Auf den § 112 III StPO kam es m.E. nicht mehr an, da ein Haftgrund nach § 112 II StPO bestand.
Aber um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich in der Klausur allgemein von einem Tötungsdelikt gesprochen :whistling:
Das er nicht bei Tatbegehung einen BAK von 1,6 Promille hatte, ist schon klar...