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Hallo! Ich kann mich nur gegen die erneute Bezahlung der Gebühren das Modul erneut belegen. Die Erstbelegung erfolgte vor mehr als 7 Semestern. Die Klausurzulassung habe ich, ich muss aber die Klausur noch schreiben. Kann mir bitte zur Vorbereitung die aktuellen Einsendearbeiten zukommen...
Entschuldigung! Es hätte ja duchaus sein können, daß die Hintergründe bekannt sind. Richtig, die Frage zielte darauf, ob irgendwo hierz etwas veröffentlicht wurde.
Vielen Dank! Immerhin aber noch besser, als die Klausur im Sommersemester. Wobei ich eine Nichtbestanden-Quote von mehr als 42 Prozent immer noch heftig finde. Ich habe zum Glück die Sommersemesterklausur sehr knapp bestanden und mußte mich mit dem Thema nicht mehr quälen.
Ich empfehle, erst einmal die Klausureinsicht zu beantragen. Vielleicht liegt diese ja noch innerhalb der Widerspruchsfrist vor. Falls dieses nicht der Fall sein sollte, kann Widerspruch eingelegt werden mit dem Verweis, daß eine Begründung nach der Einsichtsnahme erfolgt.
Allgemein ist der außergerichtliche Rechtsbehelf das sogenannte Vorverfahren, sprich der Einspruch. In unserem konkreten Fall dürfte es das Widerspruchsverfahren sein, das vor einem Gerichtswege ja auch erst einmal zu durchlaufen ist.
Das Prüfungsamt hat die Daten geändert und uns folgende Nachricht gesendet: "
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersende ich Ihnen die korrigierte häusliche Arbeit im Modul 55104 Staats- und Verfassungsrecht und die aktualisierten Formhinweise.
Die Abgabe der häuslichen Arbeit ist...
Grundsätzlich ist doch das gültig, was auf dem Vorblatt angegeben wurde. Da darüber hinaus dieses Datum auch in dem Anschreiben genannt wird, sollte es gelten. Um aber hier unnötig einen Streitgegenstand zu erzeugen, schreibe ich das Prüfungsamt mal an.
Ja, sowohl auf Vorblatt, als auch in dem Anschreiben steht jeweils 29. März. In den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 steht hingegen der 8. März. Aber sollenw ir jetzt wirklich "schlafende Hunde" wecken?
Ich wollte mich ja viel eher mal hier zu meiner Klausur äußern. Aber manchmal sind selbst 24 Stunden am Tag nicht ausreichend. Aber nun berichte ich mal von meiner Klausur. Bei der Aufgabe 1 habe ich 39 Punkte, bei der Aufgabe 2 6 und bei der Aufgabe 3 5 Punkte erhalten. Neben einigen...
Moin! Eine Prüfungs(Klausur-)zulassung erhält man nicht. Es ist erforderlich, die jeweils notwendige Anzahl von EAs zu bestehen und das Prüfungsamt kann eine fehlende Zulassung notfalls feststellen. Viel Erfolg!
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