Allgemeine Infos Änderungen im LL.B. ab dem WS14/15

Hallo Schnecke und Anja,
ja das wäre toll für ihn.
Aber jetzt deshalb von ihm eine alte Sonderreglung für das letztmögliche Klausurschreiben im SS 2014 einzufordern, halte ich dann persönlich doch für sehr fraglich, oder?
Er sollte zumindest abwarten mit dem nachfragen, bis die Klausur dieses Semester vorbei ist. Sonst verweisen die ihn auf diesen Klausurversuch. Wobei ich es als deutlich angenehmer empfinde das Modul mit einer benoteten HA abschließen zu können statt mit einer Klausur.
 
Hallo Schnecke und Anja,
ja das wäre toll für ihn.
Aber jetzt deshalb von ihm eine alte Sonderreglung für das letztmögliche Klausurschreiben im SS 2014 einzufordern, halte ich dann persönlich doch für sehr fraglich, oder?


Sogar für aussichtslos - wie die beiden und ich oben schon schrieben: Das war eine einmalige Angelegenheit, nur für dieses eine Semester, ich meine, das Sommersemester 2010.

Wenn er die Klausur nicht im Einführungssemester der HA geschrieben hat, war diese Regelung aber sowieso damals schon abgelaufen.
 
Ja, danke Euch; ich persönlich würde das auch so sehen wollen. Klausurschreiben ist m.E. zudem mehr Stress! Besten Dank für Eure freundlichen Bemühungen.
 
Die Regelung galt nur einmalig für dieses Semester. Deshalb hatte ich kurzerhand meinen Plan umgeworfen und die Klausur in VerfR mitgeschrieben (und bestanden). Mir war aber klar, dass ich im Folgesemester eine HA zur Prüfungszulassung gebraucht hätte.
Diese Ausnahme galt auch nur deshalb, da man nach der alten Regelung zwar die HA gebraucht hätte aber auch nach der Klausur hätte schreiben dürfen.
 
Danke Dir herzlich, Anja. Werde ich so weiterleiten!
 
Falls er lieber Klausur als Hausarbeit schreiben würde (warum auch immer), würde ich beim PA nachfragen. Denn: In dem Moment, wo er zur Prüfung antritt und diese nicht besteht, gibt es meines Erachtens kein Zurück mehr. Man darf ja auch das Wahlmodul nicht mehr wechseln, wenn man einmal die Prüfung mitgeschrieben hat.

Oder wurde das damals tatsächlich so kommuniziert, dass man auch im Falle des Nichtbestehens (nicht nur des Nichtantretens) die HA künftig schreiben muss?
 
Aehzebaer
Danke Dir für die Depeschen, insbesondere Nr. 19, wo es ziemlich klar formuliert wird: Ausnahmeregelung für die anstehende Klausur für bestimmte Personen, die vor .... begonnen haben!
Habe ich gleich weitergeleitet.
Der soll m.E. die "neue" HA schreiben, ob nächstes Semester oder am Schluss seines Studiums, wie er es vorhatte.

Ja, PA möchte ich bei den komplexen Änderungen nicht sein!

Ich glaube, sein Bedarf ist an guten Infos wohl gedeckt! Glaube ich zumindest! Meinetwegen kann sein Problem hier beendet werden. Ich danke allen, die sich so engagiert haben: Danke!
 
Interessanterweise heißt es in der HD 18, daß mit Einführung der HA "selbstverständlich" die bisher erworbenen Zulassungen erhalten blieben.

Dieses "selbstverständlich" macht nur Sinn, wenn diese Zulassungen tatsächlich dauerhaft Geltung haben und auch nicht durch Änderunen verloren gehen können (zumindest nicht, solange es in diesem Modul noch eine Prüfung gibt).
 
Also, nachdem ich das hier so alles gelesen habe, muss man letztlich zu dem Schluss kommen, dass es m. E. für mich nur schädlich sein kann, an der Klausur in diesem Semester teilzunehmen, sondern abzuwarten, bis das neue Semester beginnt und dann auch die bereits schriftlich anerkannte HA verweist und um Anrechnung des Moduls Staatsrecht bittet - es sei denn, es werden jetzt in den nächsten Tagen/Wochen noch irgendwelche weitergehenden Regelungen bzw. Ergänzungen eingebracht, die mehr Licht ins Dunkle bringen.
 
Vielleicht sollte ich die BGB IV HA auch schieben? Wer weiß was die hohen Herren sich in Hagen noch alles ausdenken. Der Phantasie scheinen ja keine Grenzen gesetzt zu sein :hammer:.
 
:dejection: Wir sollen uns jetzt für das WiSe 14/15 jetzt rückmelden, aber die Modulbeschreibung ist nicht aktualisiert. http://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/bachelor_of_laws.shtml - gleiches auf meinem virtuellen Arbeitsplatz.
Hum??? Wie lauten die Nummer für BGBII/1 und BGBII/2? Weiterhin 55103????? :chicken:

Grunch,:ill: ich habe im Moment nur die WH angegeben, um nicht rauszufliegen. Ein wenig suboptimal für die Organisation, ich habe etwas anderes zu tun, als immer nachzuschauen, wie :reader: z.B. :down:
 
Die Mudule Arbeitsvertragsrecht und BGB II sollen doch -sofern ich das richtig in Erinnerung habe - erst zum SS15 umgestellt werden...
Deshalb hatte ich mich ganz normal wie immer mit den alten Modulnummern zurück gemeldet.
 
Stimmt, Sammy, ich habe gerade nochmal in die Depesche geschaut, da steht bei den Änderungen zu BGB II und Arbeitsvertragsrecht, dass diese "voraussichtlich zum Sommersemester 2015" kommen.
 
Stimmt Danke Ihr beiden. Überall geschaut und die Despesche nur quer gelesen. Ich war gestern wohl müde. :facepalm:
Tja, ich werde wohl auf das Sommersemester 2015 warten, um mich wieder mit Zivilrecht zu beschäftigen, habe aber noch genug Wiederholungskurse als Zwischenbeschäftigung. Es ist wahrscheinlich nicht verkehrt. Bis auf die Strafrechttutorien im nächsten Semester, werde ich sechs Monate lang EA und HA frei bleiben und endlich versuchen, nichts zu sehr zu prokrastinieren. :belehren::whistling::essen:

Antonio, hier fehlt noch der Arschtritt-Smiley in der Sammlung. :danke:
 
Sowohl für die aktuelle Studienordnung als auch die erlangten Leistungen besteht Vertrauensschutz. Es gibt das berechtigte Interesse, dass der Single-B.LL. bestehen bleibt und der M.LL. darauf aufbaut. Sie an anderen Unis auch werden Examensinteressenten allerdings in der Wahl der Schwerpunktfächer auf die nach den JAG-Regularien zulässigen eingeschränkt. Hier ist die Fakultät noch nicht so weit, die jetzt verwirklichten Änderungen (siehe Depesche) können als reine Lehrstuhlmaßnahmen umgesetzt werden und brauchen keinen Fakultätsbeschluss.

Deshalb das zu Recht kritisierte "halbgare" Agieren. Eine offenere Kommunikationspolitik wäre hilfreich, um Ängsten entgegen zu wirken und vielleicht die Kreativität aller zu aktivieren, wie ein gutes Jurastudium in Hagen mit "integriertem" Bachelor sowie "Solo"-Bachelor mit WiWi-Ausrichtung oder künftig gar Verwaltungswissenschaftlicher oder psychologischer Ausrichtung aussehen könnte.
 
Aus verwaltungsrechtlicher Sicht ist es verständlich, dass die Uni nicht alle Informationen veröffentlicht, bevor die Beschlüsse amtlich sind, sondern nur endgültige (Teil-)Ergebnisse. Solche Änderungen sind meist ein langwieriger Prozess - das gilt vor allem im starren Verwaltungsstrukturen. Es ist manchmal nicht verkehrt, ihm Schritt für Schritt und überlegt durchzuführen. Sind keine studentischen Vertreter an dem Prozess beteiligt, die zwischendurch informieren können/dürfen? Wäre es nicht eher ihre Rolle?

Anpassungen sind m.E. notwendig, wenn man den Studiengang dem jur. Staatsexam öffnen will. Die Frage ist, ob es bei einem Fernstudium wirklich Sinn macht und den Hagener Studiengang dadurch nicht an Spezifizität verliert. Mir treffen momentan diese ganzen Änderungen nicht wirklich, ich habe BGB1 und Verfassungsrecht nun hinter mir und hatte sowieso vor, im nächsten Semester das Strafrechtsmentoriat zu besuchen. Ich finde die neuen Verpfllichtung dennoch ganz schön heftig, wenn man diese drei Modulen als Berufstätige/r mit Familie noch vor sich hat. Die meisten von uns sind wahrscheinlich nicht wirklich an dem Staatsexam interessiert und haben sich aus anderen - oft beruflichen - Gründen gezielt für den Hagener B.LL. entschieden (oder gerade, weil man endgültig durch den 1. Staatsexam durchgefallen sind - in solchen Fällen wirken die Erneuerungen im B.LL ziemlich absurd.)

Ich denke auch, dass die Entwicklung eines interdisziplinär geprägten Jura-Studiengangs einen innovativen Mehrwert gehabt hätte und vielmehr zugeschnitten auf dem alltäglichen Berufsleben wäre. Man hängt viel zu sehr an traditionellen Strukturen, lehrt weiterhin über Jahrzehnte hinweg obsolete Theorien und Modellen, die bereits nachweislich gescheitert sind, und verpasst somit nicht selten den Zeitwandel. Das ist ja manchmal zum Kopf schülten, wieviel akademischer Mist man vorerst schlucken muss, um... ich zensiere mich an dieser Stelle lieber selbst. :whistling:

Ich hatte heute wieder einen Fall, wo starre nationale Abschreibungsregel und EU-Richtlinien einerseits und die rasante IT-Entwicklung andererseits dazu führen, dass man quasi nur die Wahl zwischen Verschuldung und die Lahmlegung der Forschung hat. Das heißt für mich tagelang recherchieren und hin und her rechnen, um Lösungen für ein künstlich erschaffenes Problem, das nicht wäre und nicht sein sollte, wenn die akademisch-juristisch-politischen Begebenheiten nicht so festgelegt und losgelöst von der praktischen Realität zugleichwäre. Das sind die Momente, in denen ich zu dem Schluss komme, dass Wirtschaft, Politik und Verwaltung viele Krisen vermeiden würden und damit enorm viel Zeit und Kosten sparen würden, wenn sie diverzifizierter und - in bestimmten Fällen - überhaupt denken würden, um Systemfehler zu beheben. :ill:

Fazit: Man bildet schon viel zu oft am praktischen Bedarf der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter vorbei. Und den Staatsexam an der FUH braucht eigentlich kaum ein Mensch. Pragmatisch gesehen wäre die Entwicklung von B.LL. und M.LL. mit interdisziplinärer Spezialisierung im wirtschaftlichen Hinblick genau das Richtige.:-)
 
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