Hallo, laut Besprechung der Klausur des Moduls 55106 (Bürgerliches Recht II/2) aus dem Sommersemester 2015 Alexander Brockmann, Ass. iur., LL.M.
heisst es:
Wenn vertraglicher Anspruch bejaht wird, braucht keine weitere Anspruchsgrund-lage geprüft werden!
Wenn vertraglicher Anspruch verneint...