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Das finde ich allerdings auch. Und wozu brauche ich dann noch die Skripte, wenn in den Einsendearbeiten und Klausuren sonst was dran kommen kann?! Irgendwie sehe ich das nicht ein und es ist unverschämt.
Also in dem Semester, in dem ich das Modul abgelegt habe, kamen in den EAen Rechtsfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie Irrtümer dran. Dasselbe dann noch einmal in der Klausur, insbesondere ist der ETBI sowohl in Klausur als auch EA abgefragt worden.
Unter dem Motto "Alles muss raus!" biete ich ein Paket zum Zivilrecht an. Es besteht aus
Schlechtriem/Schmidt-Kessel, Schuldrecht AT (2005)
Fritzsche, Fälle zum Schuldrecht II (2010)
Prütting, Sachenrecht (2008)
Leipold, Erbrecht (2010)
Grunewald, Gesellschaftsrecht (2011)
Buck-Heeb...
Als ich das Modul belegt hatte, stand in den Kurseinheiten "BWL" dasselbe wie im Buch von Hering, also wortgleich. Im Buch war es lediglich im Frage-Antwort-Stil dargestellt.
Unter dem Motto "Alles muss raus!" biete ich ein Paket für Strafrecht an. Es besteht aus
Rengier BT I (2009)
Rengier BT II (2009) - Inhaltsverzeichnis lose -
Heinrich, Allgemeiner Teil II (2005) - Büchereiexemplar -
Hillenkamp, 32 Probleme aus dem Allgemeinen Teil (2006)
Hillenkamp, 40 Probleme...
Ich komme soeben aus dem Urlaub zurück und was finde ich in meinem Briefkasten? Die erste Einsendearbeit - nicht bestanden. Allerdings ohne Begründung. Auch ein Vergleich mit der Musterlösung trägt diese Bewertung nicht. Sämtliche Punkte sind in meiner Lösung enthalten und viel weitere...
Der Abgabetermin für die zweite EA kam für mich zu schnell. Ich bin damit nicht fertig geworden, leider. Nun muss ich hoffen, dass ich die erste bestanden habe und die dritte bestehen werde :chewingnails:
Besteht die dritte tatsächlich nur aus 5 Aufgaben?
Gibt es hier noch Mitstreiter?
Nachdem ich mich von den Skripten etwas erschlagen fühle und überhaupt keine Ahnung habe, wo ich die Informationen für die Einsendearbeit hernehmen soll, wäre ich froh, wenn ich damit nicht allein da stehe.
Witzig, das war mir gar nicht bewusst. Allerdings fehlte glaube ich der Satz "P glaubt noch immer, einen tatsächlichen Bankräuber vor sich zu haben" in unserer Klausur. Deshalb hatte ich mich gegen den ETBI entschieden und daher auch dessen Rechtsfolge nicht weiter erläutert. In wie weit weicht...
Und ich hatte schon befürchtet, dass man bei uns die falsche Klausur ausgegeben hatte:speechless:
Aber es ist ganz nett dort Klausur zu schreiben. Wir waren etwa 9 Leute und saßen in einem großen Raum. Sehr angenehme Atmosphäre zum Schreiben :-)
Ich hoffe inständig, dass man uns nicht die...
Auf den § 112 III StPO kam es m.E. nicht mehr an, da ein Haftgrund nach § 112 II StPO bestand.
Aber um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich in der Klausur allgemein von einem Tötungsdelikt gesprochen :whistling:
Das er nicht bei Tatbegehung einen BAK von 1,6 Promille hatte, ist schon klar...
Meine letzte ReWi-Klausur in diesem Semester:
In Hagen wird "Tatort" gedreht. Sämtliche Polizeistellen werden hierüber informiert. Polizist P verschläft jedoch, sodass er die Meldung nicht erhält. Auch zur Dienststelle geht P nicht mehr, sondern beginnt sofort seine Fußstreife durch den Park...
Der Sachverhalt der heutigen Klausur:
E hat eine Kuh (Wert 1000€) und ein Pferd (Wert 7000€), die des Nachts von D von der Weide gestohlen werden.
Die Kuh veräußert D an den Metzger M für 1000€, der daraus Wurst herstellt und damit einen Erlös von 2500€ erzielt.
Als sich E an M wendet, sieht...
Zu Fall 1:
127 I StPO habe ich gedanklich rausgekickt, da zu viel Zeit vergangen und es eh strittig ist, ob der auf Polizeibeamte Anwendung findet.
Also gleich mit 127 II StPO in der Klausur losgelegt:
1. Voraussetzungen Haftbefehl
Dringender Tatverdacht bzgl. 212 StGB
- Tatbestand: A...
Das war die Klausur des WAS 16/17:
FALL 1
B wird nachmittags mit zahlreichen Messerstichen getötet. Zeugen haben den mit B verfeindeten A mit blutverschmierter Jacke zum Tatzeitpunkt in der Nähe gesehen.
A hat keinen festen Wohnsitz, keine Arbeit und regen Kontakt zu Verwandten im Ausland...
Das wird bei mir nicht angezeigt. Weder im Virtuellen Studienplatz, noch im Übungssystem, noch in moodle :cautious: Aber es gab definitiv nur 2 Einsendearbeiten von denen nur 1 bestanden werden musste (vgl. Studien- und Prüfungsinformation Heft 1 + 2).
Die zweite EA handelte von dem spanischen...
Es gab nur 2 EAen. Die erste war Lotse über Verwaltungsprozessrecht und de zweite hatte den Haftbefehl zum Gegenstand. Eine Aufgabe, die eine Trunkenheitsfahrt betraf, gab es weder im Modul Verfahrensrecht, noch im Strafrecht.
Das hatte ich in meinen Beitrag weiter oben erklärt. Nimm dir doch mal den § 264 HGB zur Hand und lies ihn in Ruhe durch. Dort wird nach den einzelnen Größenklassen getrennt und verschiedene Anforderungen an den Jahresabschluss gestellt. Das ist mit Rechtsfolge gemeint.
Die Aufgabe ist aber...
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