Ich hab Probleme auf den Dienstvertrag zu kommen. Du schreibst, dass es sich um keine bloße Gebrauchsüberlassung handelt. Aber ist dem nicht so? Oder zählt die Begutachtung des Geländes, um abschätzen zu können, wie viel der Mieter benötigt, bereits als Dienstleistung?
Von Aufbau oder ähnlichem...