Man muss aber alle Mitarbeiter berücksichtigen, die die Qualifikation mitbringen. Und die hatte die A nun mal. Würde man deiner Argumentation folgen, könnte der AG einfach immer alle Leute entlassen, wenn eine komplette Abteilung geschlossen wird und § 1 Abs. 3 KSchG würde ins Leere laufen. Wenn...