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Eine Stoffabgrenzung gab es nicht. Dieses Jahr soll wohl der Handelsrecht-Lehrstuhl die Klausur stellen. Man muss sich in Zoom einwählen und sollte das Mikro anmachen. Irgendwann wird man eingelassen und muss dann die Kamera kurz einschalten. Allerdings wird nur kurz die Identität...
Was mich völlig irritiert, ist jetzt die Tatsache, dass man lose Blätter und Skripte mit Notizen bei Investition und Finanzierung verwenden kann, also auch mit Formeln etc. Hab ich da irgendwas falsch verstanden? Bücher sind ja verboten, kopierte Seiten nicht. Und die Taschenrechner sind wieder...
Was mich völlig irritiert, ist jetzt die Tatsache, dass man lose Blätter und Skripte mit Notizen bei Investition und Finanzierung verwenden kann, also auch mit Formeln etc. Hab ich da irgendwas falsch verstanden?
Das Dumme ist, dass so viele Täuschungsversuche gemacht worden und aufgeflogen sind. Da wurde Wort für Wort, teilweise mit falscher Interpunktion oder Flüchtigkeitsfehlern, kopiert. Deswegen sind viele Dozenten und Korrektoren jetzt misstrauisch. Darum würde ich lieber etwas umformulieren, als...
Ich halte ehrlich gesagt andere Möglichkeiten wie die Rom I und Rom II-Geschichten für wahrscheinlicher, aber IZPR halte ich trotzdem auch noch für wahrscheinlicher als irgendeinen Erbrechts-, Familienrechts- oder Gesellschaftsrechts-Fall. :)
Der Lehrstuhl soll zwar eher streng sein, aber ich denke trotzdem, dass uns eher ein gemeiner Fall mit Rom I oder Rom II erwartet und EUGVO erwartet. Dafür sprechen einfach die EA und auch die vielen Fälle, die in den einzelnen Mentoriaten durchgenommen wurden. Eine Überraschung kann zwar immer...
Ich tippe auf ein Schuldverhältnis, vertraglich oder außervertraglich. Vielleicht auf Kaufrecht mit Ausschluss der CISG oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht glaube ich ehrlich gesagt auch nicht.
Die wird maschinell geschrieben, in ein PDF umgewandelt und muss heute bis 24 Uhr online ins Übungssystem hochgeladen werden. Nicht vergesen: auf jede Seite oben links muss Name und Matrikulationsnummer.
Mich hat sie auch etwas entsetzt. So stell ich mir ehrlich gesagt das Examens-Niveau vor. Bei einer Klausur von diesem Anspruch wäre ich vermutlich komplett aufgeschmissen gewesen. Mal sehen, ob es zum Bestehen der EA reicht...
Bei mir fliegt er raus bei der Inanspruchnahme des besonders persönlichen Vertrauens. Da sind die Hürden einfach zu hoch, denn es wird ja sowas wie eine persönliche Garantie vorausgesetzt und die hat G nicht gegeben.
Meine Lösung zur Abwandlung
A. Anspruch aus §§ 611, 280 I, 241 II BGB i.V.m. 171 HGB
I. Verbindlichkeit der Gesellschaft
II. Persönliche Haftung des E
1. Gesellschafter (E ist Kommanditist geworden, §§ 1922 I BGB i.V.m 177 HGB) (+)
2. Haftung für Altschulden? (§ 173 I HGB) (+)
3. Haftungshöhe...
Nee genau, den 611 meinte ich in der Anspruchskette. Die ist aber Quatsch, wie mir über Nacht klar wurde. Ich bin heute früh auch auf den Gedanken mit dem § 171 HGB gekommen. Den werde ich bei der Abwandlung jetzt hernehmen und verneinen. Also §§ 177 I, 171 HGB.
Zur Abwandlung... Könnte man das evtl. so anprüfen? Ich steh allerdings gerade sehr neben mir. ;)
§§ 616, 280 I, 241 II BGB i.V.m. §§ 27 I HGB i.V.m. 25 I S.1 HGB
Seit ihr euch sicher, dass die AGB bei § 309 Nr. 7 a) und b) rausfliegen? Wieso überhaupt bei a)? Ich hätte jetzt auf § 307 II BGB abgestellt, bin mir aber so unsicher.
Dass er die AGB nicht gelesen hat, hab ich übrigens nur kurz bei der Einbeziehung der AGB in den Vertrag angesprochen, genauer gesagt bei "Einverständnis" gem. § 305 II Nr. 2 a.E. BGB.
Nee, ich hätte es eben nur angeprüft, da K ja einwenden könnte, dass es ihr Eigentum sei. Dann würde ich darauf eingehen, dass der GV bei Vornahme der Vollstreckung die Eigentumslage nicht prüft, sondern nach Gewahrsam geht.
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