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Das Angebot nehme ich gerne an. Es wäre klasse, wenn Du die Musterlösung zur Verfügung stellst, damit ich meine Lösung (Platzvereis FFK?, Wegtragen FK?) vergleichen könnte.
Ansonsten nehme ich auch wahr, dass das Forum generell weniger genutzt wird. Das ist sehr schade, weil der Austausch so...
Ja, fraglich wäre nun noch, welche Fälle in die engere Auswahl kommen, damit man sich bestenfalls auf die Klageart einstellen kann. :-)Die Prüfung der Begründetheit finde ich u.a. beim VPR besonders herausfordernd
Es handelt sich lediglich um zwei sehr alte Prüfungen, die zudem noch vom alten Lehrstuhl stammen. Insofern können sie nur als grobe Orientierung dienen.
Der Link lautet: Verwaltungsrecht, insb. Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie Allgemeine Staatslehre (Prof. Ennuschat) - Videostreaming -...
Hat jemand schon konkretere Vorbereitungen für die Prüfung getroffen? Hauptthema wird diesmal wohl das Verwaltungsprozessrecht sein. Fraglich ist bisweilen, welche Art von Aufgaben gestellt werden und welche Übungsmaterialien man verwenden könnte.
Alte Klausuren im Bereich VPR sind nur begrenzt...
Hallo zusammen,
gibt es schon Ideen, welche Schwerpunktsetzung in der bevorstehenden Klausur beim Lernen gesetzt werden sollte? Das dürfte voraussichtlich nicht einfach sein, weil nicht wirklich deutlich wird, welcher Lehrstuhl prüft.
Danke. Mit dem Lehrstuhl habe ich eigentlich nicht wirklich gerechnet. Damit kommen Teil 1 (europäisches Privatrecht) und Teil 3 (Familien-und Erbrecht) in Frage. In der Prüfungsinformation Nr. 2 wird als prüfender Lehrstuhl übrigens "Bergmann" genannt.
Den Kurs 555111 hatte ich nicht auf der Rechnung. Insofern kommt Familien- und Erbrecht hier in Frage. Dann ist es auch schlüssig, was den Kurs in Zivilrecht angeht. Lieben Dank für die fixe Rückmeldung.
Hallo zusammen,
es wäre sehr hilfreich, wenn jemand so freundlich wäre, die Inhalte der letzten Klausur kurz zu umreißen. Dass die Klausur in Zivilrecht auch vom Lehrstuhl Tillmanns verfasst werden kann, hätte ich so nicht "auf dem Zettel" gehabt. Das macht die Klausur ja gänzlich unberechenbar :-)
Hallo zusammen,
ich versuche gerade die Altklausuren vom Lehrstuhl für mich zusammenzustellen. Dabei fällt u.a. für die Klausur des WS 19/20 auf, dass bei Moodle lediglich eine Klausurbesprechung vorhanden ist, ohne das der Sachverhalt aufgeführt ist. Hat jemand den Sachverhalt der letzten...
Sehe ich genauso. Bei der Begründetheit ist sodann die zuvor beschriebene Vindikationslage zu prüfen, wie z. B. beim Fräsmaschinenfall (= hinderndes Recht an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung).
Bei der Begründetheit ist mE. der Anspruch K gegen B aus § 985 zu prüfen und wäre wie folgt auf ein bis zwei Seiten zu prüfen:
a. Ursprünglich war K Eigentümer
b. Übereignung von K auf H (Eigentumsvorbehalt; K bleibt Eigentümer, wg. aufschiebender Bedingung aufgrund der Restzahlung, § 158 BGB)...
Hallo zusammen,
hier der "Aufschlag" für die Diskussion zur zweiten Einsendeaufgabe.
Es sind die Erfolgsaussichten der Klage der K gegen die B zu begutachten: 1) Prüfung der Zulässigkeit (+) und 2) Prüfung der Begründetheit der Klage (-). Bei der Begründetheit ist eine Vindikationslage zu...
Eine Vollstreckungsabwehrklage ist hier verfehlt, weil diese gegenüber dem Einspruch subsidiär ist. Eine Vollstreckungsklage ist nur bei Einwendungen zulässig, die durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können, § 767 Abs. 2 ZPO.
Stimmt. Wenn, dann könnte T das RG anfechten (T hat sich ja geirrt), aber das ist hier nicht gefragt. Das war falsch überlegt von mir. Der Anspruch T gegenüber M ist gar nicht erst entstanden. M kann hier ergo nichts anfechten. Dann kann die Begründetheit kurz abgehandelt werden. Danke für den...
Hier meine Gliederung:
A. Einspruch gegen den Mahnbescheid, § 694 Abs. 1 ZPO
Frist fruchtlos verstrichen, VB bereits verfügt
B. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
I. Zulässigkeit des Einspruchs +
1) Statthaftigkeit +
2) Form und Adressat +
3) Frist +
II. Ergebnis +
C...
Zuerst wäre m.E. fraglich, was für ein Schuldverhältnis hier überhaupt vorliegt. Man könnte laut Sachverhalt meinen, es geht um einen dinglichen Herausgabeanspruch des K gegen B (das Auto steht bei B auf dem Firmengelände…). Wenn das so ist, wäre Rom I-VO nicht einschlägig, weil kein...
Hallo zusammen,
kann jemand von Euch die Fragestellungen der letzten Klausur skizzieren bzw. die wesentlichen Themenfelder nennen, in der es in der Klausur im Sommer 2018 ging? Ich schreibe zum kommenden Termin.
Stimmt 8 A entfällt. Danke für den Hinweis. Vgl. hierzu Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 9. Auflage 2013, § 8 Rn. 2): "Der ordnungsgemäße eingelegte Widerspruch hat folgende Wirkungen: Fristwahrung (Hemmung der Bestandskraft), Devolutiveffekt (nur durch Einlegung bei der Widerspruchsbehörde) und...
Die Rechtsfähigkeit ist laut Sachverhalt gegeben, da es sich um eingetragenen Verein handelt. Der V kann Träger von Rechten und Pflichten sein. Mehr muss doch eigentlich hinsichtlich der Aufgabenstellung nicht geprüft werden. M.M. geht es weniger um das Vereinsrecht, sondern vielmehr darum, ob...
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