Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Kommt man zum Ergebnis, dass kein Sachmangel vorliegt und eine Rückabwicklung über § 437 II Alt. 1 BGB nicht möglich ist, bleibt noch der § 313 II, III S. 1 BGB.
Hat das auch jemand geprüft?
§ 833 BGB werde ich bei der Begründetheit der Widerklage prüfen. Abgrenzung § 833 S. 1 zu § 833 S. 2 als separate Anspruchsgrundlage. Ergebnis: § 833 S. 1 (Gefährdungshaftung) ist einschlägig.
Ich "möchte" die Klausur auch gerne neu schreiben, aber nicht am 01.10.
Da kann ich nämlich nicht. Und mein Termin steht schon seit mehr als einem halben Jahr fest.
Wir sind ja alle automatisch zur Klausur am 01.10. angemeldet. Wenn ich jetzt nicht abmelde, sind dann zwei Versuche weg?
Und...
Hat jemand Lust sich auszutauschen?
Hat denn überhaupt schon jemand angefangen?
Ich finde das Thema dieses mal: "Wiederbelebung der Wehrpflicht", nicht uninteressant.
Hat schon schlechtere Themen gegeben.
LG Titus
"Die alten Klausuren könnt ihr via web.archive.org/ herunterladen."
Hallo zusammen,
hat denn jemand etwas genauere Angaben, wo die alten Klausuren zu finden sind?
Viele Grüße
Titus
Gibt es denn überhaupt eine Musterlösung?
Mein Eindruck ist doch ehr, dass es gar keine Musterlösung gibt.
Und was heißt, ihr werdet euch wundern, wenn Du die Musterlösung, sofern es denn eine gibt, selbst nicht gesehen hast.
Hallo,
ich verstehe 1. b) nicht.
M hatte die Pilze erworben und bezahlt. Damit war er alleiniger Eigentümer an den Pilzen geworden.
Wieso jetzt Miteigentum F und M?
Und 1. c) Sicherheitsübereignung M an F
Das steht doch so im Sachverhalt. Durch die Sicherungsübereignung ist F alleiniger...
Wem die extrem gegenderte Sprache nicht stört, kann sich auch die Vorlesung von Martin Fries anschauen.
https://www.jura-podcast.de/sachenrecht/
Der Typ gendert sogar den Gesetzestext. Finde ich zwar etwas nervig, ansonsten ist die Vorlesung aber gut gemacht.
Also nach der Förderrichtlinie "sollen" Investoren eine Prämie erhalten.
Einerseits deutet das Signalwort "sollen" auf ein Ermessen der Behörde hin. Andererseits ist die Förderrichtlinie kein Gesetz, sondern nur eine Verwaltungsvorschrift ohne Außenwirkung.
Wie seit Ihr den hier mit dem...
Ne, eben gerade nicht.
Bis hierher habe ich alle Klausuren beim ersten Versuch bestanden.
Arbeitsvertragsrecht ist für mich der letzte Schein aus dem dritten Semester.
Vielleicht lassen ich diese Klausur jetzt erst einmal liegen bis ganz zum Schluss den Studiums, mal sehen.
Ja das habe ich auch so gemacht.
Ich will hier nicht zu viel preisgeben, da ich sonst meine Anonymität aufs Spiel setze.
Aber vielleicht soviel: Bei mir wurde z.B. bemängelt, dass ich nicht ausführlich genug auf § 55 StPO und § 384 Nr. 2 ZPO eingegangen bin.
Ganz ehrlich, was hat das mit...
Würde mich interessieren, wie Du dich vorbereitet hast.
Skripte lesen und daraus lernen alleine reicht nicht.
Online-Mentoriate bereiten nicht ausreichend auf die Klausur vor.
Fälle lösen von Tillmanns, Preuß, Schwabe reicht nicht.
Klausurvorbesprechung "lernen Sie nicht auswendig, benutzen...
Austauschen, warum nicht?
Obwohl, es ist ja noch etwas Zeit bis zur Abgabe, 11.06., 23:50Uhr.
Aufgabe 2 und 3 bringen zusammen 50 von 100 Punkte und die Antworten kann man aus dem Skript abschreiben.
Einzig Aufgabe 1 ist noch zu lösen, aber da bin ich natürlich noch nicht so weit.
Ja, so habe ich das auch gemacht.
Aber ob damit schon das schon mit dem Handelsregister gemeint war?
Ich hatte irgendwo im Hinterkopf, dass der Prokurist ohnehin vergleichbar einem Geschäftsführer solche "Geschäfte" tätigen kann.
Es sei denn, diese Befugnis wurde ihm im Innenverhältnis...
Hat sich jemand gestern die Klausur-Vorbesprechung angeschaut?
Wurde eigentlich nur die letzte Klausur besprochen.
Und es sei alles ganz einfach, man solle sich da keinen Stress machen.
Und nicht auswendig lernen sondern den gesunden Menschenverstand einschalten.
:tongue2:
Hallo Herr Schulte, :winken:
schön von Ihnen hier zu lesen.
Ihren Rat, an der Klausurvorbesprechung teilzunehmen, werde ich mir zu Herzen nehmen und hoffen, dass dieses Mal mit der Klausur besser klappen wird.
Liebe Grüße
Ihr Titus
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach einem Login angemeldet zu halten, wenn du registriert bist.
Durch die weitere Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.