Hallo,
habe es diskutiert und es ist eine Rücknahme:
Nach Abs. 1 muß die Erlaubnis zurückgenommen werden, wenn und sobald nach ihrer Erteilung bekannt wird, daß bei dieser Versagungsgründe nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 vorlagen, wenn also der die Rechtsfolge der Zurücknahme begründende Versagungsgrund...