Modulbeschreibung das Thema "Asymmetrische Information (130 h)". Weiß wer, wo das thematisch gelandet sein könnte? Ich hätte vllt. gedacht in Preisbildung auf unvollkommenen Märkten (32531), aber da ist es nicht gelandet.
Hehe, es gibt ja manche in ReWi die behaupten, dass sie die 2-6 KEs so in den ersten Wochen mal „so durchlesen“. Natürlich braucht man den gesamten Stoff – entgegen der Beschriftung – für die erfolgreiche (d.h. ca. 60% der Punkte) Bearbeitung der Einsendearbeiten. Eine KE schaffe ich aber auch...
Jap, auch aus KE 4 und KE 5 (für Formulierungen) habe ich Inhalte für die EA verwendet. Das finde ich auch fies. Man muss ja nicht damit rechnen, dass jeder der ML aus dem SoSe 2010 verwenden konnte bzw. darüber im Bilde war.
Die Ausführungen von "alfelander" halte ich am Gelungensten.
Wenig rum kam der Umstand, dass man bei der formellen Rechtmäßigkeit den Ausschluss wegen Befangenheit, § 21 VwVfG, des L diskutieren kann. Als auch die fehlende Anhörung. Beides wäre aber in der Rechtsfolge unschädlich, ersteres...
Lobe mich selbst dafür, dass ich je meine zweite FernUni 1,0 und 5,0* geschrieben habe.
AUT CAESAR AUT NIHIL
* streng genommen noch eine dritte, aber das ist ja "nicht angetreten".
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