Kinners, Ihr seht den Wald vor lautern Bäumen nicht. Was man von euch hören will, ist dass die Anfechtung nicht ex tunc den GVertrag vernichtet, wie in § 142 I BGB vorgesehen, sondern lediglich zur Kündigung gem. § 131 III Nr. 3 HGB führt.
Dann stellt man fest, dass P trotzdem zahlen muss wegen...